Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.06.2021

– 1 BvR 1260/21 –

Erfolglose Verfassungs­beschwerde gegen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung eines ehemals Infizierten

Subsidiaritäts­grundsatz der Verfassungs­beschwerde nicht beachtet

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der der Beschwerdeführer eine unzulässige Benachteiligung durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmeV) geltend macht. Die Verordnung sieht keine Ausnahmen für Personen vor, deren Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mehr als sechs Monate zurückliegt, die aber nach wie vor über ausreichend neutralisierende Antikörper gegen das Coronavirus im Blut verfügen und die das mittels eines aktuellen Nachweises neutralisierender Antikörper auch belegen können.

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