Frauen in der Wissenschaft

Mehr Druck von oben ist nötig

  • Ein Kommentar von Pia Heinemann
  • Aktualisiert am

Die Leopoldina zeigt in einer Stellungnahme zur Situation von Frauen in der Wissenschaft, dass die Lage ist schlecht. Leider finden sich in dem Papier kaum revolutionäre Ideen, um sie zu verbessern.

„Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der es um die Förderung von Frauen in der Wissenschaft geht. Die dort beschriebenen Verhältnisse sind bekannt: 52 Prozent der Studierenden im ersten Semester sind weiblich, aber nur 22 Prozent der Professuren (C4/W3) sind mit Frauen besetzt. Die Dominanz von Männern in wissenschaftlichen Führungspositionen bleibt nahezu ungebrochen.“ (…) (Hervorhebung GB)

https://www.faz.net/aktuell/wissen/frauen-in-der-wissenschaft-mehr-druck-von-oben-ist-noetig-18328715.html

https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/frauen-in-der-wissenschaft-entwicklung-und-empfehlungen-2022/

https://de.wikipedia.org/wiki/Pia_Heinemann

Kommentar GB:

Wenn fehlende Argumente durch grobe Denkfehler ersetzt werden, dann entstehen Sätze wie der oben hervorgehobene.

Das ist erstaunlich für eine doch immerhin qualifizierte Journalistin mit wissenschaftlicher Ausbildung.

Es ist doch evident, daß es zwischen dem prozentualen Anteil weiblicher Studenten im ersten Semester und dem prozentualen Anteil weiblicher Professoren gar keinen Zusammenhang geben kann, weil sowohl die Berufs- wie auch die Lebensplanung insgesamt in freier Entscheidung der Studenten liegen. Es gibt keinerlei Argument dafür, daß hier irgendwelche Anteile „gleich“ sein müßten. Sie ergeben sich vielmehr aus den frei gewählten oder nicht gewählten Berufs- und Lebenswegen der Studenten. Und das ist gut so.

Ich empfehle zur hilfreichen Orientierung die Lektüre des Art. 33 (2) GG:

Art. 33

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

(3) 1Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. 2Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c) vom 28.08.2006 (BGBl. I S. 2034), in Kraft getreten am 01.09.2006 Gesetzesbegründung verfügbar

https://dejure.org/gesetze/GG/33.html

PS:

Wohin der oben geforderte „Druck von oben“ – der m. E. grundgesetzwidrig ist – in der Tendenz führt, kann mittlerweile beobachtet werden: in der Wissenschaft an dem Ersatz von Wissenschaft durch politisch-aktionistische „Studies“ über was auch immer, und in der Politik an dem massiven intellektuellen Niveauverlust der Parteien; exemplarisch etwa bei den GRÜNEN.

 

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Der Propagandakrieg gegen Feminismuskritiker

 

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