Aktualisiert am 26.05.2021
Dem Eigentümer der gestohlenen Goldmünze stehen laut einem Gerichtsurteil nur 50 Prozent des Versicherungswerts von 4,2 Millionen Euro zu. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz habe als Versicherungsnehmerin grob fahrlässig gehandelt.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/nach-diebstahl-von-goldmuenze-nur-halbe-versicherungssumme-17359126.html
Kommentar GB.
Der nächste Fall genau desselben Typs ist die Beraubung des Grünen Gewölbes in Dresden.
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