4. August 2021
Von PROF. EBERHARD HAMER | Unser Staatsrecht kennt Gewaltenteilung, d.h. dass die Verwaltung (Exekutive) von der Politik (Legislative) gesteuert wird, dass aber die Rechtsprechung (Justiz) unabhängig die beiden anderen Gewalten am Recht justieren, also korrigieren soll.
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