Minarett-Moschee-Scharia

Minarett-Moschee-Scharia

Dr. Hans-Peter Raddatz M.A.

Expertise zur Verkettung Minarett-Moschee-Scharia als politischer Machtbasis des Islam

Inhalt

I. Vorbemerkungen

1. Zur Ausgangslage 2

2. Zum interkulturellen Menschenrechtsverständnis 3

3. Zur Methode 6

II. Wirkungskette Minarett – Moschee – Scharia

1. Minarett

a) Aufbau und Funktion 8

b) „Dialog“ mit dem Muezzin 12

2. Moschee

a) Funktion des Gebets 17

b) Konsequenzen im Rechtsstaat 20

3. Scharia

a) Die Totalität des Gesetzes 23

b) Islamisches Wissen und die Grundrechte 26

III. Fazit und Wertung 35

I. Vorbemerkungen

1. Ausgangslage

Nachdem Anfang 2008 die für eine Volksbefragung erforderliche Zahl von Unterschriften erreicht wurde, hat die „Schweizer Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten“ das nachfolgende Gutachten in Auftrag gegeben, um ihren entsprechenden Antrag beim Schweizer Parlament sachlich zu unterlegen.

Eine Expertise über die Bedeutung des Minaretts erschien der Initiative umso dringlicher, als sich die bisherige Diskussion – auch als „Dialog mit dem Islam“ bekannt – bei weiter laufender, islamischer Zuwanderung ideologisch stark belastet und sachlichen Begründungen weitgehend unzugänglich gezeigt hat. Dabei gehört es zu den Eigenheiten dieser Dialogform, daß viele ihrer Vertreter zwar aus den verschiedensten Institutionen kommen – Parteien, Justiz, Kirchen, Medien etc. – aber ohne staatlichen Auftrag handeln. Bisher hat man es bei diesem rechtlich ungeklärten Status belassen, gleichwohl der Öffentlichkeit den Eindruck suggeriert, in ihrem „wohlverstandenen Interesse“ zu handeln.

Unter solchen Umständen konnte die Frage, inwieweit die Scharia, das auf Koran und Tradition gegründete Gesetz des Islam, mit den individuellen Grundrechten des westlichen Verfassungstyps vereinbar ist, bislang nicht argumentativ geklärt werden. Der „Dialog“ stellt sich als eine medial unterstützte Meinungsfraktion dar, die bereits in der Frage nach möglichen Kritik- bzw. Konfliktpunkten einen Eingriff in die Religionsfreiheit, wenn nicht gar das den Frieden störende Schüren von Feindbildern sieht. Dies umso mehr, als auch die OIC, die Organisation Islamischer Staaten, dieserhalb mit einer diplomatischen Note bei der Schweizerischen Regierung vorstellig geworden ist.

Ausgehend vom Minarett als integralen Teils der Moschee sowie deren Bedeutung als zentralen Versammlungsorts sind zwei Aspektebenen einer näheren Betrachtung zu unterziehen: zum einen der islamische Sinngehalt, der sich im Kulturzentrum mit Minarett, Moschee und angegliederten Einrichtungen manifestiert, und zum anderen die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus diesem Sinngehalt für die umgebende Schweizer Gesellschaft ergeben.

Im einzelnen will die Initiative dabei die Fragen geklärt wissen: a) ob und inwieweit das Minarett ein politisches Symbol ist und zutreffendenfalls eine Initiative dagegen auch keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit bzw. die Menschenrechte und geltendes Völkerrecht darstellt; b) ob und inwieweit die ungeprüfte Etablierung des Islam durch dessen eigenes, theokratisches Staatsverständnis eine Diskriminierung, wenn nicht sogar Gefährdung aller anderen Religionen und Weltbilder in der Schweizer Demokratie bedeutet.

Eine solche Religion, soweit sie primär auf einen politischen Anspruch verwiesen wäre, hätte den Dialog mit den Schweizer Institutionen eben politisch zu führen und insoweit auf das Religionsprivileg zu verzichten, wie sein Anspruch eine Diskriminierung der gewachsenen Demokratie und damit auch der anderem Religionen und Minderheiten bedeutete.

Hinzu kommt, daß die Schweizerische Verwaltung sich dabei an Repräsentanten halten muß, die befugt sind, für ihre Gemeinschaften verbindliche Vereinbarungen hinsichtlich der Wirkreichweite ihrer Glaubensgrundlagen (Koran und Tradition) zu treffen. Ist solches nicht möglich, ergibt sich für die Vertreter des Staates die Verpflichtung, für Ersatz, d.h. eine Institution zu sorgen, welche die Verhandlungen mit den Muslimen im Sinne eines Staatsvertrages führt.

Das Erfordernis dieses Staatsvertrages – oder einer vergleichbaren Einrichtung – ergibt sich allein schon aus der Funktion von Koran und Tradition, welche die gängige und verbindliche Verfassungsbasis des islamischen Staates bilden. Alle muslimischen Rechtsrichtungen verlangen das Verlassen des nichtislamischen Landes nach spätestens 4 Jahren, weil die politische Wirkung des Fremdsystems der Heilsbestimmung des Muslim zuwiderläuft.

Dies gilt allerdings nicht, wenn berechtigte Aussichten bestehen, die Geltung der Scharia, des islamischen Gesetzes, auf nichtislamischem Boden durchzusetzen. Da dieser Gesetzestyp die westlichen Kriterien – Religionsfreiheit, Gewaltmonopol, Grundrechte der Person, insbesondere der Frau – nicht enthält, steht er weder im Einklang mit der westlichen, insonderheit Schweizerischen Verfassung, noch mit der UNO-Menschenrechtscharta.

2. Interkulturelles Menschenrechtsverständnis

Als wesentlicher Ausdruck der wirtschaftlichen Globalisierung entfaltet sich ein ebenso globaler Prozeß der Migration und Verlagerung von Produktivität und Kultur, die ein weites Spektrum zwischen problemloser Integration über konflikthafte Konfrontation bis hin zu gewaltsamer Unterdrückung bilden. Menschen wollen ihre Fähigkeiten ausschöpfen, ihre Religion praktizieren, ihre Sprache sprechen und ihren ethnischen Bräuchen nachgehen – also angestammten Interessen und Motiven folgen, die durch die Menschenrechtscharta der UNO und die westlichen Verfassungen geschützt werden, solange sie die Freiheitsräume der jeweils anderen nicht vital tangieren. So sind es nicht nur – wie oft behauptet – rein wirtschaftliche Gründe, die steigende Zahlen von Immigranten nach Europa und Amerika führen, sondern auch die Aussichten auf kulturelle Freiheiten, die in vielen Weltregionen, u.a. auch in den islamischen Staaten, immer noch eingeschränkt sind.

Die Gründe hierfür werden von den islamischen Führern in Politik und Religion deutlich genannt. In der Kairoer Menschenrechtserklärung von 1991 erkennen sie die in der UNO-Charta formulierten Grundrechte nur in dem Maße an, in dem sie sich mit den Vorschriften der Scharia in Einklang bringen lassen – eine Haltung, die seither maßgebliche Autoritäten in diesem Sinne wiederholt bestätigt haben wie z.B. die Kairoer Azhar-Moschee, der Imam von Medina, der Fatwa-Experte Yusuf al-Qaradhawi (arab.: fatwa = Rechtsgutachten) und andere mehr.

Sie gehören zu den repräsentativen Instanzen, die ihre Beurteilungen laufender Streitfragen in den islamischen Raum sprechen, dabei aber kein hinreichendes Äquivalent zu den gesetzlichen Regelungen der westlichen Staaten bilden können, die durch Parlamente beschlossen und zuweilen auch verändert werden. Die koranisch-traditionelle Basis, auf der die islamischen Autoritäten stehen, ist nicht veränderbar und nur in engen Grenzen interpretierfähig. Um problematische Situationen zu überbrücken, kommen zwar auch größere Spielräume in der Praxis vor, behalten allerdings nur für begrenzte Zeit ihre Gültigkeit. Abgesehen davon, dass Verträge mit Ungläubigen nur einzuhalten sind, wenn sie islamischen Interessen nützen, schränkt das Scharia-Gesetz jedwede Vertragsvereinbarung mit Nichtmuslimen auf einen Höchstzeitraum von 10 Jahren ein.

In diesem Konsens lebt der historisch gewachsene Anspruch des Islam auf politische Führung und Gestaltung fort, der die in seinem Geltungsgebiet zwischen Nordafrika und Pakistan versammelten Vorgänger-Kulturen in einem langen Prozeß sichtlich vereinheitlicht hat. Insofern greift hier nur in reduziertem Umfang die westliche Vorstellung von Individualität. Sie geht von einer „multiplen Identität“ aus, also von einem pluralistisch geprägten Menschenbild, dessen Akzente sich nach Nationalität, Ethnie, Sprache, Religion, „Rasse“, Beruf etc. – dynamisch verlagern können, eine Vorstellung wiederum, die islamischem Denken fremd ist und im Vorschriftenwerk der Scharia wenig Platz findet.

In bezug auf den Islam ist somit auch der westliche Kulturbegriff selbst zu hinterfragen, nach dem alle Menschen ihre Werte und Praktiken einem ständigen Deutungswechsel unterziehen. Unzweifelhaft gehört die kulturelle Freiheit zu den Grundbedingungen menschlicher Entwicklung, wobei es nach moderner Verfassungspraxis primär um Freiheiten der Person und der Minderheiten geht. Somit muß ebenso gelten, daß die Förderung kultureller Unterschiede dort ihre Grenzen hat, wo die gruppenbezogene Anerkennung der einen die Einschränkung oder gar Unterdrückung der anderen bewirkt.

Umgekehrt ziehen zu enge Grenzen ähnlich negative Folgen nach sich. Denn dort wiederum, wo man die Anerkennung von Andersheit ohne Begründung verweigert, entstehen gesellschaftliche Konflikte, indem sich unintegrierte kulturelle Identitäten früher oder später ihre Bahnen brechen. Dieser in den Kulturwissenschaften unumstrittenen Konsequenz ist die Praxis des bisherigen „Dialogs“ nicht gerecht geworden. Indem man hier Feindbilder und ideologische Belastungen aufbaute, die den argumentativ orientierten Diskurs als „Polemik“ oder gar „Rechtsradikalismus“ abqualifizierten, erzeugte man eine Atmosphäre der geistig-politischen Einengung, die dem Ziel der interkulturellen Anerkennung und Vielfalt wenig dienlich sein konnte.

Wenn wie es offizieller UNO-Konsens ist, die kulturelle Freiheit – Religion, Bildung, Tradition etc. – ein Menschenrecht sein soll, muß sie die Freiheit und damit die Gleichheit des jeweils anderen – vor allem auch der Frau – voraussetzen. Vor dem Hintergrund der Frage, ob der Islam sich allgemein mit einem nichtislamischen Maßstab, vorliegend der Schweizer Verfassung, abfinden kann, ist also die besondere Rolle zu betrachten, die das Minarett im Rechtsverständnis des Islam und im Selbstverständnis der Muslime spielt.

Dabei lässt es sich weder bauästhetisch von der Moschee, noch lassen sich beide von der politreligiösen Deutungsprominenz trennen, welche die Scharia, das islamische Gesetz, für die Umma, die islamische Gemeinschaft, und den einzelnen Muslim hat. Ohne Bezug auf die Scharia ist die politische Rolle der einzelnen Religionselemente des Islam und deren Konflikthaftigkeit in nichtmuslimischen Umgebungen nicht zu verstehen. Die Wirkungskette Minarett – Moschee – Scharia / Umma ist daher auch Leitfaden des nachfolgenden Gutachtens.

3. Zur Methode

Begriff und Bedeutung des Minaretts, das sich vom arabischen manara (wörtlich: Leuchtturm) herleitet, sind zwar in der westlichen Orientalistik und auch im Islam selbst nicht klar definiert, lassen sich jedoch aufgrund seiner Funktion in Verbindung mit der Moschee und vor allem mit der politischen Relevanz des Gebets mit einer Eindeutigkeit klären, die eine ungeprüfte Einbeziehung in die Religionsfreiheit problematisch macht.

Es ist nicht allein, wie die Initiative in ihren Schriften u.a. ausführt, das Machtsignal, welches das möglichst hoch aufstrebende Minarett optisch aussendet; es ist vor allem das Zusammenwirken des vom Minarett ausgehenden Gebetsrufs mit der Gebetsversammlung in der Moschee und dem dort fortwährend wiederholten Gemeinschaftserlebnis, das mit dem Wissen um die weltweite Gleichartigkeit dieses Vorgangs die Ehrfurcht vor Allahs alleiniger und fortwährender Schöpfungsmacht sowie die daraus folgende, aggressive Verachtung des Nichtislam verstetigt.

Die Untersuchung ist unter diesem ganzheitlichen Gesichtspunkt anzustellen, der im Westen oft nicht beachtet, geschweige denn verstanden wird, aber das Denken in der Umma, der islamischen Gemeinschaft, überwiegend beherrscht. Dabei steht für die Initiative zwar das Minarett und nicht die Moschee im Vordergrund, doch ist es letztlich die erwähnte Wirkungskette Minarett – Moschee – Scharia / Umma, die der islamischen Zuwanderung überall in Europa ihre systematische Struktur verleiht. Dieser Sachverhalt, der sich aus rechtlichen, historischen, religiösen, realpolitischen und kulturpolitischen Aspekten zusammensetzt, legt es nahe, das formale Konzept einer herkömmlichen, auf ein separates Objekt konzentrierten Expertise auszuweiten.

Es ist zwingend erforderlich, die historisch gewachsene Funktion der islamischen Religion als politische Staatsbasis unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache zu untersuchen, daß man weder in Europa allgemein noch in der Schweiz speziell die Religion des Islam als ein Gebilde zur Kenntnis genommen hat, das wo immer es auftritt, aus sich selbst heraus – als existentiellen Bestandteil der „Religion“ – einen absoluten Geltungsanspruch erhebt. Diejenige Einrichtung, die man den „Dialog mit dem Islam“ nennt, hat bislang nicht die nötige Kompetenz aufgebracht, um dem Selbstverständnis der Muslime gerecht werden zu können. Denn diese sehen in der westlichen Religionsfreiheit nicht nur ein pragmatisches Instrument, ihre diversen politischen Forderungen zu realisieren, sondern auch den Beweis für die Überlegenheit ihrer Gottheit, die es in ihrer unendlichen Weisheit so fügte, daß die „Ungläubigen“ die Politik mit Religion verwechseln und nach langer Uneinsichtigkeit nun dafür sorgen, daß die Bestimmungen der Scharia eingehalten werden.

