23. 1. 2021 – Günter Buchholz
Mit der religionskritischen Position von Karl Marx hat die folgende, in mehreren Punkten sachlich falsche Darstellung nicht nur nichts zu tun, sondern sie nähert sich stattdessen dem Islam ebenso weitgehend an wie seinerzeit die NS-Führung (Hitler, Himmler und der damalige Großmufti von Jerusalem).
Literatur:
Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung
Hier nun der Text:
„Deutscher Bundestag Drucksache 19/25778
19. Wahlperiode 12.01.2021
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christine Buchholz, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Simone Barrientos, Michel Brandt, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Katja Kipping, Caren Lay, Sabine Leidig, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Martina Renner, Bernd Riexinger, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
zu der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Christine Buchholz, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksachen 19/11240, 19/17069 –
Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in Deutschland
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Antimuslimischer Rassismus ist ein großes Problem in Deutschland, er hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen und wächst weiter. Der Begriff „antimuslimischer Rassismus“ beschreibt das vorliegende Phänomen am umfassendsten. Bei dieser Art von Rassismus wird die Religion an die Stelle biologischer Merkmale gerückt. Im gesellschaftlichen Diskurs werden auch die Begriffe „Islamfeindlichkeit“ und „Muslimfeindlichkeit“ genutzt. Islamfeindlichkeit beschreibt die Stigmatisierung des Islams zu einem Feindbild, Muslimfeindlichkeit richtet sich gegen Musliminnen und Muslime als Gruppe. Antimuslimischer Rassismus trifft Menschen, weil sie für Musliminnen oder Muslime gehalten werden, unabhängig davon, ob sie gläubig sind, in welcher Form sie ihren Glauben leben oder ob sie überhaupt muslimisch sind.
Die Bundesregierung geht für das Jahr 2019 von 184 Fällen islamfeindlich motivierter Angriffe auf Moscheen, Religionsstätten und religiöse Repräsentanten aus. Statistisch gibt es also jeden zweiten Tag einen Angriff auf eine Moschee, eine muslimische Einrichtung oder muslimische Repräsentanten. Drucksache 19/25778 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Die Zahl aller islamfeindlichen Straftaten, ob dabei Musliminnen und Muslime aufgrund ihrer Religion oder muslimische Einrichtungen angegriffen oder beleidigt werden, bewegt sich seit Jahren auf erschreckend hohem Niveau. Mehr als zwei islamfeindliche Angriffe gab es durchschnittlich pro Tag im Jahr 2019, d. h. mehr als 871 Straftaten und 33 Verletzte. Zu den Opfern islamfeindlicher Gewalt im Jahr 2019 zählt auch einer der beiden Getöteten des Anschlags in Halle, weil er von dem Täter für einen Muslim gehalten und deshalb angegriffen wurde (Bundestagsdrucksache 19/17613). Im Jahr 2018 wurden zwei versuchte Tötungen registriert.
Bei den islamfeindlichen Straftaten ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen. Eine Straftat wird nur dann als islamfeindlich erfasst, wenn die aufnehmende Polizeistelle sie als solche erkennt und einstuft. Betroffene melden die Diskriminierung häufig nicht, weil sie wenig Hoffnung darauf haben, dass die Meldung Konsequenzen hat. Hinzu kommen diskriminierende Erfahrungen mit Polizei und Behörden.
Die rechten Terroranschläge in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 19. Februar 2020 mit neun Toten verdeutlichen, wie sich Rassismus, Antisemitismus und Hass auf Muslime im brandgefährlichen Weltbild von extremen Rechten verbinden.
Der Deutsche Bundestag sieht mit Sorge, dass einzelne Politiker, Politikerinnen und Boulevardmedien mit medialen Kampagnen den Boden bereiten für Diskriminierung und Ressentiments gegenüber Muslimen bzw. für Muslime gehaltene Menschen. Wo es in der Praxis zu Racial Profiling kommt, trägt dies zur Diskriminierung bei – anlasslose Massenrazzien verschwenden öffentliche Mittel und schüren Vorurteile. Diese werden von faschistischen Gewalttätern aufgegriffen. Das rassistisch wie auch islamfeindlich motivierte Massaker an neun Menschen in Hanau erfolgte in zwei Shisha-Bars.
Seit rund 20 Jahren schüren die Sicherheitsbehörden in Deutschland und Europa einen regelrechten Generalverdacht gegen Muslime als vermeintlich „terroristische“ Gefährder. Stigmatisierende Überwachungsmaßnahmen haben das Feindbild „Muslim“ in der öffentlichen Wahrnehmung verankert. Im Verfassungsschutz-Bericht taucht das Wort Islamismus 137-mal auf. Das Wort Islamfeindlichkeit nur einmal im Vorwort. Der Bundestag verurteilt islamistische Gewalt und Terror wie jedes Verbrechen, das vorgeblich im Namen einer Religion geschieht, verwehrt sich aber dagegen, dass die schrecklichen Taten dazu genutzt werden, einen Generalverdacht gegen alle Muslime zu schüren.
