Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14.06.2021
– 2 L 417/21.NW –
Keine Pflicht der Ausländerbehörde eine begonnene Abschiebung bei einer Trennung von Eltern und Kindern abzubrechen
Die Abschiebung einer im Asylverfahren erfolglos gebliebenen armenischen Familie durch die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen ist rechtmäßig gewesen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor.
https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Neustadt_2-L-41721NW_Abschiebung-abgelehnter-armenischer-Asylbewerber-rechtmaessig.news30437.htm
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