Die westlichen Vertreter dokumentieren dies in der Tat ständig selbst, indem sie alles daran setzen, im „Dialog“ höchst unterschiedliche Maßstäbe zugrunde zu legen. Während über die Jahre die Proteste der Bevölkerung gegen eine unkontrollierte Islam-Ansiedlung zunahmen, bevor sie jetzt in die Volksinitiative mündeten, eignete sich die Politik die Sprachregelungen des „Dialogs“ an. Dieser stellte mit pauschalen Forderungen nach „Frieden“, „Toleranz“, „Respekt“ etc. den Islam in ein vor Prüfung geschütztes Gesellschaftsbiotop, wo er sich nun offenbar zu einer neuen, sakrosankten Kraft an der Verfassung vorbei entwickeln soll.

Mithin ist zu klären, inwieweit die gewählten Volksvertreter mit diesem Vorgehen ihren Auftrag wahrnehmen, nämlich die Interessen des Volkes zu vertreten und eventuellen Schaden von ihm abzuwenden. Diese Klärung hat nicht nur die innerislamische Verfasstheit zu sehen, sondern auch zu berücksichtigen, daß im Zuge von Globalisierung und Migration aus den vielfältigen interkulturellen Verflechtungen der Islam als die weltweit mit Abstand konflikthaltigste Kultur hervorgegangen ist.

Hier ist nicht nur das Konfliktpotential zu beachten, das in den einzelnen aufnehmenden Staaten Europas vor Ort aktuell ansteigt; es manifestiert sich auch generell in dem Faktum, daß die islamischen Staaten seit dem Zweiten Weltkrieg an zwei Dritteln aller Kriege und Konflikte beteiligt waren bzw. sind, und daß statistisch jeder Muslim über das zehnfache konventionelle Waffenpotential jedes Nichtmuslim verfügt. Dabei machen sie von der Anzahl der Staaten her nur ein gutes Viertel und von der Zahl ihrer Menschen her nur ein gutes Fünftel aus.

Dieser Sachverhalt hat Gründe, die sich ohne jeden – wie es westlich-offiziell oft heißt – „Generalverdacht“ im Islam und seinen Haupt-Einrichtungen – Minarett / Moschee / Scharia – finden lassen. Wer sich als Vertreter(in) einer westlichen Bevölkerung und ihrer demokratischen Grundrechte einer sorgfältigen Betrachtung dieser Problemlage entzieht, wird weder seiner/ihrer Verantwortung gerecht, noch handelt er/sie den Kriterien entsprechend, auf die ihn/sie die Staatsverfassung verpflichtet.

II. Minarett – Moschee – Scharia

1. Das Minarett

a) Bauwerk und Funktion

Manara bedeutet nicht nur „Leuchtturm“, sondern gilt auch als Sammelbegriff für den Turm an sich, der in frühislamischer Zeit für drei verschiedene Funktionen stand: 1. als Signalturm für zivile Karawanen, 2. als Wachtturm für die militärische Expansion und laufende Kontrolle sowie 3. als Siegessäule nach erfolgter Eroberung (Handwörterbuch des Islam, 413f.). Dabei gilt als sicher, daß bereits Mu’awiya (gest. 680), der erste – und sehr weitsichtige – Kalif der ersten islamischen Dynastie, unter dem Eindruck der christlichen Zeremonien bereits vorhandene Türme in den Moscheebau einbezog, um die Entwicklung des jungen Islam optisch zu verstärken.

Wenngleich selbst noch christlich beeinflusst, so stand für seine genealogische Linie, die Umayyaden, wie auch für alle anderen Dynastien des Islam fest, daß sie selbst nur auf dem Boden ihrer Glaubensregeln regieren konnten. Da diese Regeln schon in der Frühzeit, ausgehend vom Vorbild des Verkünders Muhammad, die militärische Ausbreitung einschlossen, waren alle anderen Religionen und Machtsysteme zu überwinden, wobei sich die Zerstörung von Kirchen, Synagogen und Tempeln zur oft und bis heute wiederholten Routine entwickelte. Wo immer es sich anbot, wandelte man die Baulichkeiten auch in Moscheen um. Weniger dem architektonischen, geschweige denn spirituellen Empfinden, sondern schlicht dem effektiven Bedarf und Erfordernis der Zeitersparnis, also politischer Notwendigkeit gehorchend, bezog man – neben anderen Turmformen – auch den Kirchturm ein, der somit an der anschließenden Entstehung des Minaretts beteiligt war (Encyclopaedia of Islam VI, 362).

Bei dem sehr ausgeprägten Geschichtsbewußtsein der Muslime ist es daher kein Zufall, wenn sie auch heute viele ihrer Moscheebauten nach islamischen Feldherren oder schlicht „Eroberer“ (arab.: al-fatih) bzw. im türkischen Bereich „Aya Sofya“ (Hagia Sophia) nennen, um die Geschichte zurückzudrehen und die glorreiche Vergangenheit in die Gegenwart zu holen.

Daß sie dabei auf der zusätzlichen Errichtung von Minaretten als Bestandteil der Moschee und Zeichen des Sieges beharren müssen, versteht sich in diesem Kontext von selbst. Wenn zudem die westlichen Ungläubigen den Moscheebau unterstützen und vielleicht auch noch die Kosten übernehmen, kann sich das Erfolgserlebnis erheblich verstärken. Denn schließlich beweist solches Verhalten die Weisheit Allahs, der einst seinem Gesandten Muhammad die genetische Unterlegenheit der Nichtmuslime offenbarte, und im Text des Koran festschrieb.

Im Lauf der Jahrhunderte entstanden bzw. bestätigten sich zwei Bautypen, die sich auch mit einem deutlich unterschiedlichen, spirituellen Gehalt verbanden. Neben dem wuchtigen Westtyp in Nordafrika, Ägypten und Syrien, der einen viereckigen Grundriss und Fassaden mit Fenstern aufweist, entwickelte sich im Osten die schlanke zylindrische Turmform, die im europäischen Westen als das eigentlich islamtypische Minarett gilt. Entgegen häufiger Fehlmeinung leitet sie sich aus den genannten Gründen eben nicht vom christlichen Kirchturm her, der nach islamischer Vorschrift ohnehin niedriger als alle Allah gewidmeten Bauten sein muß, sondern erscheint als eindeutige Nachfolgerin indoarischer Sakralmasten und buddhistischer Denkmaltürme.

So floß auch deren kombinierte Funktion in das Rundminarett ein, das somit die religiöse Ankündigung, die Dominanz des eigenen Gottes und die kulturelle Erinnerung in sich vereinigt. Zwar schwankte regional die Akzentbildung zwischen zweckhaftem Gebetsruf und abstrakter Gottesmacht, doch sind beide zu eng verknüpft, als daß sie sich getrennt hätten verselbständigen können. Obwohl Muhammad selbst den ersten Muezzin des Islam vom Dach der ersten Moschee zum Gebet rufen ließ, und auch die Ultra-Orthodoxen – wie bis heute die saudi-arabischen Wahhabiten – zuweilen auf das Minarett als Zeichen überflüssigen Schmucks verzichten, so hat es sich denn doch über die Jahrhunderte islamweit als Machtsymbol Allahs etabliert.

Diese Macht wird insbesondere durch das schlanke, hoch aufragende Rundminarett verkörpert, das mit schmalen, schießschartenhaften Öffnungen bzw. gänzlich ohne Fenster geradewegs himmelwärts strebt und somit auch – entgegen dem eckig gedrungenen, stockwerkartig gegliederten Westtyp – bis auf eine innere Spiraltreppe auf irdische Raumbildung verzichtet, um so möglichst direkt in den abstrakten Spiritualraum der Gottheit überleiten zu können.

Indem es nachts auf die schimmernden Sterne und tags auf die blendende Sonne weist, erinnert es fortwährend an die kosmische Allmacht Allahs, worauf auch das persische Wort mil hindeutet. Es bezeichnet nicht nur das Minarett als Siegessäule, sondern auch den metallenen Blendstab, mit dem man einst den kritischen Dichtern und sonstigen Abweichlern die Augen ausbrannte, um den Triumph Allahs zu gewährleisten, dem letztlich – nach muslimischer Überzeugung und Verpflichtung – letztlich nichts und niemand entgehen soll und kann.

Somit ist es die perfekte, in sich widerspruchslose Rundform des Zylinderminaretts, das auch das perfekte, in sich widerspruchslose Gesetz Allahs symbolisiert. Wie die niederländischen Orientalisten Kramers und Wensinck im „Handwörterbuch des Islam“ anschaulich formulieren, sind es die Assoziationen unübersteigbarer Perfektion, die „dieser Form innewohnende Symbolik des Absoluten, Einzigen, Abstrakten, des in sich geschlossenen, widerstandslosen Empor zur Gottheit ohne Übergänge und Stationen im Aufbau verkörpern“. Indem sie sich geradezu von den Formen der ungläubigen Vorgänger emanzipierte, „ … setzte sich schon im XII. Jahrh. die zylindrische Form als die einzig absolute, nicht mehr wandelbare, noch steigerungsfähige, als ausschließliche Gestalt der Manaras durch“ (414).

Wenngleich unfreiwillig, entspricht die Wortwahl dem muslimischen Selbstverständnis, in dem das Allah-Gesetz als ebenso unwandelbare wie unübersteigbare Geistesstufe beschrieben wird (s.u.). Da es vom Kampfgedanken des Djihad beherrscht wird, um sich trotz seiner Perfektion gegen Unglauben und Abweichung zu behaupten und auszuweiten, bestätigen auch die speerpitzenartigen Aufsätze des Minaretts den militärischen Charakter islamischen Denkens. Sie erzeugen die Verbindung zu jenen übergeschichtlichen Lanzen, die schon Muhammad als Instrumente der Islamexpansion vorschrieb (Grunebaum, Propyläen 5, 39).

Somit sah sich auch der türkische Ministerpräsident und gläubige Muslim Erdogan in einem berühmt gewordenen Ausspruch verpflichtet, die Minarette der türkischen Moscheen als „Lanzen“ bzw. „Bajonette“ und ihre Kuppeln als „Helme“ zu bezeichnen. Es entspricht dieser Logik, daß sein damaliger Außenminister und heutige Staatspräsident Gül diese Wahrnehmung mit der Forderung an die Auslandstürken verband, den Radikalarm des türkischen Islamismus, die Milli Görüsh (Neue Weltsicht), wo immer möglich, zu unterstützen. Daß diese Logik vielerorts wiederum auch von den einschlägigen Dialogführern übernommen wird, zeigt das deutsche Beispiel, wo diese Radikalen am Tisch der vom Innenminister geleiteten, ständigen „Islamkonferenz“ sitzen.

Während der „Dialog“ insgesamt zu solchen Vorgängen eher schweigt oder sie mit der Patentformel belegt, daß man keinen Muslim, vor allem keinen radikalen, unter „Generalverdacht“ stellen sollte, ist der westlichen Evolutionsforschung der Zusammenhang zwischen der aggressiven Gesellschaftsdynamik des Islam und dem Minarett als deren kollektiver Speerspitze keineswegs entgangen. Hier werden die menschlichen Gesellschaften nach Verhaltenstypen – so genannten Geber-, Beschleuniger- und Erweiterer-Gesellschaften – klassifiziert, wobei die islamischen und westlichen Gesellschaften die beiden letzteren – in dieser Reihenfolge – repräsentieren.

Die islamische Beschleunigung speist sich aus dem singulären, von Muhammad gesetzten Expansionsimpuls, der sich als Teil des sakralen Raumes versteht und profane Räume braucht, in die mehr oder minder gewaltsam expandiert werden kann, während die westliche Erweiterung aus der säkularen Trennung von diesem Raum kam. Sie bewirkte den Wechsel in einen neuen, vom Menschen geschaffenen Geistesraum, der mit der cartesischen, real-imaginären Koordinaten-Systematik sowie der wissenschaftlich-technischen Dynamik fortlaufender Entdeckungen und Innovationen auch ständig neue Räume erzeugte, in denen sich Virtualität in Realität umwandeln ließ.

Diese hochabstrakte, kraftfeldartige Dynamik, die in einem langfristigen und weitgehend unbewußten Ablauf die westliche Kultur hervorbrachte und natürlich auch die ehemalige Fremdkultur des Islam in Eigenkultur umwandeln kann, wenn sie ihm den nötigen Expansionsraum öffnet, manifestiert sich deutlich erkennbar in der Kunst. In Europa entwickelte sich die perspektivische Darstellung, die ihre Phantasie aus der Natur bezog und plastische Körper in Räume stellte, welche ihrerseits die Vorstellung weiterer Räume öffneten und eine im Grunde nicht begrenzbare Bewegung ins Unbegrenzte – denkerisch, künstlerisch, technisch – antrieben. Erich Fromm prägte für diesen Vorgang das inzwischen geflügelte Wort: „Ihr werdet sein wie Gott“.

Da es Blasphemie bedeutet, die Schöpfungen Allahs nachzubilden, ist dagegen die Kunst des Islam auf abstrakte Alternativen – Strukturen, Ornamente, Muster – verwiesen. In bildlichen Darstellungen beschränkt sie sich im Wesentlichen auf Körper in einer „schützenden Umgebung“, häufig dargestellt durch Zelte, deren Verlassen wiederum aggressiv – bezeichnenderweise mit Lanzen und Minaretten – symbolisiert wird (Nitschke, Die Zukunft in der Vergangenheit, 110).

Das Bilderverbot brachte ein reiches, ornamentales Strukturdenken hervor, in dem sich sowohl ein geistiger Wiederholungszwang als auch die Disposition zu einer netzwerkartigen Gesellschaftsordnung dokumentiert. Eine solche Ordnung, die universal geltenden, immer gleichen Regeln folgt, braucht keine Institutionen, aber auch keine selbständigen Menschen, die sich eigene Denkräume schaffen, weil Allah und sein über Muhammad gekommenes Gesetz die alles, d.h. das gesamte Universum umspannende, sämtliche Macht spendende Meta-Institution bilden, der letztlich auch die Nichtmuslime nicht ausweichen können.

Damit deren Inferiorität auch formal festgeschrieben wird und sich bei den Menschen – in ihrer eigenen Umgebung – sowohl optisch als auch mental verstärken kann, beharren die Muslime und ihre westlichen Helfer sowohl auf Moscheen, die auf Zuwachs gebaut werden, als auch auf dem Minarett, das den Ungläubigen als “monumentalisiertes Bekenntnis“ (Kramers / Wensinck) permanent vor Augen stehen soll.

Nachdem wir zunächst Einsicht in dieses Bekenntnis nehmen, dessen Träger das Minarett und dessen Funktionär der Muezzin ist, werden wir uns der rechtlichen Relevanz des Gebets zuwenden, die für den Bau von Minarettmoscheen im westlichen Rechtsstaat von großer Bedeutung ist.

b) „Dialog“ mit dem Muezzin

Der Begriff des „Muezzin“ ist eine westliche Verbalhornung des arabischen mu’adhdhin für „Gebetsrufer“, dessen Ruf wiederum – arabisch adhan – obwohl nicht unbedingt erforderlich, möglichst von einem Minarett ausgehen soll. Dabei haben sich die Muslime selbst rasch von der Illusion verabschiedet, daß das Minarett die menschliche Stimme wesentlich weiter tragen könnte, als es Muhammads Urmuezzin vom Dach der ersten Moschee vermochte. Auch die in der Moderne durch Lautsprecher verstärkte Muezzinstimme änderte nichts mehr an der über Jahrhunderte verankerten Primärfunktion des Minaretts als optisch-ästhetisches Symbol islamischer Politmacht.

