Verfassungs­beschwerde gegen 2G-Regel in Berliner Hotels unzulässig

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.12.2021
– 2 BvR 2164/21 –

Verfassungs­beschwerde gegen Infektions­schutz­maßnahmen­verordnung des Landes Berlin im Zusammenhang mit der Wahl des Bundeskanzlers erfolglos

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde von elf Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen § 19 Abs. 2 Satz 2 der Dritten SARS-CoV-2- Infektions­schutz­maßnahmen­verordnung des Landes Berlin vom 23. November 2021 (3. InfSchMV des Landes Berlin) richtete. Die Vorschrift sieht vor, dass Übernachtungen in Hotels und ähnlichen Einrichtungen nur unter der 2G-Bedingung angeboten werden dürfen. Die nach eigenen Angaben ungeimpften und außerhalb Berlins lebenden Beschwerdeführer sehen sich durch die Norm insbesondere in ihren Abgeordnetenrechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, weil sie durch diese an der Teilnahme der Wahl des Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag am 8. Dezember 2021 gehindert seien. Die Verfassungs­beschwerde ist jedoch unzulässig, weil sie weder bezüglich der Wahrung des Subsidiaritäts­grundsatzes noch bezüglich der geltend gemachten Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten den Begründungs­anforderungen genügt.

https://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_2-BvR-216421_Verfassungsbeschwerde-gegen-Infektionsschutzmassnahmenverordnung-des-Landes-Berlin-im-Zusammenhang-mit-der-Wahl-des-Bundeskanzlers-erfolglos.news31154.htm

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.