Bayerische Staatsanwältin: „Allahu Akbar“ nicht automatisch „islamistisch“

Hartmut Krauss  –  20. Mai 2022

Die parteilich-herrschaftskonforme Gesinnungsjustiz in Deutschland ist zentraler Bestandteil der vorherrschenden staatlichen Islamverharmlosung und Verkennung dieser extrem reaktionären (im Grunde: orientalisch-rechtsextremistischen) Weltanschauung. Ein repräsentatives Beispiel hierfür lieferte gerade einmal mehr die Münchener Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann, die zugleich auch Leiterin der bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus ist. Wenn muslimische Mörder und Gewalttäter bei ihren Taten „Allahu Akbar“ riefen, so die leitende Beamtin, dürfe nicht unbedingt auf islamische Tatmotive geschlossen werden, sagte sie dem „Spiegel“. Ein psychisch kranker Täter könne Halt in einer extremistischen Ideologie suchen. Gegenüber einheimischen Rechtsextremisten schlägt Tillman die Tür zur psychischen Erkrankung als strafmildernde Beurteilungsoption allerdings zu:  Diese seien eher von ihrer Ideologie getrieben, psychische Erkrankungen eher die Ausnahme. (Eine beachtliche  Einführung von „Doppelstandards“ jetzt auch in der juristischen Auslegungswillkür.)

Zu der hier vorliegenden politisch bevorzugten „Ent-Islamisierung“ muslimischer Strafftäter hatten wir bereits 2016 Folgendes grundsätzlich klargestellt:

„Da die in Deutschland in Politik und Medien nach wie vor vorherrschende Islamapologetik im Grunde mit ihrem Latein am Ende ist und sich nur noch aufgrund der notorisch untertänigen Duckmäuserei der einheimischen Bevölkerung im Sattel halten kann, versucht man nun die sich häufenden islaminspirierten und motivierten Gewalttaten und Terrorattacken als Handlungen von „psychisch Gestörten“ zu vernebeln und damit zu de-islamisieren. Doch jeder, der über einen klaren Verstand verfügt und einige Kenntnisse über die Inhalte und Konstitutionsmerkmale des Islam besitzt, muss diese abwegige Täuschung zurückweisen. Denn der regressive Versuch, die frühmittelalterlichen Sozialnormen des Islam angesichts einer umfassend veränderten Realität behaupten und überdies als absoluten Vorschriftenkanon durchsetzen zu wollen, ist unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen der Spätmoderne stets zugleich ein psychopathologischer und politisch-ideologischer Sachverhalt. Islamisch-Sein und Psychopathisch-Sein fallen somit tendenziell zusammen. Das äußert sich in zugespitzter Form dann eben auch in den sich jetzt häufenden Fällen muslimischer Mord- und Gewalttaten, für welche die Merkel-Regierung einen erheblichen Teil der Verantwortung trägt.“

http://www.gam-online.de/text-Islampsycho.html

https://www.allgaeuer-zeitung.de/bayern/was-war-das-motiv-bei-der-messerattacke-in-wuerzburg_arid-304810

Kommentar G.E., 20.5.2022 :

„(…) Sie wollen die Islamisierung nicht zur Kenntnis nehmen (…).

Und islamistisch ist der Ruf tatsächlich nicht, sondern islamisch.“

 

 

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