Dies erklärt die eilfertige Bereitschaft der muslimischen Repräsentanten überall in Europa, im „Dialog“ mit den örtlichen Kommunalvertretern Kompromissbereitschaft hinsichtlich der zu vereinbarenden Zahlen zulässiger Dezibel und notwendiger Parkplätze zu demonstrieren, weil damit bereits die grundsätzliche Zustimmung zum Minarett bzw. zur Moschee gewährleistet ist. Bislang ist kein Fall bekannt geworden, in dem man offiziell die generell zweifelhafte Rolle beider Einrichtungen angesprochen hätte, wobei auf die Moschee noch einzugehen ist.

Ebenso fehlt jeder Hinweis auf die geringfügige Bedeutung der Muezzinstimme, wenngleich der Dezibelaspekt nicht unwichtig scheint. Denn immerhin kritisierten schon die spätantiken Mekkaner das Gebet der jungen Muhammad-Gemeinde, dessen ungenehme Lautstärke nach ihrem Eindruck nicht auf besonderen Respekt vor dem Heiligen schließen ließ (HI, 643). Der Verkünder ließ sich davon allerdings nicht beeindrucken, sondern nutzte den Enthusiasmus seiner Anhänger, indem er ihn in einen disziplinierenden Rhythmus von täglich drei Gebeten einband, der sich schon etwa ein halbes Jahrhundert später auf die seither gültige Fünfzahl ausweitete (vier Gebete zwischen Morgen und Abend, eines nachts),

Die gemeinsame Wurzel der beiden Begriffe – mu’adhdhin / adhan – ist adhina, was nicht nur „hören“ und „erlauben“, sondern auch „erfahren“ und „von etwas Kenntnis haben“ bedeutet. Wenn der Muezzin also das Minarett besteigt und seinen Ruf erschallen lässt oder auch schlicht die Lautsprecher einschaltet, „hören“ die Muslime ein Bekenntnis, von dem sie alle bereits Kenntnis haben. Erschallt der Ruf im Land der Ungläubigen, „erfahren“ diese ein Bekenntnis, das sie umso besser kennen, je öfter sie es „hören“, woraus ihnen allerdings eine kaum vermeidbare Pflicht entsteht. Denn nach dem Verständnis der Muslime kann sich derjenige, der erfahren hat, daß es Allahs Botschaft und das Bekenntnis zu ihr gibt, auf Dauer nicht der Pflicht entziehen, sich zu diesem Sachverhalt verbindlich zu äußern, sich also ausdrücklich zum Unglauben zu bekennen oder aber den Islam anzunehmen.

Letzteres erscheint dem Muslim ohnehin als unausweichliches Gebot der Vernunft, weil der Islam nicht nur die herrschende Religion, sondern diejenige ist, die mit Allah überhaupt den einzigen Gott hat. Denn der den Islam bekennende Gebetsruf lautet:

Allahu akbar – Allah ist der Größte;

Ashhadu an la ilaha illa llah – Ich bezeuge, daß es keinen Gott

außer Allah gibt;

Ashhadu anna Muhammad rasulu llah – Ich bezeuge, daß Muhammad

der Gesandte Allahs ist;

Haya ala s-salat – Auf zum Gebet;

Haya ala t-talah – Auf zum Heil;

Allahu akbar – Allah ist der Größte;

La ilaha illa llah – Es gibt keinen Gott außer Allah.

Bei der schiitischen Variante wird den beiden Aufrufen zum Gebet und zum Heil ein dritter hinzugefügt, nämlich der „zum guten Werk“, in dem eine für den Islam untypische, auf dem altiranischen Zarathustraglauben fußende Individualität zum Ausdruck kommt. Für die Sunniten gilt zudem eine Regel, die während des Gebetsrufs laut zu sprechen ist und den ohnehin problematischen, öffentlichen Gebetsruf für jede gastgebende Gesellschaft inakzeptabel macht: „Es gibt keine Kraft und keine Macht außer Allah“.

Wenngleich die Aussagenfolge eine logische Unebenheit aufweist, weil wenn es außer Allah keinen Gott gibt, ihn man auch nicht als den „Größten“ hervorheben muß, so bleibt für die westliche Betrachtung doch festzuhalten, daß es sich hier um ein Bekenntnis zu einem exklusiven Glauben handelt, dessen Gott das einzig mögliche Heil spendet, weil er schlicht die einzige Macht ist. Insofern lässt sich verstehen, wenn viele Muslime immer wieder darüber staunen, daß es offenbar sehr viele Menschen gibt – sogar die Mehrheit der Menschheit – denen ein Leben außerhalb der islamischen Gemeinschaft erträglich zu sein scheint.

Hier geht es um einfache Gläubige, die den Ungläubigen mit friedlichem Quietismus begegnen. Diese Menschen bleiben so ruhig, weil sie, wie islamkritische Zyniker behaupten, wenig über ihren Glauben wissen und oft auch weitab von den Zentren der islamischen Propaganda leben. Der Zynismus ist indessen nicht unberechtigt, weil mit wachsendem Wissen über die Inhalte von Koran und Muhammad-Tradition auch das Wissen über die zahlreichen Freibriefe zu Gewalt wächst, die den Muslimen als Rechte und teilweise auch als Pflichten des Glaubens eingeräumt bzw. auferlegt werden, wenn es um die Behandlung der Ungläubigen geht.

Da es in dieser Hinsicht keine Beweisnot gibt und in dieser Expertise nicht wiederholt zu werden brauchen, haben die Nichtmuslime von den Muslimen umso größere Probleme zu erwarten, je gläubiger sie sind. Dies wirft das übergeordnete Problem der Religionsfreiheit auf, das gegen Ende der Abhandlung zur Sprache kommt. Das Problem stellt sich doppelt, weil der Islam selbst keine Religionsfreiheit kennt, sie aber in der westlichen Diaspora uneingeschränkt beansprucht, womit wiederum die Grundsätze der Reziprozität und der Gleichbehandlung in bezug auf die anderen Minderheiten in Gefahr geraten.

Mit Minarett und Muezzin wird ebenso das westliche Konzept der negativen Glaubensfreiheit aktiviert, das im Islam gleichermaßen unbekannt ist. Denn so wie das Minarett generell optisch den politischen Machtanspruch Allahs vertritt, so verkündet der Muezzin ihn individuell akustisch. Beides läuft der negativen Glaubensfreiheit zuwider, die den westlichen Bürger – besonders auch in der bekenntnisfreien Schweiz – zumindest theoretisch vor der Penetranz jedweder Glaubensformen und religiöser Absolutheitsansprüche schützen soll. Wenn man es bislang bei der Beurteilung von Moscheen mit der Anwendung von Bauvorschriften und bei Minarett und Muezzinruf mit der Begrenzung von Dezibelzahlen bewenden ließ, so legt dies lediglich die exorbitante Bequemlichkeit und Ignoranz offen, mit denen man bis heute glaubte, diesen schwierigen Komplex erledigen zu können.

Wo diese Ignoranz weniger anzunehmen ist, wird sie zumeist durch ein unkritisches Generalvertrauen ersetzt, das die westlichen Behörden in ihre muslimischen Gesprächspartner dahingehend setzen, dazu fähig und bereit zu sein, zugunsten der westlichen Verfassung auf ihren angestammten Dominanzanspruch zu verzichten. Insbesondere auch im so genannten Karikaturenstreit zeigte sich der Mangel an Wissen und Gelassenheit, der den Muslimen zwar für eine Phase des Übergangs nachgesehen werden könnte, nicht aber den westlichen Vertretern.

Sie werden vom Volk ins Parlament gewählt, um dort seine Interessen wahrzunehmen, zu denen auch und besonders der Schutz der Grundrechte aller Bevölkerungsteile gehört, nicht zuletzt auch der Glaubens- und Meinungsfreiheit. Wenn es zum Beispiel möglich ist, Jesus in ein breites Spektrum zu stellen, das vom politischen Folteropfer bis zum Homosexuellen reicht, lässt sich nicht erkennen, was Muhammad davor schützen sollte, seine von den Muslimen gelobte Sexstärke zu persiflieren oder eine Bombe in seinen Turban zu plazieren, die ihn lediglich als sakrosanktes Vorbild der Islamisten bestätigt.

Immer wieder läuft die Problemstellung auf eine grundsätzliche Diskrepanz der beiden beteiligten Bewusstseinslagen hinaus, die man auch kognitive Differenz nennt. Dabei geht es um die Fähigkeit, die Welt nicht nur durch einen einzigen Weltplan und Deutungsfilter hindurch zu rastern, sondern alternative Denkmodelle zuzulassen, welche die eigene Weltsicht und Existenz erweitern und zugleich entspannen können.

Wie oben erwähnt, handelt der „Dialog“ diesem Prinzip zuwider, das dagegen integrale Basis der UNO-Einrichtungen und -Initiativen bildet. Wenn der Islam, wie unentwegt gefordert, den Westen „bereichern“ soll, müssen seine positiven Aspekte erkennbar werden. Dies ist jedoch nach für alle geltender, vom Weltbild unabhängiger Logik, die trotz aller schützenden Klischees nicht außer Kraft gesetzt werden kann, nur möglich, wenn auch Unterschiede bzw. Diskussionen über sie zugelassen werden. Denn das Positive lässt sich nur erkennen und benennen, wenn das Negative bekannt ist.

In diesem Kontext verweisen die Kulturwissenschaften auf die enorme Bedeutung der Medien, die in Form von „Durchgängen“ und „Kreuzungen“ der interkulturellen Kommunikation als „dynamische Kanäle“ fungieren und durch kulturelle Vorformungen – Texte, Zeichen, Metaphern etc. – die Öffentlichkeit „kodieren“. Das bedeutet, dass eher elitär bestimmte Formationen und Vorgaben den „Dialog“ bestimmen, als dass der „Dialog“, wie es die verbreitete Fehlmeinung ist, konkrete Ergebnisse und neue Formationen bewirken könnte. (vgl. Göttlich, Kultureller Materialismus und Cultural Studies in: Hepp/Winter (Hrsg.), Kultur – Medien – Macht, 101ff.).

Zum Beispiel entsteht mit dem medial verbreiteten Verbot der so genannten „Islamophobie“ eine ganz erhebliche kulturelle Vorformung, indem die Benennung des Negativen grundsätzlich verboten, der Islam also als rundweg positives Phänomen befohlen wird. Da man zudem „Islamophobie“ auch mit Antisemitismus gleichsetzt, ist somit zunächst nichts anderes festzustellen ist als der Beginn einer radikalen Tendenz.

Sie bildet inzwischen mehrheitliche Grundlage der herrschenden Meinung in Politik, Kirchen und Medien und steht damit diametral den eigenen Verfassungsrichtlinien entgegen, die Toleranz, Reziprozität und die Übereinstimmung mit der UNO-Menschenrechtscharta verlangen.

Das ebenso herrschende Merkmal des hier gepflegten „Dialogs“ ist die Abwehr des Diskurses durch diktatorische Euphemismen wie „Islam ist Frieden“, „Islamophobie“ etc. die sich zugleich mit diskriminatorischen Abwertungen der Basisbevölkerung verbinden. Wenn diese in zahlreichen Publikationen als „Mitte, aus der die Extreme kommen“, als „radikales Potential“, oder auch schlicht als „Stammtisch“, gesehen wird, äußert sich hier eine pauschale Volksverachtung, die für Phasen elitärer Machtverdichtung kennzeichnend ist und in der Geschichte Europas viele Vorgänger hat.

Daß eine solche Verhaltensweise, die sich konzertiert durch alle maßgeblichen Institutionen zieht, nicht nur das Habermas-Ideal vom „herrschaftsfreien Diskurs“ ad absurdum geführt hat, sondern längst auch die Regeln demokratischer Entscheidungsfindung gefährdet, liegt auf der Hand und löst – nicht nur in der Schweiz – wachsendes Unbehagen aus, das sogar auch die zur Differenzierung eher bereiten Kreise des „Dialogs“ zu erfassen beginnt. Dessen ideologische Fixierungen können allerdings dem real existierenden Islam, wie er sich in der Moschee manifestiert, kaum gerecht werden, es sei denn, sie signalisieren eine Erneuerung extremer, durch den Islam angeregter Tendenzen, die „von oben“ nicht unbedingt gewünscht, aber offenbar als „Kollateralschaden“ in Kauf genommen werden.

2. Die Moschee

a) Funktion des Gebets

„Zwischen den Menschen und Polytheismus und Unglauben liegt das Unterlassen des Gebets“ (arab,; salat), heißt es in einer berühmten Tradition des Islamverkünders (Muslim, Iman, 134), die gleich zwei Ebenen aktiviert: zum einen die fundamentale Bedeutung der regelmäßigen Gottesverehrung, zum anderen das rassistische Selbstverständnis der muslimischen Gläubigen, die allein als vollwertige Menschen gelten.

Dagegen handelt es sich bei den Nichtmuslimen um nicht näher definierte Wesen, die jedoch keinesfalls der Spezies der Menschen im Sinne von Muslimen zugerechnet werden können. Fast noch berühmter ist Muhammads Aussage, der zufolge ihm „Weiber und Parfüm am liebsten“ waren, aber das Gebet ihm zum „Augentrost“ gereichte. Mit letzterem war die spirituelle Innenschau gemeint, die dem Muslim im regelmäßigen Rhythmus des Ritus den Ausgleich mit den Anfechtungen der profanen Welt verschaffen soll. Um letztere in erträglichem Rahmen zu halten, hat Allah die Vorschriften der Scharia gespendet, die wenn genau und ungestört befolgt, den Gläubigen vor Irrtümern und Verfehlungen, vor allem vor Kompromissen mit den minderwertigen Regeln und Gesetzen der Ungläubigen bewahren.

Wenngleich man überall beten kann, die Moschee also nicht unbedingt braucht und die Muslime ohnehin die besseren Menschen sind, eignet sich dennoch nur ihr geringerer Teil dazu, das Gebet allein zu verrichten und ohne Kontrolle jenen Grad an Verinnerlichung zu erreichen, den man im Islam als Maßstab für eine stabile Menschenbildung voraussetzt. Von der Masse wird daher erwartet, sich möglichst oft in die Moschee zu begeben, um dort das Gemeinschaftsgebet zu verrichten. Für alle Männer verbindlich und für Frauen verboten ist das Freitagsgebet, bei dem des Verkünders Muhammad in besonderer Weise gedacht und die politische Loyalität zur Umma gepredigt wird.

