26.07.2022
Die Oberstaatsanwältin spricht von einem Blutbad, das Schwurgericht von der Tat eines Schuldunfähigen:
Für die tödliche Messerattacke auf arglose Passanten schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann in eine Psychiatrie.
Kommentar GB:
Denkfehler.
Daß er das Unrecht seines Tuns nicht eingesehen hat, das dürfte – für einen Djihadisten im Djihad zumindest – ziemlich sicher zutreffen, allerdings folgt daraus keineswegs, daß er im psychiatrischen Sinne krank und deshalb schuldunfähig wäre. Es sei denn natürlich, das Islamisch-Sein wäre gleichbedeutend mit einer psychiatrischen Erkrankung. Das sollte geklärt werden. Dazu müßte sich die Psychiatrie damit befassen, was es heißt oder heißen kann, islamisch zu sein, insbesondere in einer nicht-islamischen sozialen Umwelt.
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