Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.03.2022 – 14 ME 175/22 – Übertragung der Bestimmung der Gültigkeitsdauer auf das RKI wohl unwirksam Das Niedersächsische Oberverwaltungs­gericht hat die Verkürzung des sogenannten Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch § 2 Nr. 5 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) in […]

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