Im Freitagsgebet findet eine permanente Versinnbildlichung, Erneuerung und Bestätigung der Herrschaft Allahs über das Diesseits statt, wie sie einst von Muhammad eingerichtet und mit den ersten Siegen des Islam auf den Weg gebracht worden war. Der deutsche Orientalist Tilman Nagel schreibt dazu in seiner Muhammad-Biographie: „Der Vollzug der Glaubenspraxis ist zugleich der Vollzug der Herrschaft in eigentlichen Sinn: Die Anordnungen Allahs werden in seinem Gemeinwesen genau nach den göttlichen Anweisungen ausgeführt … Jedoch hat die Obrigkeit, angeleitet durch die Schariakenner, dafür Sorge zu tragen, daß die Annäherung des Handelns der Muslime an die göttlichen Normen unablässig vorangetrieben wird“ (966).

Es ist also der Ritus, der den Muslim zum besten Menschen und die Moschee, die das kollektive Gebet zum besten Ritus macht. Erneut kommt dabei der militärische Charakter des Islam zum Vorschein. Die Gläubigen treten in sauber geordneten Schlachtreihen an, die sich in ebenso formal gegliederter Weise niederwerfen und aufrichten. Schon seit der Gründerzeit gilt das Gebet in der Tat als Wurzel des Djihad, der sich nicht nur in der uniformen Gebetsordnung, sondern auch in der Gebetsrichtung (arab.: qibla) ausdrückt.

Ihr Fokus ist die Mihrab, die nach Mekka ausgerichtete, architektonische Schmucknische, die ähnlich dem Minarett aus Einrichtungen der Vorgängerkulturen hervorging. Die christliche Kirchenapsis sowie die in Hinduismus und Buddhismus üblichen Götternischen standen hier Pate, wobei es wiederum die Umayyaden waren, die nicht nur das Äußere der Moschee um das Minarett, sondern auch ihr Inneres um die Nische erweiterten, um ihren Glauben im Sinne einer unverwechselbaren Kampfreligion von den anderen Religionen zu emanzipieren.

Wie so oft, trägt auch hier die Sprache ihr Übriges zur Aufklärung über den Islam und seine Spezialitäten bei. Der Begriff der Mihrab beruht auf der Wurzel hariba, die sich mit Zorn und Krieg verbindet, wobei die Variante harba nicht weniger als „Lanze“ bedeutet und den Kreis zum Minarett schließt. Wie ein Brennglas bündelt die Gebetsnische das Djihad-Denken der betenden Reihen, das sich auf Mekka und die Urzeit des Verkünders projiziert. Sie erneuert sich im laufenden Ritus und besonders im Freitagsgebet, um die latente Kampfbereitschaft in den aktuellen Djihad überleiten zu können, sobald es die Situation erfordert und die eigene Stärke ermöglicht. Mithin fungieren Moscheen – in westlicher Umgebung – als Kondensatoren virtueller Gewalt, die sich umso wahrscheinlicher in Realität umwandelt, je mehr Geltung die schariatischen Bestimmungen erlangen, d.h. je „toleranter“ deren Wirkbereich durch die westlichen Dialogführer ausgeweitet und – zum Beispiel mit Minaretten – verstärkt wird.

Weder kann die in diesem Sinne verstandene und genutzte Moschee ein sakraler Ort sein, noch sehen die Muslime sie als solchen. Sie verstehen die Moschee im wahren Wortsinne als „Kulturzentrum“, das die kämpferische Tradition des Islam allgemein sowie den religiös inspirierten Kampfsinn der jeweiligen Gemeinde speziell pflegt. Mithin hat sich die Moschee seit weit über einem Jahrtausend insofern als „Gotteshaus“ bestätigt, als sie der schariatisch fixierten Anweisung Allahs folgt, sich als multiples Instrument zur Durchsetzung islamischer Interessen zu bewähren – als Versammlungsort, Zentrum der Kriegsplanung und –ausbildung sowie als Waffenlager.

In diesen Kontext gehört vor allem auch der elementare Einfluß, den das gänzlich andere Abraham-Bild auf die kollektive Psyche der Umma ausübt. Im Gegensatz zum jüdisch-christlichen Abraham, der das Opfer beendete, den sesshaften Landbau und ein würdigeres Begräbnis der Frauen begründete, bewahrte Muhammads Abraham sowohl das Opfer als auch die Verachtung des Landbaus und der Frau. Die mangelnde Sublimierung des Opfers, die das innergesellschaftliche Gewaltpotential in besonderer Weise ableitet (Heinsohn, Erschaffung der Götter, 152f.), kann das islamische Markenzeichen der reflexhaften Aggression erklären, die sich historisch auf alles Nichtislamische gerichtet und den „Unglauben“ zum kollektiven Daueropfer gemacht hat. Vor diesem Hintergrund erscheint das Klischee des „Dialogs“ von den „drei abrahamitischen Religionen“ als – je nach Sichtweise – abwegige Auslegung bzw. gelungene Täuschung.

Der profan-politische Charakter der islamischen Religion ergibt sich unmittelbar aus der Funktion Allahs, der im Gegensatz zu den ruhenden, jüdisch-christlichen Gottheiten die Welt in jedem Moment neu schafft. In diesem Sinne bedeutet „Islam“ unausweichliche Hinwendung zu und Unterwerfung unter die Macht des islamischen Gottes, denn „nichts Geschaffenes kann auch nur für einen Augenblick der unmittelbaren Bestimmtheit durch Allah entrinnen“ (Nagel).

Die Heilsbotschaft des Islam besteht in der Gewissheit, daß die Welt der stetigen Schöpfung und Lenkung Allahs unterliegt und durch alle Anfechtungen hindurch zum Sieg der Umma führen muß, solange die Scharia und das Vorbild Muhammads unangefochten bleiben. Alles was ist, bildet den göttlichen Willen ab, inklusive die Herausforderungen durch den Unglauben und seine menschengemachten Gesetze und Parlamente. Denen steht allerdings Allahs Gesetz entgegen, das wiederum auch und besonders die langfristige Kampfbereitschaft der Muslime vorschreibt.

Daraus ergibt sich, daß Allah den Muslimen hilft, wenn sie sich selbst helfen, d.h. die Vorschriften seines Gesetzes einhalten, möglichst große Moscheen und möglichst hohe Minarette bauen, die Lehrveranstaltungen in den „Kulturzentren“ vor dem Einblick der Ungläubigen verbergen, die Inhalte der Predigten vor dem Mitschnitt durch die Sicherheitsbehörden schützen, ihnen wo immer möglich, den Eindruck des Wohlverhaltens vortäuschen, um sie schließlich langfristig mit ihren eigenen Gesetzen, insbesondere der uneingeschränkten Religionsfreiheit, zu überwinden.

Nur so lässt sich von der unendlichen Weisheit Allahs profitieren, der die vermeintliche Stärke des Unglaubens in Schwäche umwandelt, wenn er die Zeit für gekommen hält.

b) Konsequenzen im Rechtsstaat

Wie die Erfahrung überall in Europa, mithin auch in der Schweiz zeigt, nehmen die Verantwortlichen keine bzw. nur unzureichende Kenntnis von diesem islamtypischen Zentralaspekt, der nicht nur fundamental vom säkularen Religionsverständnis, sondern auch vom Selbstverständnis aller anderen zuwandernden Religionsanhänger abweicht. In der irrigen Annahme, daß Muslime über ihre Religion genauso denken, sie also in der Weise privatisieren können, wie es der Geist der Schweizer Verfassung und im Grunde jeder anderen europäischen Gesetzgebung voraussetzen muß, entsteht ein ebenso grundlegender Mißbrauch der Religionsfreiheit. Diese wird nicht nur, sondern muß, indem sie den politischen Dominanzanspruch des Islam weiterhin undifferenziert schützt, die innere Sicherheit des Schweizer Staates zwangsläufig in Frage stellen – ein Kausalkontext zwischen modernem Relativismus und vormodernem Absolutismus, der nicht oft genug betont werden kann.

Dies umso mehr, als hier eine weitere Diskrepanz unbeachtet bleibt, die das Sicherheitsrisiko zusätzlich erhöht. Die Problematik bleibt nicht bei dem inzwischen auch breiteren Bevölkerungskreisen bekannten Defizit stehen, daß man im Islam die Grundrechte der Religionsfreiheit und weiblichen Gleichberechtigung nicht kennt, sie weitet sich insbesondere auch auf das einzige Individualrecht aus, das es im Islam gibt, nämlich das auf Gewalt.

Die oben skizzierte Heilsbotschaft des Islam, der existentielle Erhalt der Umma durch Allahs Dauerschöpfung und die permanente, politische Lenkung der Gläubigen durch die Vorschriften der Scharia, gepredigt und erneuert in der Moschee, insbesondere in der Freitagsmoschee, verbinden sich zu einer Weltwahrnehmung, die sich vom säkularen Pluralismus und seinem demokratischen Gewaltmonopol diametral unterscheidet. Sie verpflichten den einzelnen Muslim nicht nur auf die bloße Teilnahme an Ritus und eine latente Kampfmentalität, sondern auch auf das aktive, im Zweifel auch gewaltsame Engagement gegen innere Abweichungen, z.B. sich westlich gebärdende, unregelmäßigen oder gar keinen Moscheedienst leistende Muslime und ungehorsame Frauen, sowie natürlich solche Kreise des Nichtislam, welche durch öffentlich verbreitete Analyse und Kritik die Realisierung islamischer Interessen behindern.

Inzwischen lässt sich nicht nur in der westlichen Politik, sondern auch in den Medien ein breiter Mainstream feststellen, der parallel zum „Dialog“ eine in diesem Sinne eher islam- als sachorientierte Information betreibt und kritische Analysen meidet bzw. als die bereits erwähnte „Islamophobie“ bzw. „Rechtsradikalismus“ bekämpft, insofern also selbst aktiver Teil des Djihad wird. Indem die betroffenen Politiker und Journalisten den Islam als Friedensreligion propagieren und seine Gewaltpotentiale aggressiv leugnen, befinden sie sich in implizitem Einklang mit den genannten Autoritäten in Kairo, Medina und Qatar. Denn diese haben in den letzten Jahren, angeführt vom ägyptischen Großmufti, mehrfach das individuelle Recht auf Gewalt gegen alle Kräfte hervorgehoben, die sich weigern, das islamische System undifferenziert anzuerkennen.

Sie stießen weder bei den anderen Autoritäten des Islam, noch bei den Eliten im Westen allgemein bzw. in der Schweiz speziell auf Widerspruch, als sie in den letzten Jahren den „Dialog“ mit Ungläubigen wiederholt als Abfall vom Glauben einstuften, der seinerseits – bei anhaltender Uneinsichtigkeit – die koranisch angeordnete Tötung nach sich zieht. Dieser Logik entspricht ihre darauf aufbauende Einschätzung, daß die extreme Umkehrung des „Dialogs“, der bewaffnete Kampf und insbesondere das Wegsprengen jüdischer Frauen und Kinder, die Zukunft des Unglaubens allgemein und der israelischen Zumutung speziell schwächt und somit als allahgerechtes Handeln gilt, das unter geeigneten Umständen sogar direkt ins islamische Paradies führt.

Daß eine solche Propaganda eine innere Konkurrenz um die islamisch korrekte Anwendung von Gewalt aktiviert, ist inzwischen auch größeren Kreisen der westlichen Öffentlichkeit bekannt. Denn der männliche Muslim ist als Geschöpf und Stellvertreter Allahs in Gemeinschaft und Familie nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, für die Einhaltung der Ordnung, d.h. der göttlichen Vorschriften – insbesondere gegenüber den Frauen – zu sorgen. Dies unterscheidet ihn graduell, nicht substantiell, vom ausgewiesenen Islamisten, der sich auf die gewaltorientierten Handlungsanweisungen in Koran und Tradition verengt, um seine Terrortaten zu legitimieren.

Aus der absoluten Dominanz der Scharia und des individuellen Rechts auf ihre Durchsetzung ergibt sich nicht nur die Pflicht, sondern die göttlich verordnete Glaubenspflicht des Muslim, sich dem Gewaltmonopol des westlichen Staates zu entziehen, anderenfalls er sich selbst des Glaubensabfalls schuldig macht und des islamischen Heils verlustig geht. In diesem Sinne untergräbt die Religionsfreiheit nicht nur das moderne Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, sondern konserviert und verstärkt auch innerislamisch die für alle zum Extremismus neigenden Systeme typische Kontrollmentalität. Gerade unter dem glaubenswidrigen Druck der westlichen Diaspora kommt es hier – weit mehr als in der islamischen Region – zu strikten Strukturen der Überwachung und Denunziation, zumal fast alle Muslimgemeinden in Europa, damit auch in der Schweiz, unter islamistischer, also besonders orthodoxer Führung stehen.

Umso mehr sind sie als Sachwalter Allahs in der Gemeinschaft berechtigt und verpflichtet, möglichen Schaden von ihr abzuwenden, indem sie verfassungstreue Politiker, rechtstreue Richter, glaubenstreue Kleriker bzw. kritische Wissenschaftler und Journalisten bedrohen und bei hinreichend niedrigem Eigenrisiko auch beseitigen. Insofern müssen sich die Eliten, soweit sie die Volksinitiative als „Sicherheitsrisiko“ sehen, eine dreiteilige Frage gefallen lassen: ob sie gedankenlose Opfer einer inkompetenten Toleranzideologie sind, ob sie korrumpiert oder erpresst werden oder ob sie den Islam als Herrschaftsinstrument nutzen wollen, um sich von lästigen Mitspracherechten in der Demokratie zu befreien.

Obwohl sich die drei Möglichkeitsbereiche in einer westlich-pluralen Informationsgesellschaft ständig dynamisch mischen, zumal diese unter wachsendem Einfluß islamischer Investoren steht, ist es in aller Regel nicht allzu schwer, bei näherem Hinsehen auszumachen, in welchem Fall welcher Aspekt die wesentliche Rolle spielt. Dabei lässt sich in der Regel feststellen, daß die Parteinahme für islamische Interessen umso ausgeprägter ausfällt, je klarer der/die Betroffene den maßgeblichen Eliten angehört und in deren Herrschaftsinteressen eingebunden ist.

Dies zieht erneut ihre verfassungsmäßige Legitimation in Zweifel, da ihre Position sie zwingt, sich an der Durchsetzung des Absolutheitsanspruchs des islamischen Gesetzes zu beteiligen, bestätigt durch den häufigen Einwand, unnötige „Sondergesetze“ vermeiden zu wollen. Zwar lässt sich die Gesetzgebungsaktivität in der Schweizer Direktdemokratie keineswegs mit der Gesetzesflut in den EU-Nachbarländern vergleichen, doch ist allen eines gemeinsam: die unzulässige Weigerung, mit der Scharia ein Problem zu prüfen, das die Zukunft des Landes und seiner Menschen nachhaltig und unabweisbar beeinflusst.

