Spaziergang gegen Corona-Beschränkungen: Unangemeldete Demonstrationen dürfen vorbeugend verboten werden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2022 – 1 S 16/22 – „Cottbuser Spaziergänge“ bleiben einstweilen verboten Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das bis zum 13. Februar 2022 geltende Verbot der „Cottbuser Spaziergänge“ nicht zu beanstanden ist. https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_1-S-1622_Sparziergang-gegen-Corona-Beschraenkungen-Unangemeldete-Demonstrationen-duerfen-vorbeugend-verboten-werden.news31419.htm

Weiterlesen