– 1 BvR 1260/21 –
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung eines ehemals Infizierten
Subsidiaritätsgrundsatz der Verfassungsbeschwerde nicht beachtet
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der der Beschwerdeführer eine unzulässige Benachteiligung durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmeV) geltend macht. Die Verordnung sieht keine Ausnahmen für Personen vor, deren Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mehr als sechs Monate zurückliegt, die aber nach wie vor über ausreichend neutralisierende Antikörper gegen das Coronavirus im Blut verfügen und die das mittels eines aktuellen Nachweises neutralisierender Antikörper auch belegen können.
https://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-126021_Erfolglose-Verfassungsbeschwerde-gegen-COVID-19-Schutzmassnahmen-Ausnahmenverordnung-eines-ehemals-Infizierten.news30430.htm
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