Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Berlin, 18. August 2022

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung (92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das „Masernschutzgesetz“ samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

(…) „Ein weiteres gravierendes Problem, dem sich das BVerfG nicht mit der notwendigen Tiefe stellte, betrifft die ausdrückliche Verwendung von Kombinationsimpfstoffen. Obwohl das Gesetz nur mit dem Schutz vor Masern argumentiert, sind in Deutschland ausschließlich Kombinationsimpfstoffe verfügbar. Dies bedeutet eine faktische Impfpflicht auch gegen andere Erkrankungen (Mumps, Röteln, Windpocken).

Damit stand zu befürchten, dass künftig die Impfstoffhersteller bestimmen, wie die Impfpflicht in der Praxis ausgestaltet wird. Eine solche Ausdehnung auf weitere Kombinationen sei laut BVerfG jedoch nicht zulässig.“ (…)

(Hervorhebung GB)

https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/masernimpfpflicht-kinder-und-eltern-schauen-in-die-roehre.html

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