Erkrankung nach vom Arbeitgeber angebotener freiwilliger Grippeschutzimpfung stellt kein Arbeitsunfall dar

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2021
– L 2 U 159/20 –

Kein gesetzlicher Unfall­versicherungs­schutz

Erkrankt ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber angebotenen Grippeschutzimpfung, liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn die Impfung freiwillig war. In diesem Fall besteht kein gesetzlicher Unfall­versicherungs­schutz. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

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