BVerfG zur Wirksamkeit von Kinderehen

Deut­sch­land muss Folgen unwirk­samer Kin­der­ehen regeln

29.03.2023

Seit 2017 gelten im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland automatisch als unwirksam, wenn einer der Partner bei der Heirat noch unter 16 Jahre alt war. Das kann man so bestimmen, aber Betroffenenrechte dürfen nicht leiden, so das BVerfG.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-kinderehen-nicht-pauschal-unwirksam-regelungen-art6-gg-nachbesserung/?utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_crmid=

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