3. Die Scharia

a) Die Totalität des Gesetzes

Um gemäß der dieser Expertise zugrunde liegenden, ganzheitlichen Betrachtung auch weiterhin die Konsequenzen hervorzuheben, die sich aus der vom Minarett über die Moschee angestoßenen Wirkungskette ergeben, ist ein abschließender Blick auf die Scharia, das Gesetz Allahs zu werfen, dessen Bedeutung für die muslimische Existenz, wie zunehmend erkennbar wird, kaum überschätzt werden kann.

In diesem Regelwerk sehen die Muslime nicht nur den irdischen Niederschlag der göttlichen Offenbarung, der das individuelle und kollektive Leben steuert, sondern auch ein umfassendes Modell, das alle Erscheinungen des Diesseits erklärt sowie die Probleme der Welt früher oder später löst und somit die natürliche Verfassung des islamischen Gemeinwesens bildet. Die Scharia ist den Muslimen unwiderlegbarer Beweis für die Allmacht Allahs und die Wahrheit des Koran, wo die Dominanz des Islam in vielen Varianten festgeschrieben ist: „Ihr seid die beste Gemeinschaft, die je für die Menschen gestiftet wurde. Ihr gebietet, was recht ist, und verbietet, was verwerflich ist“ (3/110).

In der Einleitung zu der in Kairo erscheinenden, rechtsverbindlichen „Enzyklopädie des islamischen Rechts“ steht u.a. zu lesen: „Die Scharia ist der Königsweg, die gerade Straße. Allah hat sie aus seinem Wissen gestiftet; er hat die Kenntnis von ihr auf den letzten seiner Propheten … herabgesandt und ihr so viel Kraft und Beständigkeit zugemessen, daß sie ewig bleiben wird, geschützt davor, sich zu Nichtigem oder zum Irrtum zu neigen … So wurde den Menschen deutlich, daß die Scharia alle Angelegenheiten des Lebens, die überhaupt auftreten können, umfasst, seien es solche des Glaubens und des Ritus, seien es solche der Beziehungen (der Menschen untereinander), der Verwaltung …, der Politik, der Gesellschaft, seien es die unterschiedlichen Bindungen zwischen den Individuen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft (umma) oder zwischen ihr und anderen ihr friedlich oder feindlich gesonnenen Gemeinschaften…“

Dieses totale Gesetz, dessen regulative Saugnäpfe jede erkennbare bzw. erkennbar werdende Einzelheit des Denkens und Handelns erfassen und an sich ziehen, gilt als das Manifest, als der Inbegriff dessen, was Allahs pausenloses Schöpfungswerk in der laufenden Geschichte verwirklicht. Dabei bestreiten die islamischen Gelehrten keineswegs, dass die Scharia eine außerordentliche Belastung darstellt, die ihrerseits allerdings – und dies gilt es für das westliche Denken nachzuvollziehen – genau jenen alleinigen Seinsgrund bildet, der die muslimische Existenz aus allen anderen heraushebt.

Denn gerade weil bzw. indem das Gesetz den Menschen so umfassend belastet, füllt es den Verstand absolut aus und verunmöglicht bzw. erspart ihm, überhaupt irgendwelche alternativen Denkwege beschreiten zu können, suggeriert ihm indessen zugleich, seinen Status, solange er die Angst vor der strafbewehrten Abweichung nicht verliert, als paradiesträchtiges Privileg zu betrachten.

Dieser Sachverhalt erfüllt nach Kriterien der westlichen Ideologiekritik den Tatbestand des Totalitarismus und nach Freudscher Analyse den des klassischen Sadomasochismus. Ganz ähnlich den westlichen Links-Rechts-Gewaltideologien kann hingegen auch nach islamischen Kriterien die Belastung abfallen und sich zu glückspendender Leichtigkeit des Seins wandeln. Einzige Bedingung ist, daß die minutiöse Befolgung der Vorschriften als der Heilsweg erkannt wird, der bereits im Diesseits auf das Jenseits vorbereitet, seinerseits jedoch wiederum den Gehorsam gegenüber der islamischen Obrigkeit voraussetzt, deren Legitimation ihrerseits allein auf der Durchsetzung der Scharia beruht.

So verstanden, klingt das koranische Versprechen logisch, nach dem es „keinen Zwang im Glauben“ gibt (2/256), oder anders ausgedrückt: Der Muslim lebt, um Regeln zu befolgen, die umso verbindlicher sind, je effizienter sie dem Bestandserhalt dienen – ein Zusammenhang, der an biologische Schutzmechanismen erinnert und in der elektronischen Netzwerktechnik „Schwarmlogik“ heißt. In der islamischen Variante dieser Logik hat Allah den Verstand des Menschen geschaffen, um sein Gesetz zu erfüllen, was ihn wiederum dazu befähigt, ein effizientes Modul im schariatischen Netzwerk zu sein, aber eben nur dort und nicht anderswo, insbesondere nicht dort, wo Religionsfreiheit herrscht.

Ästhetisch sehr eindrucksvoll schlägt sich die Schwarmlogik in der uniformen Verhüllung der Frauen nieder, die durch das vom Mann bewachte, optische Signal bestätigen, kein Individuum zu sein, zumindest keines, das Rechte über den Status hinaus beanspruchen kann, Teil des biologischen Bestandserhalts der Umma zu sein. So tritt die Scharia auch als eine Art Naturgesetz hervor, das die muslimischen Männer dazu zwang und unter westlicher Religionsfreiheit weiter zwingt, wie Kopisten der Bienenkönigin zu handeln.

Im Kreislauf von Werden und Vergehen, von Zeugung und Tod bilden sie eine interessante Umkehrung, die männliche Version eines „Bienenkönigs“, dem das gesamte islamische System funktional und sexuell zuarbeitet. Harem, Polygamie, Konkubinat, Zeitehe sind bis heute wirksame Einrichtungen, die unter Nutzung der jeweils verfügbaren Finanzkraft die kollektive Sexualkraft zur optimalen Fortpflanzung der Gemeinschaft zum Einsatz bringen.

Dieser Form von biologisch bestimmter Schwarmlogik entspricht umso leichter verständlich die Regel, der zufolge der Koitus – noch vor dem Gebet – die oberste Priorität des Gottesdienstes bildet. Ungläubige Reaktionen der „Ungläubigen“, die sich nicht vom „Dialog“, sondern von Muslimen über ihren Glauben informieren lassen, werden rasch durch die zusätzliche Aussage zerstreut, der zufolge es sich bei Frauen um „Saatfelder“ handelt, denen nach koranischer Anweisungen der Samen in jeder Lebenslage „einzupflanzen“ ist.

Auch hier bestätigt sich das Bienenbeispiel, indem die weibliche Sexualität und ihr Geburtsmonopol unter die unbeschränkte Verfügungsgewalt des männlichen „Bienenkönigs“ gestellt werden. So wie die Bienen im eigenen Interesse Honig sammeln und damit das Bestäubungssystem der Natur unterstützen, so sorgt im Rahmen des islamischen Sexualsystems und Umma-Erhalts das auf Nachkommen fixierte Koitusinteresse für eine umfassende Befruchtungsökonomie, die ihre aktuelle Wirksamkeit durch den Grad der Verhüllung signalisiert.

Der Universalgelehrte Al-Ghazali (gest. 1111), auch auf diesem Gebiet bis heute anerkannte Autorität, hatte mit genialem Blick die politische Bedeutung der Sexualität als Netzwerk bzw. „Apparat“ erkannt, in dem sich Mann und Frau rasterartig „und ohne Rückhalt“ aufeinander zuordnen, „denn der Geschlechtstrieb ist nur geschaffen als wirkender Anreiz, welcher gewissermaßen die Aufgabe hat, beim männlichen Teil die Ausstreuung des Samens und beim weiblichen dessen Aufnahme ins Erdreich zu veranlassen … Wenn also Allah den ausdrücklichen Befehl gegeben und ohne Rückhalt gesprochen hat, so gilt von jedem, der das Heiraten unterlässt, dass er die Bestellung vernachlässigt, das Saatkorn verderben und den von Allah geschaffenen Apparat unbenützt lässt (Mernissi, Geschlecht-Ideologie-Islam, 9f.).

Diese so technische wie bei der Masse „naturgemäß“ zumeist unbewußte Verhaltensweise rechtfertigt im Grunde alles, mithin auch den Inzest. Da die bestrafende Vergewaltigung – im Zweifel auch Tötung – selbstbewußter Töchter bzw. Schwestern zum vom Recht abgesicherten Brauchtum des Islam gehört, bildet der Inzest im Arab Human Report der UNO regelmäßigen und statistisch ansteigenden Anlaß zur Sorge.

b) Islamisches Wissen und die Grundrechte

Abgesehen davon, daß ein solch lückenloses Modell wenig Platz für alternative Ethik- bzw. Staatssysteme zuläßt, geschweige denn solche mit schrumpfender Reproduktion, kann nicht verwundern, daß es auch mühelose Lösungen für alle Fragen der Wissenschaft bereithält, die im Westen erst durch eine jahrhundertelange Entwicklung der Forschung erarbeitet werden mussten. Da in Koran und Tradition alles jemals mögliche Wissen bereits vorgeformt angelegt ist, entstand die Doktrin vom optimalen Glaubenswissen, das den Islam zum Maß aller Religionen und die Umma zum Maß aller Gesellschaften machte.

Im Gegensatz zu den im Westen – zumindest nominell – geltenden Regeln des Menschen- und Völkerrechts haben alle anderen Kulturen somit keinen Eigenwert, der irgendeinen Respekt, geschweige denn juristische Anerkennung verdient, weil ihre Weltsichten vom Islam abweichende und damit schlicht falsche Kriterien zugrunde legen. In dem Maße allerdings, in dem eine Kultur sich politisch unterwirft bzw. Errungenschaften hervorbringt, die aus Islamsicht wichtig und nützlich sind, stimmt diese Kultur mit eben jenem ewigen Wissensgrund des Islam überein, in dem Allah bekanntlich alles Wissen niedergelegt hat.

Alle nichtislamischen Erkenntnisse, Erfindungen und Produkte, soweit sie sich als islamisch nützlich erweisen, ergeben sich also nicht aus der Kreativität der jeweiligen Kultur, sondern konnten nur entstehen, indem diese sich unbewußt den islamischen Wissensgrund zunutze machte. Aus solcherart fixierter Perspektive erscheint jede fremde Kulturleistung als Plagiat, das Allah allerdings gezielt durch die Ungläubigen zustande kommen lässt. Denn umso deutlicher kann der Islam als Höchst- und Herrenstufe der Kultur hervortreten, der die anderen Kulturen als tributpflichtige Unterformen dienen und zuarbeiten.

Mit anderen Worten: So wie der spätere Organismus genetisch im befruchteten Ei präexistiert, und – als westliche Beispielsvariante – die „Vorsehung“ der Geschichte die Nazis als genetische „Herrenrasse“ der Welt programmiert hatte, so ist auch die Entwicklung der Welt von Adam bis zum Endgericht im Islam angelegt und ihre Beherrschung durch die Scharia „vorgesehen“. Bei einer derart aprioristischen Universalität, die sich jeder anderen Existenzform vorschaltet und durch nichts und niemanden beschränkbar ist, erscheint kaum erstaunlich, dass sich ihrem politischen Anspruch auch die islamische Wissenschaft selbst beugen musste.

Im Hinblick auf die frühen Eroberungen und die zentrale politische Bedeutung der erweiterten „4M“-Wirkungskette Minarett-Muezzin-Moschee-Mihrab erstaunt ebenso wenig, dass sich die islamischen Gelehrten ganz besonders intensiv mit Fragen der Gebetszeit und Gebetsrichtung beschäftigt haben. Der islamische Tag beginnt mit dem Abend, genauer mit dem Sonnenuntergang, weil der Mondkalender gilt und der Monat mit dem ersten Erscheinen des Neumondes nach Sonnenuntergang anfängt.

Das bedeutet auch, dass sich die Gebetszeiten nach dem Stand der Sonne bzw. bestimmter Gestirne richten und somit nach Jahreszeiten und geographischen Zonen variieren. Zu weit verbreiteten Einrichtungen wurden das Astrolabium und die Sonnenuhr, deren Schattenwurf die örtliche Gebetszeit anzeigte. Dieser Zeitbegriff, den man auch „Temporalzeit“ nennt, entspricht der Dauer des Tageslichts und zentriert sich um das Mittagsgebet (zuhr), dem das Morgengebet (duha) um etwa drei „Temporalstunden“ vorangeht und das Nachmittagsgebet (asr) um den gleichen Zeitraum verzögert nachfolgt. Da die Zeiten des Lichts und der Dunkelheit in der Regel ungleich sind, entwickelten die Inder – nicht die Araber – eine Formel, welche die Zeit der Temporalstunden vor dem Aufgang bzw. nach dem Untergang der Sonne in ein Verhältnis zur Schattenverlängerung durch das Gnomon (Zeigerstab der Sonnenuhr) bringt.

Das Gebot der Uniformität förderte bis zum 13. Jahrhundert zwar eine hochentwickelte Kartographie und Astronomie, die aber den Nachteil mit sich brachte, den örtlichen Machthabern das Mittel der Gebetskontrolle zu beschneiden. Es entstand der Berufstand des „Zeitmessers“ (arab.: muwaqqit), der in ihrem Auftrage den jeweiligen, regionalen Muezzinen vorgab, wann sie die Gläubigen zum Gebet zu rufen hatten. Dabei zogen sie eher magische Praktiken der Astrologie vor, mit denen sich das Volk mehr beeindrucken und führen ließ als mit komplexen Abstraktionen.

So mussten detaillierte Zeitzonenlisten mit Hunderttausenden von Raum-Zeit-Einträgen weitgehend ungenutzt bleiben, die große Geister des Islam, u.a. auch Al-Khwarizmi (gest. 850), der Entdecker der Quadratgleichungen, entwickelt haben. Der Grund war damals schon wie auch heute der gleiche: die Abneigung gegen nichtislamische Wissenschaft, vor allem solche, die nichtislamischen Zwecken dient.

Daraus machte der jemenitische Jurist Al-Asbahi vier Jahrhunderte nach Al-Khwarizmi keinerlei Hehl: „Man soll die Gebetszeiten nicht vom Astrolab ablesen oder durch Astronomen berechnen lassen; nur ein Blick (zum Himmel) kann sie bestimmen … Die Astronomen gründen ihr Wissen auf Euklid, die Ausleger des Sindhind (indisches Astronomie-Handbuch), Aristoteles und die Philosophen – alle waren Ungläubige“. (King, Astronomie und Mathematik als Gottesdienst – das Beispiel Islam in: Brüning/Knobloch (Hrsg.), Die mathematischen Wurzeln der Kultur).

