„Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung

Ein Artikel von Wolfgang Bittner

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedete der Deutsche Bundestag am 20. Oktober 2022 eine Änderung des Paragrafen 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches (StGB). Nach dem neu hinzugefügten Absatz 5 kann – vereinfacht und allgemeinverständlich formuliert – bestraft werden, wer gegen eine nationale Gruppe zu Hass oder Gewalt aufstachelt und gemäß Völkerstrafgesetzbuch strafbare Handlungen billigt, leugnet oder verharmlost und dadurch den öffentlichen Frieden stört. Das ist skandalträchtig, denn es könnte Tür und Tor für willkürliche Verurteilungen öffnen. Von Wolfgang Bittner

„Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung

Kommentar GB:

„Das ist skandalträchtig, denn es könnte Tür und Tor für willkürliche Verurteilungen öffnen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

sowie:

https://uepsilonniks.wordpress.com/2022/10/28/was-den-krieg-angeht-so-hast-du-alle-freiheit-die-version-des-regimes-nachzubeten/

 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.