Ozeane halten sich nicht an Bundes-Verfassungsgericht

Fritz Vahrenholt, Gastautor / 07.07.2021

„Die Biosphäre absorbiert wohl mehr CO2 als bislang angenommen.

Das verschafft Zeit und entschärft die gängigen Katastrophen-Szenarien.

Besonders das Bundesverfassungsgericht sollte sich kundig machen.“ (…)

(…) „Die Deutsche Umwelthilfe hat am 5. Juli bekanntgegeben, dass die Organisation (die u.a. vom Bundesumweltministerium gefördert wird) zusammen mit einigen Kindern vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg eingereicht hat. Die Umwelthilfe will erreichen, dass auch die beklagten Länder Bayern, NRW und Brandenburg verbindliche Emissionsminderungsgesetze erlassen. Die Organisation kündigte weiter an, dass sie auch gegen deutsche Unternehmen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werde.

Da kann man nur hoffen, dass die Berichterstatterin des Gerichts, Frau Prof. Gabriele Britz, sich zwischenzeitlich einen breiteren Überblick über die klimawissenschaftlichen Grundlagen für folgenschwere Urteile verschafft hat. Denn schon der letzte Beschluss wird als das größte Fehlurteil eines deutschen Gerichts in die Geschichte eingehen.“

https://www.achgut.com/artikel/ozeane_halten_sich_nicht_an_bundesverfassungsgericht

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/BVRin-Prof-Dr-Britz/bvrin-prof-dr-britz_node.html

 

Kommentar GB:

Unter welchen Voraussetzungen stellen sich ontologische Urteile (über das Sein der Welt also) seitens der reinen Norm- und Prozeßspezialisten, also der Juristen, nicht als Dilettantismus heraus?

Das ist die Frage!

Woher also beziehen sie, die Juristen, jenes Weltwissen, das in ihrer Disziplin überhaupt nicht vorkommt?

Und welche Verfahren setzen sie ein, um sich in einer solchen Art und Weise das fehlende Weltwissen und das zugehörige wissenschaftliche Weltverständnis anzueignen, das die normativ-interpretatorische Irrtumswahrscheinlichkeit minimiert?

Welche Rolle spielt dabei schließlich die in der Rechtswissenschaft stets naheliegende aber unangebrachte Bezugnahme auf die sogenannte herrschende Meinung, die in der Rechtswissenschaft, die nur Auslegungen und Interpretationen kennt, eine maßgebliche Rolle spielt?

Weiß die Rechtswissenschaft überhaupt etwas über Erkenntnistheorie sowie über die wissenschaftstheoretischen Grundlagen und Methoden in den Realwissenschaften, denen sie doch selbst gar nicht zugehört?

 

 

 

 

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