Deutschland muss Folgen unwirksamer Kinderehen regeln
29.03.2023
Seit 2017 gelten im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland automatisch als unwirksam, wenn einer der Partner bei der Heirat noch unter 16 Jahre alt war. Das kann man so bestimmen, aber Betroffenenrechte dürfen nicht leiden, so das BVerfG.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-kinderehen-nicht-pauschal-unwirksam-regelungen-art6-gg-nachbesserung/?utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_crmid=
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