Viele Geschlechter? Das ist Unfug!

Warum es nur zwei Geschlechter gibt – wenn auch innerhalb der biologischen Geschlechter eine breite kulturelle und hormonelle Spanne. Und warum der Queer-Beauftragte der Bundesregierung das wissen sollte. Ein Gespräch mit der Biologin und Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard über die Transideologie, ihre naiven Erfüllungsgehilfen und warum sie das geplante Selbstbestimmungs-
gesetz für „Wahnsinn“ hält.

22. August 2022 von Chantal Louis

https://www.emma.de/artikel/viele-geschlechter-das-ist-unfug-339689

Kommentar GB:

Auf den NachDenkSeiten findet sich hierzu heute (Nr.14) ein längerer Kommentar; Auszug;

(…) „Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Urteile zur Trans- bzw. Intersexualität gefällt, in denen es um den Geschlechtsbegriff geht. Im Urteil von 2017 heißt es:

„In den medizinischen und psychosozialen Wissenschaften besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass sich das Geschlecht nicht allein nach genetisch-anatomisch-chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird.“

Was sagt die Biologin und Nobelpreisträgerin dazu?

Das ist Unfug. Wie man sich fühlt, das lässt sich durch soziale und psychologische Umstände ändern. Das biologische Geschlecht aber eben nicht. Das ist dort, wo wirklich Wissenschaft betrieben wird, auch völlig unstrittig.“

https://www.nachdenkseiten.de/?p=87389

Das obige Zitat demonstriert einen mißglückten salto mortale der angewandten Rechtswissenschaft, der ihr nicht gut bekommt, weil sie hier versucht hat, ein ontologisches Urteil zu fällen, daß ihr prinzipiell nicht zusteht.

Zwar wird zwar vage auf „medizinische und psychosoziale Wissenschaften“ Bezug benommen, aber die Feststellung dessen, was ontologisch zutreffend ist, geht dadurch nicht an die angewandte Rechtswissenschaft über.

Sie ist dazu prinzipiell nicht in der Lage.

Was hier zum Ausdruck kommt, das ist nicht mehr als ein bloßes subjektives Meinungsbild eines Richterkollegiums zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Daraus erwächst aber – trotz der Form eines rechtsgültigen Urteils – keinerlei Gültigkeit für das Sein und daher keinerlei Anspruch auf gültige Erkenntnis.

Das heißt: zwar kann man man sich in der Gesellschaft auf ein solches rechtsgültiges Urteil beziehen.

Aber das heißt ontologisch gar nichts.

Ein rechtsgültiges Urteil wird dann fiktiv als ein ontologisches Urteil angesehen,

das es aber nicht ist – und das es niemals sein kann. 

 

 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.