David King schreibt an vorstehend zitierter Stelle: „Der Islam kann mehr als jede andere Kulturreligion auf wahrhaft bedeutende wissenschaftliche Errungenschaften zurückblicken, die auf die Erfordernisse der Religionsausübung ausgerichtet waren“. Da die Religion indessen immer auch politisches Machtmittel war und weiterhin ist, waren es zu allen Zeiten die Autoritäten des Rechts als des dominanten Bereichs des Islam, die darüber befanden und nach wie vor befinden, ob und inwieweit eine „Neuerung“ (arab.: bid’a) zugelassen werden konnte bzw. kann.

Die weltweite Umma besteht inzwischen aus weit über einer Milliarde Menschen, deren große Mehrheit nach wie vor vom Tageslicht strukturiert wird und sich somit in täglich um die Erde rollenden, gemeinsam auf die Kaaba richtenden Wellen vor Allahs Natur- und Gesetzeskraft niederwirft. Nach den hier vorgestellten Bedingungen ist es leicht vorstellbar, dass ihre Anhänger einen umso wichtigeren Machtfaktor bedeuten, je ungestörter ihr Gesetz mit der Wirkungskette Minarett, Muezzin, Moschee, Mihrab zur Geltung kommen kann. Ebenso lässt sich verstehen, wieso Muhammad als der universalen Zentralfigur im Laufe der letzten Jahrhunderte eine besonders stark ansteigende Verehrung zugewachsen ist.

Um die Frustrationen durch die europäische Wissenschaft und Waffentechnik zu kompensieren, nahm er in der Moderne umso gottähnlichere Formen an, je weiter der Islam hinter die Entwicklung des Westens zurückfiel. Als Beweis für die unübersteigbare Weisheit des Verkünders wird aus dem riesigen Bestand der Überlieferungen

oft die vielen Gläubigen geläufige „Fliegen-Tradition“ zitiert.

Danach soll jeder, dem eine Fliege ins Getränk fällt, diese ganz hineintauchen. Muhammads wissenschaftliche Erkenntnis, die mit wachsender Bedeutung des Islam auch generell wieder an Aktualität gewinnt, kommt hier aus den zwei Flügeln der Fliege, die der Überlieferung zufolge einerseits Krankheit und andererseits Heilung bringen. Wer also – aus welchen Gründen auch immer – das Eintauchen verabsäumt, schlägt die hygienische Expertise des Verkünders in den Wind, die garantiert die Gefahr der Infektion verringert, und macht sich mithin eines ernsten Frevels schuldig, der allenfalls durch verstärkte Gebetsaktivität ausgeglichen werden kann (vgl. Nagel, Allahs Liebling, 27).

Erst wenn die strenge, aus westlicher Sicht absurde Kasuistik des islamischen Rechtsdenkens verstanden ist, das in alle möglichen und auch unmöglich erscheinenden Winkel des menschlichen Lebens vordringt, lassen sich auch die Probleme erahnen, die sich für den gläubigen Muslim im „Dialog“ mit anderen Kulturen aufbauen. Wenn schon die eigenen Kulturleistungen verworfen und viele ihrer Urheber in den Kerker geworfen oder einfach getötet wurden, weil sie Allahs Einzelvorschriften verallgemeinerten – wie vehement muss dann erst der Widerstand werden, wenn es um fremde, z.B. westliche Gesetze geht, also um die Vorschriften der „Ungläubigen“, die Allahs Wissensgrund und Verfügungsgewalt in Frage stellen oder zumindest einschränken?

Al-Biruni (gest. 1048), einem der größten Astronomen und Geographen des Islam überhaupt, war das Dilemma sehr geläufig, das seiner Wissenschaft aus dem Unterschied zwischen objektiver Erkenntnis und ihrer subjektiven Anwendung durch die politischen Machthaber ebenso entstand, wie es sich heute in der proislamischen Gleichschaltung des „Dialogs“ wiederholt: „Wir möchten hervorheben, wie wichtig es ist, die Gebetsrichtung zu ermitteln, damit das Gebet – die Säule des Islam – nach den Vorschriften verrichtet werden kann … Manche Gelehrten beschäftigen sich mit nebensächlichen Fragen, etwa aus welcher Richtung der Wind blase, in welchem Haus der Mond aufgehe. Wenn schon die Astronomen die Gebetsrichtung schwer bestimmen können, wie viel schwerer muß dies den Laien fallen“ (King, 119).

Dabei ist erneut auf das muslimische Geschichtsbewusstsein zu verweisen, das sich das „Modell von Medina“, die Urgemeinde des Verkünders, ständig vergegenwärtigt. In dieser Hinsicht verähnlichen sich auch die Akteure des westlichen „Dialogs“ mit ihrem politreligiösen Vorbild. Denn ihr Denken erschöpft sich nicht in der permanenten Suche nach Verordnung des islamischen Guten, sondern erstreckt sich auch auf die Suche nach dem westlichen Bösen, die fast ebenso weit in die Geschichte zurückgreift und ihre zeitlose Vergegenwärtigung in den Kreuzzügen findet.

Gleichwohl entgehen auch sie dem Humor der islamischen Art nicht, solange sie auch nur die geringsten Abstriche am islamischen Dominanzanspruch machen. Diese Humorform besteht darin, sich über den grotesken Versuch lustig zu machen, die plagiatorische Forschung mit dem unermesslichen Vorsprung eben dieses von Allah geschaffenen Wissens vergleichen, geschweige denn seine Gemeinschaft unter fremde Verfügungsgewalt stellen zu wollen, die sich nicht allen Forderungen beugt, also gar keine Verfügungsgewalt sein kann.

Wer die Muslime ernst und ihren politischen Glauben zur Kenntnis nimmt, wird durchaus auch die Berechtigung für diese Art von Belustigung sehen. Denn ausschlaggebend für das Verständnis des Islam ist die zentrale Botschaft Allahs, niedergelegt in Muhammads Tradition, nicht nur der Herr der Geschichte, sondern die Zeit selbst zu sein (EI II, 95). Zeit gibt es jedoch nur im Bewusstsein der Menschen, so dass wer an ihn glaubt, unmittelbar integraler Bestandteil seiner Botschaft und Teilhaber seiner Macht- und Gewaltlegitimationen wird.

Im Gegensatz zum westlich-säkularen Menschen, der die Zeit aktiv zu verwalten glaubt, ist der Muslim weiterhin von der Temporalzeit der Gebetsstruktur erfasst, über die ihn Allahs Gesetz steuert. „Ich habe keine Zeit“, im Westen die wohl häufigste Bemerkung, ist für den gläubigen Muslim schlicht undenkbar, weil er damit über Allah verfügen würde. Genau das will und kann er jedoch nicht, weil er damit als Individuum der Heilsmöglichkeit und im Kollektiv der Machtsicherheit hinsichtlich der Dominanz des Islam über den Unglauben verlustig ginge.

Daraus folgt auch und besonders, dass da der Islam Politik und Religion nicht trennt, alle nichtislamischen Systeme nicht nur als politisch und kulturell, sondern auch als religiös minderwertig einzustufen sind. Dies schlägt sich in einer inzwischen auch breiteren Bevölkerungskreisen bewusst werdenden Abwertung des Juden- und Christentums nieder, die sich auf deren säkulare Nachfolgerin, die grundrechtsorientierte Demokratie, übertragen hat. Obwohl sich die Europäer längst von ihrer Religion als primären Deutungssystems getrennt haben, sehen die Muslime sie weiterhin als „Christen“, weil Koran und Tradition keine andere Wahrnehmungsebene zulassen.

Der gängige „Dialog“ interpretiert diesen Vorgang als „Toleranz“, weil nach koranischer Doktrin Juden und Christen ihre Tötung durch demütige Zahlung einer Steuer vermeiden können, ein „Privileg“, das den „normalen“ Ungläubigen verweigert wird. Der proislamischen Verähnlichung entsprechend, folgen die Dialogführer auch hier ihren muslimischen Taktgebern, indem nicht wenige von ihnen die westliche Forderung nach demokratischer Integration der Muslime als „christlichen Fundamentalismus“ einstufen.

Wenngleich die koranischen Regeln natürlich nicht zu allen Zeiten gleichmäßig beachtet wurden, so haben sie doch zu einer generellen, islamweiten Unterdrückung und Dezimierung dieser Minderheiten geführt. In den arabischen Ländern schlug sie sich in einer schleichenden und in der „säkularen“ Türkei in einer eliminatorischen Juden- und Christenverfolgung nieder, die im Armeniergenozid kulminierte und im vergangenen Jahrhundert die Juden in den Untergrund und den Anteil der christlichen Bevölkerung von einem Viertel auf nahe Null drückte.

Indem das islamische System alternative Denk-, Kultur- und Religionswege weitgehend verschließt, damit aber in der westlichen Diaspora besonders intensiv konfrontiert wird, spielt die Frage der Freiheit von Religion und Gewalt sowie insbesondere auch der Gleichheit der Frau eine entsprechend wachsende Rolle. Das fundamentale Konfliktpotential der Scharia lässt sich also nach allem, was hier vorgelegt wurde, kaum dadurch entspannen, daß man seine Bestätigung, Ausbreitung und ständige Verschärfung durch Minarette, Moscheen und Kulturzentren fördert, deren Islamizität sich zwangsläufig gegen die nichtislamische Umgebung richten muß.

Ganz im Gegenteil: Mit der Toleranz für die islamische Unfreiheit, die sich in der totalitären Reglementierung durch die politische Religion niederschlägt, unterlaufen die westlichen Dialogführer die von der Verfassung garantierten Grundrechte. Sie bestärken die orthodoxen Eiferer in der Verfolgung jener Muslime, die ihre Religion privatisieren oder zumindest in liberalerem Sinne auslegen wollen, damit aber bereits als „Apostaten“ gelten, als Abtrünnige vom Glauben (arab.: murtadd).

Da die Scharia – als Reaktion auf den westlichen „Unglauben“ und ermuntert durch den „Dialog“ mit einer demokratiefernen Politik – nicht nur in der Schweiz, sondern überall in Europa vital auflebt, geraten immer mehr Muslime der liberaleren Art unter den Gesinnungsdruck, nicht selten auch physischen Druck ihrer „Glaubensbrüder“. Diese können sich auf die gesamte Wucht ihrer Tradition stützen, wenn sie die Bestrafung der „laschen Heuchler“ oder gar offen Abtrünnigen verlangen.

Während der Koran die Bestrafung ins Jenseits verschiebt, weil „alles Gold dieser Erde“ den Abfall auch nur eines einzigen Muslim nicht aufwiegen kann (111/85), leitete man in der Tradition schnell zur Todesstrafe über. „Wer seine Religion verlässt, den tötet“, lautet eine viel zitierte Anweisung Muhammads, die wie alles andere in der Überlieferung auch rechtlich verbindliche Bedeutung erlangt hat.

Neben der offiziellen Tötung durch Enthaupten, Hängen oder Steinigen hat in jüngerer Zeit wieder die islamtypische Selbstjustiz durch Erstechen oder Erschießen zugenommen, wobei vereinzelt auch die einst von Muhammads Lieblingsgattin A’isha empfohlene Kreuzigung vorkommt. Der „Ehrenmord“ ist eine Sonderform dieser nicht nur legitimen, sondern obligatorischen Selbstjustiz, die den Status des Mannes als Stellvertreter Allahs und damit als Ankläger und Richter in einer Person mehr als eindringlich deutlich macht.

Im Westen eher zögernd zur Kenntnis genommen und gerichtlich oft unter, wie es heißt „kulturbedingten“, mildernden Umständen geahndet, genießt auch die innerislamische Selbstjustiz und Missachtung des rechtstaatlichen Gewaltmonopols den zumindest impliziten Schutz der Religionsfreiheit. Er wird in dem Maße explizit, in dem die Scharia sich auf westlichem Rechtsboden etabliert und ihre Dominanz durch Minarette und überdimensionierte Prachtmoscheen optisch verkündet, entsprechend im Bewusstsein der Menschen verankert, durch die Freitags-„Gebete“ als aggressive Politik verstetigt und sich innerhalb des westlichen Rechtssystems als unverkürzte, souveräne Gewaltform legitimiert, wie sie seit Muhammad legitim ist.

Einer zunehmend islamorientierten Westpolitik könnte sie dagegen willkommen sein, weil sie sich – oft als „Missbrauch des Islam“ verschleiert – zum Mittel der kombinierten Drohung und Täuschung eignet, das den Eliten undemokratische Machtkompetenzen gegenüber den Grundrechten der nichtmuslimischen Mehrheit verschafft. Da man sich dabei ständig auch auf die UNO beruft, wird allerdings unfreiwillig deren grundsätzliche Achillesferse erkennbar. Denn die Eliten der „Völkergemeinschaft“ haben sich inzwischen – unter dem wachsenden Einfluß der nichtwestlichen Staaten allgemein sowie der islamischen Staaten speziell – von ihrem ursprünglichen Konzept des universalen Menschenrechts weit entfernt.

Nach dem Scheitern ihrer „Menschenrechtskommission“ 2006 soll nun der ersatzweise gegründete „Menschenrechtsrat“ dafür sorgen, dass sich die Staaten auf „Augenhöhe“ und in „gegenseitigem Respekt“ darauf verständigen, was unter Menschenrechten zu verstehen ist. Mit derlei Floskeln setzt sich allerdings nur die bewährte „Dialog“-Tradition fort, die eine neue Phase der Wahrnehmung islamischer Interessen einläutet.

Nun sind es die Menschenrechte, die nicht mehr in der Unantastbarkeit der Person, sondern in der wachsenden Unantastbarkeit partikularer Interessen bestehen sollen. Nachdem bereits der Wirtschaft generelle Mitsprache darüber eingeräumt wurde, inwieweit Menschenrechte zu hinterfragen sind, wenn sie in unzumutbarer Weise die Investitionen beeinträchtigen, melden sich immer mehr Staaten zu Wort, die sich durch die „Menschenrechtsarroganz“ des Westens in ihrer Souveränität eingeengt sehen. Sie übernehmen die oben angesprochene Strategie der Kairoer Scharia-Orientierung von 1991, werden darin allerdings auch durch westliche PolitikerInnen unterstützt, auf deren Schweizer Variante wir in der abschließenden Wertung eingehen.

Unschwer erkennbar ist die Scharia und ihr Absolutheitsanspruch nicht nur der perfekte Prüfstand, auf den das islamische Menschenrecht auf Gewalt zu stellen ist, sie ist auch das Paradepferd dessen, was die funktionalistische Gesellschaftsanalyse „Kontingenzbewältigung“ nennt. Indem Allah die Welt permanent neu schafft, kann zwar die Kontingenz, d.h. die Unübersichtlichkeit der Welt, nicht beseitigt, aber doch auf jenes überschaubare Maß an Kontinuität reduziert werden, das sich durch die Einordnung in das schariatische Regelsystem gewährleisten lässt. Mithin wird der vehemente Widerstand der Muslime gegen Menschenrechte und Wissenschaft verständlich, die beide auf jeweils unterschiedlich universalistische Art dem Universalismus des Islam Konkurrenz machen.

