G A M e.V.
GAM-Newsletter 13.07.2023:
BKA-Statistik „Häusliche Gewalt“:
Verzerrende Berichterstattung durch Auslassung wesentlicher Aspekte
Sehr geehrte Damen und Herren!
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Zahl der Opfer von Häuslicher Gewalt lag im Jahr 2022 bei insgesamt 240.547 Betroffenen und damit um 8,5 Prozent höher als 2021. In diesem Kontext wurden 157.550 (2021: 144.044; +9,4 Prozent) Fälle von Gewalt in Partnerschaften mit 157.818 (2021: 144.637; +9,1 Prozent) Opfern registriert, davon 80,1 Prozent weiblich (126.349) und 19,9 Prozent männlich (31.469).
Während der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung in Deutschland bei 14,6 Prozent liegt, beträgt der Anteil der ausländischen Opfer von Häuslicher Gewalt im Bereich Partnerschaften 31,3 Prozent. „Die Anzahl der deutschen Opfer ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,5% gestiegen, die der nichtdeutschen Opfer um 13,7 % (2022: 49.388, 2021: 43.443).“
Der Anteil der als Zuwanderer erfassten „Fluchtmigranten“ (Asylbewerber, -berechtigte, Geduldete, Illegale etc.) an den nichtdeutschen Opfern liegt bei 12,2 Prozent (6.038). Bei der Bilanz „Opfer und Täter Zuwanderer“ sieht die Verteilung folgendermaßen aus: syrisch 22,5 Prozent, afghanisch 11,8 Prozent, ukrainisch 9,3 Prozent, irakisch 7,8 Prozent, nigerianisch 5,0 Prozent, iranisch 4,5 Prozent, weitere Nationalitäten inkl. ungeklärt 39,1 Prozent.
Ein ähnliches Bild mit noch höheren Anteilen von „Nichtdeutschen“ ergibt sich mit Blick auf die „Tatverdächtigen“. Hier nur folgendes Beispiel: Bei den insgesamt 5.105 Tatverdächtigen von Partnerschaftsgewalt, die der Gruppe der Zuwanderer zuzuordnen waren und bei denen das Opfer ebenfalls dieser Gruppe zuzuordnen war, dominierten syrische Staatsangehörige mit 29,0 Prozent (1.479) vor afghanischen Staatsangehörigen mit 14,9 Prozent (761), irakischen mit 9,6 Prozent (490), nigerianischen mit 7,2 Prozent (369), iranischen mit 5,3 Prozent (269), serbischen mit 3,2 Prozent (162) und eritreischen mit 2,5 Prozent (129).
Der Opfer- und Täteranteil von Häuslicher Gewalt mit (oftmals islamischem) Migrationshintergrund, aber deutscher Staatsbürgerschaft wird nicht erfasst. Zudem führt das Konzept „Erleichterte und beschleunigte Einbürgerung“ sukzessive zu einer Verschleierung des herkunftskulturellen Zusatzimports „Häusliche Gewalt“.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2023/lagebild-HG.html
Mit freundlichen Grüßen,
Karin Vogelpohl
Vorstand GAM e. V.
Gesellschaft für wissenschaftliche
Aufklärung und
Menschenrechte e. V.
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E-Mail: [gam-kontakt@t-online.de]gam-kontakt@t-online.de
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Ergänzend zu diesem Thema siehe:
https://manndat.de/category/feministische-mythen/haeusliche-gewalt
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