BVerfG lehnt Eilantrag ab
von Dr. Markus Sehl – 31.01.2022
Die „Montagsspaziergänge“ und die Reaktionen durch Städte und Gemeinden haben das BVerfG erreicht. Fürs Erste stellte die Kammer nur eine Folgenabwägung im Versammlungsrecht an. Die entscheidende Rechtsfrage bleibt offen.
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