Insofern erscheinen auch die westlichen „Dialog“-Eliten, welche die „authentische“ Installation des Islam predigen und seine demokratische Integration als „Fundamentalismus“ ablehnen, als eine Art Neo-Missionare, die ihrerseits nun im Islam eine Chance sehen, ihre eigene, in pluralistischer Kontingenzangst gebrochene Weltsicht zu stabilisieren. Darauf deutet nicht zuletzt ihre extrem vereinfachte Sprache hin, die mit dem „Frieden des Islam“, „Respekt vor dem Islam“ etc. sowie durch die strikte Vermeidung von „Feindbildern“, „Generalverdächtigungen“ und „Sondergesetzen“ die Welt hinsichtlich der islamischen Gewaltpotentiale offenbar bewältigbarer machen soll. Notwendigerweise bedingt diese Art von proislamischer Privilegierung eine steigende diskriminatorische Energie gegenüber der Gesamtbevölkerung, die bei weiter anhaltender Unterdrückung der offenen, politischen Diskussion das herkömmliche Konzept des Menschen- und Völkerrechts sowie damit die Basis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushöhlt.

Da den Muslimen dieser Vorgang als der unmittelbare Beweis für Allahs unbeschränkbare Weisheit und Macht gilt, verstärken sie auch ihre Anstrengungen, das Zurückweichen der westlichen Institutionen und Verwaltungen durch immer weiter gesteigerte Forderungen zu nutzen. Umso klarer kann sich somit auch ihr tausendjähriges Glaubenswissen bestätigen: Außerhalb des Islam gibt es weder das Heil noch irgendeine alternative Wissensquelle, welche die Realität „vernünftig“ beschreiben könnte. Demgemäß gibt es auch außerhalb der Scharia keinerlei Staatssystem, das in irgendeiner Form dem Menschen mehr Halt, geschweige denn Würde verleihen könnte.

Es ist ausschließlich der Islam, der mit der wahren Lehre auch den wahren Menschen formt, der somit allen anderen Menschen turmhoch – oder eben minaretthoch – überlegen ist. Jede(r) westliche Politiker(in), der/die sich mit der Frage der Integration muslimischer Menschen beschäftigt, muß dieses aus islamischer Sicht unverrückbare Faktum berücksichtigen. Wer für die demokratische Integration der Muslime eintritt, muß die fundamentale Bedeutung der Scharia verstanden haben, wenn er/sie sich nicht durch undifferenzierte Religionsfreiheit zum muslimischen Missionar machen und zugleich als gewählte(r) Volksvertreter(in) delegitimieren will.

Wir haben es hier nicht nur mit einer grundlegenden politischen, sondern auch ontologischen Frage, mit der Seinsfrage an sich zu tun, gegen die sich die Sensorien der modernen Gesellschaft mittlerweile deutlich abgestumpft haben. Im säkularen Europa hat man das Gottesprinzip als politisch relevante Autorität aus gutem Grund, nämlich aus der schlechten historischen Erfahrung mit religiösen Herrschaftsansprüchen, zu den Akten gelegt.

Das bedeutet allerdings nicht, wie hier analytisch ausgeführt und in der interkulturellen Praxis ständig bestätigt, daß die Muslime sich auf Knopfdruck die westliche Säkularität aneignen und problemlos ihrer Religion entfremden könnten. Bislang deutet wenig darauf hin, daß sich daran auf absehbare Zeit etwas ändern kann, solange man den Muslimen im „Dialog“ die Wahl der Regeln überlässt. So erscheint es auch als ein Merkmal der modernen Zivilisation, aus Angst vor der wachsenden Komplexität die Frage nach der eigenen Sinnkompetenz zu scheuen und Zuflucht bei vormodernen Kulturkonzepten, neben magischer Esoterik und Buddhismus vor allem auch beim Islam, zu suchen.

Die hartnäckige Abwehr der Aufklärung über den real existierenden Islam ist nicht nur Folge dieses Sinnmangels bzw. der elitären Strategie geschuldet, unter Preisgabe der Demokratie einen fliegenden Wechsel der politischen Machtpferde zu bewerkstelligen; die Langfristigkeit des Vorgangs, der mit dem Orientalismus des 19. Jahrhunderts begonnen hat, legt ebenso die Möglichkeit nahe, daß es sich hier um einen tief greifenden Wandel des gesamten Weltbildes handeln könnte. Zu diesem Trend tragen natürlich auch die islamischen Eliten seit geraumer Zeit bei, indem sie über die Hebel der Öl- und Aktienpreise wichtige Motive und Impulse schaffen, welche die Installation der Scharia inzwischen zu einer Art Kulturindustrie mit religiösem Feigenblatt – mit den geschilderten Folgen für die westliche Politik – aufgebläht haben.

Umso mehr sinken die Korruptionsschwellen sowie die Fähigkeit und Bereitschaft der Westeliten, zugunsten ihrer nominellen Wählerklientel auf dieses Geschehen einzuwirken, wofür nicht nur die Pressionen des „Menschenrechtsrats“, sondern auch die erklärte Absicht der nichtgewählten EU-Kommission stehen, der zufolge der Islam „Miteigner Europas“ werden soll. Und umso weniger wäre jedoch nachvollziehbar, warum ausgerechnet die direktdemokratische Schweiz dieser Strategie verpflichtet sein sollte, es sei denn, deren „Volksvertreter“ sähen sich nicht mehr an die Grundlagen gebunden, auf die sie ihren Amtseid abgelegt haben.

III. Fazit und Wertung

Wie nicht nur die Soziologie, anthropologische Evolutionsforschung und Gruppenpsychologie, sondern auch die praktische Politik unabweisbar bestätigen, wird der Mensch, der verändernd in seine Umgebung eingreift, selbst zum Bestandteil des Prozesses, an dem er teilnimmt. Wenn die Teilnehmer des „Dialogs“ bestimmte Analysen, die im Islam demokratische Defizite feststellen, als „Islamophobie“ verwerfen, bestätigen sie eine Schwarz-Weiß-Wahrnehmung, die sich unfähig zeigt, die Möglichkeiten des Übergangs und Kompromisses zur Kenntnis zu nehmen. Folgerichtig wandeln sie sich zu einseitig gepolten Partikeln einer gewaltorientierten „Bewegung“, indem sie simple Unterwerfung diktieren, um eine erweiterte Machtchance zu nutzen.

Dabei ist weniger das persönliche Motiv relevant, das in aufwertendem Prestige und/oder Korruption bestehen kann, sondern der kollektive Beweggrund, der sich neben dem üblichen Opportunismus in simpler Inkompetenz oder aber auch – und dies ist für die Forderung nach einer offenen, politischen Diskussion entscheidend – in einer latenten Tendenz zum Radikalismus ausdrückt. Eine solche Tendenz kann sich, wie die europäische Gewalterfahrung gezeigt hat, umso härter ausformen, je mehr ihr Nachlässigkeit, Appeasement und Angst bzw. „Respekt“ vor Gewalt Zeit zu ungestörter Entwicklung lassen.

Es liegt auf der Hand, daß man damit gegen den – offenbar zunehmend theoretischen – Wortlaut sowohl der eigenen Verfassung als auch der UNO-Charta verstößt, deren Urheber eben dies vermeiden wollten, indem sie Vielfalt durch gegenseitige Anerkennung forderten, um den Ausgleich zwischen Mehrheit und Minderheit zu gewährleisten. Wie die Untersuchung gezeigt hat, ist das Minarett nicht nur ein Symbol der Allmacht Allahs und seines Anspruchs auf universelle Dominanz; es ist mithin auch ein geeignetes Instrument, mit dem man das Toleranzgebot in einseitige, zunehmend diktatorische Interessenpolitik umwandeln und – über das Scharnier der Scharia – die Kriterien demokratischer Willensbildung und im weiteren Verlauf sogar die der herkömmlichen Menschenrechtsauslegung unterlaufen kann.

Der Schweizerische Staat ist zwar bekenntnisfrei und weltanschaulich neutral, kann aber diese Neutralität und damit den inneren Frieden nicht aufrechterhalten, wenn er Weltanschauungen bzw. Religionen duldet, deren langfristige Intention darauf abzielt, eben diese Neutralität zur Durchsetzung eigener Dominanz zu nutzen. Ebenso kann es der Staat – vorausgesetzt, die Eliten verstehen ihn nicht bereits als ihren Besitz – auf Dauer nicht zulassen, daß im eigenen System politische Tendenzen entstehen, die sich Vorteile dadurch zu verschaffen glauben, daß sie solche Weltanschauungen bzw. Religionen fördern.

Gegenstand dieser Untersuchung war es, darzustellen, welche Gründe, Motive und Bedingungen es sind, die die innerislamische Dynamik bestimmen, inwieweit sie sich im Minarett unzulässig manifestieren und welche Konsequenzen sie für die Geltung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie das Begehren der Volksinitiative haben.

Da die offizielle Politik diese Themen bislang nicht nur restriktiv, sondern in einer die Öffentlichkeit fortgesetzt desinformierenden Weise behandelt hat, waren sie in gutachterlich besonders detaillierter Form darzustellen.

Nach den hier vorgestellten Ergebnissen steht fest oder sprechen zumindest hinreichend bedeutsame und nachhaltige Aspekte dafür, daß ein Staat bzw. von ihm beauftragte Institutionen, die eine öffentliche Diskussion über und Mitsprache bei staatlich relevanten Widersprüchen unterbinden, wie sie der Islam in sich seit Jahrzehnten steigernder Weise aufwirft, sich von ebenso fundamentalen Grundsätzen der eigenen Verfassung entfernen müssen, indem sie sich in gleichem Umfang von der Absolutheit des theokratischen Deutungsmodells, vorliegend der koranischen Staatsverfassung, erfassen lassen.

In Würdigung dieses Sachverhalts und unter Berücksichtigung des UNO-induzierten Menschenrechtsdilemmas ist die Beweislast umzukehren: Nicht die Volksinitiative hat zu beweisen, daß ihr Begehren des Minarettsverbots bestimmte Grundrechte verletzt, sondern die Regierung der Schweiz hat zu beweisen, daß eine etwaige Ablehnung dieses Begehrens drei Hauptbedingungen erfüllt: die Übereinstimmung mit der Schweizerischen Verfassung, die sich daraus ergebende, nachhaltige Sicherung des innerschweizerischen Friedens sowie die Kompatibilität mit dem ursprünglichen Text und Geist der UNO-Charta, d.h. nicht mit dem Gesinnungsopportunismus, den sich der „Menschenrechtsrat“ zur Grundlage gemacht hat.

Dieser Nachweis hat vor allem den unabweisbaren Beleg dafür zu enthalten, daß es sich beim Islam – wie vom „Dialog“ unentwegt behauptet – um eine Religion des Friedens handelt, der weil ihr von Anbeginn eingewurzelt, nicht nur eine kulturelle Bereicherung, sondern auch eine unverzichtbare Stütze des inneren Friedens darstellt. Denn deren authentische, d.h. unveränderte Installation wäre politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich nur dann vermittel- und verantwortbar, wenn sie qualitative Verbesserungen in diesen Bereichen, vor allem auch für das innerstaatliche Verfassungsverständnis, bewirken könnte.

Umso notwendiger würde es, den Beleg dafür durch Erläuterungen zu ergänzen, die den Bürgern verständlich machten, warum es in den islamischen Staaten bislang – nach über einem Jahrtausend – weder historisch noch aktuell gelungen ist, den Qualitätsnachweis einer überlegenen, d.h. insbesondere gewaltarmen Gesellschaftspraxis zu erbringen. Der in diesem Kontext oft vorgebrachte Einwand, auch der Westen habe seine Gewalttradition, die von den Kreuzzügen bis zum US-Irakkrieg reiche, ist von gleicher Qualität wie der „Eurozentrismus“: Er ersetzt die argumentative Sachdiskussion durch Ideologie.

Das wichtigste Ergebnis der Umkehrung der Beweislast besteht nicht darin, den Vertretern des Islam undemokratisches Dominanzstreben nachzuweisen, sondern darin, den Repräsentanten des Schweizerischen Staates nachzuweisen, die Souveränität ihrer Verantwortung nicht auf alle Bürger gleichermaßen anzuwenden, sondern in bezug auf die Interessen des Islam selektiv auf dessen Vertreter zu übertragen.

Sollten sie auf dieser Strategie beharren, hätten sie den Bürgern ebenso zu erklären, warum sie die Verfassung – zumindest in bezug auf die Minderheiten allgemein und den Islam speziell – als für sich nicht mehr verbindlich betrachten. Der in diesem Kontext oft vorgetragene Grund des erwähnten „Eurozentrismus“ geht natürlich in dem Maße ins Leere, in dem man glaubt, letzteren durch einen Islamozentrismus oder sonstigen „Ismus“ aufheben zu können, es sei denn, es gelänge, den Bürgern zu erläutern, warum wie der Schweiz z.B. von Saudi-Arabien, Mauretanien und Iran vorgeworfen, es „Rassismus“ ist, wenn man die muslimischen Zuwanderer nach geltendem Recht integrieren will.

Die Regierung wäre daher gut beraten, die Volksinitiative als eine Möglichkeit zu nutzen, das Schlagwortarsenal des „Dialogs“ als das zu erkennen, was er nach den bisherigen Ergebnissen und auch nach den nominellen Maßstäben der UNO ist: eine staatsbürgerliche Farce, die eine seriöse Sachdiskussion verhindert, ausgewiesenen Islamisten ein Forum bietet, das sie der Mehrheitsbevölkerung zugleich verweigert, damit die soziale Ausgewogenheit blockiert und insgesamt die Sicherheit des Landes gefährdet.

An diesem Befund wird sich nichts ändern, solange man nicht fähig und bereit ist, den Muslimen ihre Rechte im Sinne einer Zweibahnstraße zu erklären. Vorausgesetzt, die Schweizer Demokratie ist intakt, sind die

Verfassungsrechte nicht ohne die Beachtung verbindlicher Pflichten – Dominanzverzicht, Religionsfreiheit, rechtsstaatliches Gewaltmonopol, Frauenrechte – zu haben.

Wie der oben zitierte Orientalist Nagel schreibt, „fehlt den Wortführern der muslimischen Zuwanderer natürlich jeglicher Beweggrund, der Abneigung ihrer Glaubensgenossen gegen den Säkularismus entgegenzuwirken und auf die Anpassung islamischen Denkens und Fühlens an den Grundkonsens der aufnehmenden Gesellschaft hinzuarbeiten. Denn je weniger dies geschieht, desto sicherer können sie die Rolle der Schiedsmänner zwischen der – angeblich von der Mehrheitsgesellschaft missverstandenen – muslimischen Minderheit und den einheimischen politischen, kirchlichen und publizistischen Führungsschichten behaupten. Den Vorstehern der Moscheevereine , den Leitungsgremien der vielfältigen muslimischen Vereinigungen wächst auf diese Weise eine öffentliche Bedeutung zu, deren sie sich in ihren Ursprungsländern schwerlich erfreuen könnten“ (Allahs Liebling, 29).

Gleiches trifft auch auf die Führer des westlichen „Dialogs“ zu: Sie könnten sich schwerlich ihrer Bedeutung erfreuen, wenn sich die Öffentlichkeit nicht mit pauschalen Vorurteilen und Toleranzkommandos abspeisen ließe, sondern ihrerseits die Kompetenz besäße, ihnen die Maßstäbe der politischen und intellektuellen Redlichkeit abzuverlangen. Ohne eine kontroverse Dialogkultur, die sich auf Argumente der Sache und der Logik einlässt, hätte sich das heutige Europa weder als politisches Gebilde, noch als zentraler Impuls des Westens in Wissenschaft, Philosophie und Kunst entwickeln können.

Wenn den Eliten an einem regulären Machterhalt gelegen ist, müssen sie sich auch auf die Grundregel der Macht einlassen, die immer auf Güterabwägungen hinausläuft, vorliegend zwischen der aufgeklärten Kulturtradition Europas in Gestalt ihrer Schweizerischen Version und einer diktatorischen Islam-Moral, die dazu zwingt, zumindest teilweise zu vormodernen Herrschaftsmethoden zurückzukehren. Letztere passen zwar in das Holzschnitt-Denken der saudischen Wahhabiten und iranischen Mollahs, sind aber zum Beispiel den ebenso machterprobten Emiratseliten eher unangenehm, weil sie ihre Absichten zu durchsichtig erkennen lassen.

Ihre langfristig angelegte Strategie der scheinbaren Verwestlichung, die mit bombastischen Hotelbauten und ins Meer geschütteten Inseln in Palmenform den Golf zum Touristenmekka der Zukunft stilisieren, den „Respekt“ vor dem Islam durch schieren Reichtum und Luxus anstreben und dabei den Djihad weiterhin verdeckt subventionieren, gerät durch die aggressive Ungeduld der „Glaubensbrüder“ ins Zwielicht. Aus der „gemäßigten“ Golf- Sicht bleibt zu hoffen, dass diese Trübung wieder durch den aktuellen Superbau aufgehellt wird, durch den Tausendmeter-Turm von Dubai, der das Mega-Minarett des Weltislam werden soll.

Wer im Westen ungeprüfte Religionsfreiheit für den Islam gewährleistet sowie Moscheen und Minarette errichtet bzw. ihre Errichtung fördert, ohne die Funktion der islamischen Religion und ihres schariatischen Rechtskodex als politisches Lenkungssystem zu berücksichtigen, leistet der Rechtsspaltung und damit einem Staat im Staate Vorschub. Da die Religionsfreiheit für den Islam auch dessen gegen jede nichtislamische Kultur gerichtete Aggression fördert, verstößt sie gegen die immer hohler klingenden Grundregeln des interkulturellen Dialogs, eignet sich aber andererseits – hinreichend verschleiert und über gleichgeschaltete Medien oft genug wiederholt – als Machtinstrument für Eliten, die mit dem Diktat einer exklusiv islambezogenen Toleranz die demokratischen Mitspracherechte ihrer Bevölkerungen aushebeln wollen.

Ein vitales Beispiel für diesen Politikstil lieferte die Schweizerische Bundesrätin Madeleine Calmy-Rey. Sie machte sich im Mai 2008 zum Sprachrohr jener Tendenz, die den innergesellschaftlichen Interessenausgleich außer Kraft setzen will. Sie stufte nicht nur die Volksinitiative als „Sicherheitsrisiko“, sondern auch die muslimische Minderheit als „Gefahr“ ein, weil hier jede Einschränkung „falsch verstanden“ werden könne. Wie sie weiter ausführte, gehe es um die Vereinbarkeit der Initiative mit den Bestimmungen der Bundesverfassung. Dort seien die Glaubensfreiheit und das Recht auf freie Religionsausübung gewährt.

Klarer hätte die Bundesrätin ihr Dilemma speziell und das der Eliten allgemein nicht formulieren können. Offensichtlich geht es darum, den Muslimen uneingeschränkte Glaubensfreiheit einzuräumen, auch und gerade um den Preis der verfassungsrechtlich garantierten Volksmitsprache. Weil eine Minderheit zur Gefahr wird, wenn man ihren absoluten Geltungsanspruch in Frage stellt, lässt sie also aus „Respekt“ vor dem kurzfristigen Erpressungsdruck diesen Anspruch unangetastet und nimmt auf längere Sicht für ihr Land soziale Unruhen billigend in Kauf.

Damit befindet sie sich in Harmonie mit der Herrschaftsideologie des Islam, denn wie sich aus der vorstehenden Analyse ergibt, würde nach islamischer Auffassung der Frieden gefährdet, wenn die Nichtmuslime ihre Verfassungsrechte durchsetzen wollten. Daraus ergibt sich direkt auch, daß sich die Bundesrätin der Scharia unterwirft, indem sie sich weigert, die Legitimität der Volksinitiative zu überprüfen.

Insofern kann sich tatsächlich der „Frieden des Islam“ bestätigen, indem sich die Politik zu Lasten ihrer Wählermehrheit eine perspektivische Zuordnung auf die Scharia aneignet und die Zukunft des Staates auf islamisches Design zuschneidet. Umso mehr bestätigt sich die wesentliche Konsequenz dieser Expertise, nämlich die Forderung, die Beweislast umzukehren. Als Folge hätte die Politik die tatsächlichen Schwerpunkte ihrer Loyalität offenzulegen , d.h. sich vorbehaltlos zur Verfassung zu bekennen oder aber dem Volk zu erklären, inwieweit sie das Recht spalten und eine gruppenbezogene Hierarchie schaffen will, in der sich – nach dem Muster des „Menschenrechtsrats“- bestimmte Gruppen aus welchen Gründen mehr bzw. weniger Rechte haben sollen als andere.

Wenn ein solches dominantes Design zugunsten des Islam angestrebt sein sollte, müsste die Schweizerische Politik dessen Inhalte und Ziele weiterhin – bei wachsendem Widerstand des Volkes mit ebenso wachsendem Druck – vor Analyse schützen und weiterhin sicherstellen, daß die Wirkungskette Minarett – Moschee – Scharia / Umma nicht unterbrochen wird. Bislang scheint ihr dies mit der simplen Behauptung zu gelingen, daß der Islam eine Religion wie jede andere sei, ihm daher eine durch nichts verkürzbare Glaubensfreiheit zustehe und jeder der Verfassung folgende Integrationsversuch als „Verstoß gegen die Menschenrechte“ zu bekämpfen sei.

Daß die Muslime dem zustimmen, dabei jedoch strikt abstreiten müssen, einer normalen Durchschnittsreligion anzugehören, ist aus dem hier angebotenen Material, insbesondere aus dem Dominanzsignal des Minaretts und dem militärischen Charakter des Gebets, hervorgegangen. Darüber hinaus hat die Untersuchung bestätigt, daß der Deutungsgehalt der Moschee eine Diskrepanz zwischen Selbstverständnis der Muslime und westlicher Wahrnehmung offenlegt, die eine politische Klärung unerlässlich erscheinen lässt, wenn man am Erhalt der Demokratie interessiert ist.

In einer säkularen Gesellschaft, die der metaphysischen Ebene entwöhnt ist, kann kaum genug an das ganz besondere, geschichtsmächtige Selbstverständnis der Muslime erinnert werden. Von der Warte der islamischen Politreligion bzw. aus der Perspektive der muslimischen Heilsbestimmung, sind die Schweizerische Bundesrätin und ihre Ratgeber des bisherigen „Dialogs“ nichts anderes als von diesem Heil inspirierte Geschöpfe Allahs, deren Zeit gekommen ist, seinen Willen zu vollenden.

Denn offensichtlich könnte den islamischen Interessen kaum etwas nützlicher sein, als Grundlagen und Ziele ihrer Heilsbotschaft ungeprüft zu lassen und die islamwidrige, westliche Verfassung einem graduellen Prozeß der Aushöhlung und Delegitimierung zu überlassen. Auch diesem Erfordernis hat Frau Calmy-Rey exakt entsprochen, indem sie „Sondergesetze“ für Minarette und Moscheen für überflüssig und die einschlägigen Bauvorschriften für durchaus ausreichend erklärte, den Umgang mit dem tausendjährigen Machtanspruch einer politischen Weltreligion regeln zu können.

Ihr innerer Kontrollzwang führt die muslimischen Gemeinden und ihre Führungen ihrerseits in eine ständige Konkurrenz um die Ausnutzung der westlichen Toleranz, im Rahmen derer die Verantwortlichen vor Ort immer weiter gehende Zugeständnisse machen bis hin zu der Einlassung, mit der auch die Bundesrätin keine Ausnahme bildet, nämlich daß die Bevölkerung zum „Sicherheitsrisiko“ wird, wenn sie ihre verfassungsmäßig verbrieften Rechte einfordert.

In der Schweiz steht mit der eidgenössischen Direktdemokratie eine besonders ausgeprägte, über sieben Jahrhunderte gewachsene Form der gesellschaftlichen Entscheidungsfindung zur Disposition. Sie hat ein in Europa einmaliges, politsoziales Erfahrungswissen hervorgebracht, das von selbstbewussten und zugleich ideologiekritischen Bürgern getragen wird. Wenn die Eliten dort fortfahren, sich im Stile der Bundesrätin einer entsprechend aufgeklärten Diskussion zu entziehen, machen sie sich zu Kollaborateuren einer politischen Strategie, die dem Schweizer System diametral zuwiderläuft. Die Menschen des Islam sind und bleiben unfähig zur Integration und werden ihrerseits zu immer weiter gesteigerten Forderungen ermuntert, wenn sie die Vorgaben nicht zu erfüllen brauchen, wie sie – zumindest noch nominell – im Sinne des innerstaatlichen und interkulturellen Ausgleichs formuliert sind.

Zu diesen Vorgaben gehört primär, daß nicht der Schweizerische Staat sich nach dem Gesetz Allahs, sondern die Muslime sich nach den Grundrechten und –pflichten der Verfassung zu richten haben. Um einen solchen Prozeß einzuleiten, sind Denkanstöße erforderlich, die den Muslimen den wesentlichen Unterschied zwischen dem monologischen Allahsystem und dem pluralistischen Staatssystem systematisch und nachhaltig näher bringen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Diskussion über das Minarett, das wie erläutert, im demokratischen, bekenntnisfreien Staat ein Symbol unzulässiger Dominanzansprüche darstellt und nicht nur das Prinzip der negativen Glaubensfreiheit aller anderen Gesellschaftsteile verletzt, sondern die Muslime zu ständig verstärkten Autonomieaktivitäten antreibt.

Der offene, kompetente Diskurs ist umso wichtiger, als er nicht nur auf diesen Sachverhalt, sondern darüber hinaus auch auf die damit integral verbundenen Anschlußaspekte der Moschee und Scharia verweist. Wenn sie undiskutiert und mithin undifferenziert weiterwirken können, signalisieren sie den Muslimen, daß sie einen legitimen Konfliktherd bilden können, der von den westlichen Verantwortlichen nicht nur geduldet, sondern stringent gefördert wird, und somit Allahs Auftrag erfüllen, der über die Geltung der Scharia die Umwandlung islamfremden Landes in Islamland fordert. Sollten sich die Schweizer Volksvertreter sich hingegen nicht zu Allahs Erfüllungsgehilfen machen wollen, müssten sie einen klaren politischen Willen formulieren.

Eine solche Willensbildung hätte sich von ihrer derzeitigen, quasi-religiösen Motivation zu lösen und zu einer strikt säkularen, d.h. an der Verfassung orientierten Basis zurückzukehren. Mithin hätten die Verantwortlichen vorbehaltlos deutlich zu machen, dass sie auf den Grundlagen des Schweizerischen Staatswesens stehen, indem sie die gleichberechtigte Integration aller Minderheiten anerkennten und somit die bisher praktizierte, verfassungswidrige Intoleranz gegenüber dem demokratischen Mehrheitsprinzip beendeten.

Dieser Verpflichtung, die auf dem Papier noch besteht, aber in der politischen Praxis seit geraumer Zeit mit der pauschalen Propaganda des „Dialogs“ ausgehebelt wird, versuchen die Vertreter der Politik und des „Dialogs“ zu entgehen, indem sie der „populistischen“ Volksinitiative unterstellen, den Muslimen das Verfassungsrecht der Religionsfreiheit zu verweigern.

Wie hier aus diversen Perspektiven erläutert, geht es dagegen zunächst um die immer dringender werdende Klärung einer strategisch ausgeblendeten und zunehmend aggressiv abgewehrten Diskussion. Es geht um die konkrete, sich zunehmend abzeichnende Möglichkeit, daß zentrale politische Merkmale und Ansprüche des Islam – Minarett, Moschee, Scharia – die Verfassung und den inneren Frieden überlasten bzw. brechen müssen, weil der systematische Missbrauch der Religionsfreiheit den gruppenbezogenen Dominanzanspruch des Islam schützt und somit flagrant gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

Niemand verweigert den Muslimen das Recht, ihren Glauben zu praktizieren, der mit den berühmten „Fünf Säulen“ dem westlichen Religionsverständnis durchaus entspricht, doch haben sich die verantwortlichen Eliten bislang geweigert, sich einer kompetenten Debatte darüber zu stellen, welche Eigenschaften die Religion im Sinne der Religionsfreiheit eigentlich enthalten und welche sie eben nicht enthalten soll.

Den Verdacht, die Verfassung in bezug auf den Islam bewusst zu umgehen, können sie nur vermeiden, wenn sie auf ideologische Diffamierung verzichten, das noch geltende Schweizer Recht anwenden und im eigenen, „wohlverstandenen Interesse“ die Volksinitiative als Chance auffassen, diese offene und seit langem überfällige Frage konstruktiv, d.h. auf direktdemokratische Weise, zu klären.

Dr. Hans-Peter Raddatz M.A.

Promovierter Orientalist, Volkswirt und Ethnologe mit langjähriger Finanzexpertise im Nahen Osten und USA, Autor übergeordneter Sachbücher zu Fragen des Islam als wachsenden Faktors in der westlichen Gesellschaft, Wirtschaft und Rechtsfindung, Kontributor zum Standardwerk der Encyclopaedia of Islam sowie zum interkulturellen Dialog als Verfasser von einschlägigen Print- und Internet-Artikeln, Referent in Symposien, Teilnehmer an Podien des Rundfunks und Fernsehens sowie als Gutachter für Medien, Stiftungen und Gerichte.

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