Mehr als 90 Prozent der islamfeindlichen Straftaten werden in der Statistik der politisch motivierten Kriminalität von Rechten zugeordnet. „Islamfeindlichkeit“ bilde neben „Zuwanderung“ ein „konstantes Aktionsfeld der rechten Szene“, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die die Große Anfrage der Linksfraktion (Bundestagsdrucksache 19/17069, S.17). „Eine antimuslimische innere Haltung oder Gesinnung ist laut Bundesregierung „dem Phänomenbereich Rechtsextremismus stets inhärent gewesen und hat sich mit der seit der 2015 gestiegenen Zuwanderung und in der Ablehnung derselben sowohl verstärkt als auch zum ‚gemeinsamen Nenner‘ des ansonsten heterogenen rechtsextremistischen Milieus entwickelt“, stellt die Bundesregierung fest (Bundestagsdrucksache 19/17069, S.38).
Die Gefährdung von Muslimen und muslimischen Einrichtungen ist besonders nach den rechten Terroranschlägen von Halle und Hanau sehr ernst zu nehmen. Muslime in Deutschland erleben in vielen gesellschaftlichen Bereichen Diskriminierung. „Die Bundesregierung nimmt empirische Studien und Umfragen zur Kenntnis, denen zufolge Angehörigen religiöser Minderheiten wie etwa jüdische und muslimische Menschen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen Diskriminierungserfahrungen machen. Bei muslimischen Menschen betrifft dies insbesondere den öffentlichen Raum, den Bildungsbereich, den Wohnungsmarkt, den Arbeitsmarkt sowie das Gesundheitswesen“ (Bundestagsdrucksache 19/17069, S. 20). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/25778
Der Deutsche Bundestag hält den derzeitigen in Deutschland geltenden Diskriminierungsschutz für lückenhaft und zu wenig wirksam und eine Reform des Antidiskriminierungsrechts (AGG) deshalb für geboten. Er hält einen Ausbau von Antidiskriminierungs-Beratungsstellen für die Betroffenen und Projekte gegen antimuslimischen Rassismus und deren Finanzierung für dringend notwendig.
Muslimische Frauen sind besonders von Diskriminierung betroffen – bei der Arbeitssuche, bei der Wohnungssuche und im Bildungsbereich. Muslimische Frauen erleben mehrfach Diskriminierung, sie erleben Sexismus, frauenfeindliche Gewalt und anti-muslimischen Rassismus. Drei von vier aller bei der ADS gemeldeten Fälle von verbaler und körperlicher Gewaltdiskriminierung aufgrund der Religion richteten sich gegen Frauen, die ein Kopftuch tragen. Sie berichten zudem über gehäufte Absagen bei der Arbeits-und Wohnungssuche. Muslimische Frauen mit Kopftuch haben trotz gleicher Qualifikation wesentlich schlechtere Chancen, eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu erhalten. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Linksfraktion fest: „das Tragen eines Kopftuchs als Zeichen des muslimischen Glaubens ist wiederkehrend ein Hindernis beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.“ (..) „In diesen Zusammenhängen spielt auch die Mehrfachdiskriminierung Religion/ethnische Herkunft eine große Rolle“ (Bundestagsdrucksache 19/17069, S. 61).
Der Deutsche Bundestag stellt sich gegen die Diskriminierung von Frauen, die ein Kopftuch tragen. Er spricht sich gegen Verbote von religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt grundsätzlich eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. Sowohl das Verbot von Kopftüchern, wie der Zwang dazu, wären eine Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten von Frauen. Es gilt Frauen in ihrer persönlichen Entscheidung, wie sie sich kleiden, nicht zu bevormunden und keinen Druck auf sie auszuüben – weder in die eine noch die andere Richtung.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtete bereits 2017 über Diskriminierung im Bildungsbereich: „Die meisten Beratungsanfragen, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Bereich der Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten erreichen, betrafen Verbote, während des Unterrichts in Schule oder Universität ein Kopftuch zu tragen. In vielen Fällen wurde außerdem von Mobbing, rassistischen oder sonstigen herabwürdigenden Äußerungen berichtet, die ausdrücklich oder vermutet die Religion zum Anlass hatten. Auch Benachteiligungen in der Leistungsbewertung oder die Ablehnung einer Anmeldung für einen Platz in der Kindertagesstätte oder der Schule aufgrund der muslimischen Religion wurden vermutet“ (Bundestagsdrucksache 19/17069, S. 35).
Muslimische Religionsgemeinschaften sind den anderen Religionsgemeinschaften in Deutschland nicht gleichgestellt. Sie sind in ihren Rechten und Aufgaben, zum Beispiel beim Religionsunterricht, der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen und der konfessionellen Wohlfahrt, benachteiligt.
Der Deutsche Bundestag stellt sich antimuslimischem Rassismus in allen seinen Erscheinungen entgegen und wendet sich gegen jede Form der Diskriminierung. Antimuslimischem Rassismus den Boden zu entziehen, setzt voraus, Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Staatsbürgerschaft zu verwirklichen.
Der Deutsche Bundestag setzt sich dafür ein, jede Form der Diskriminierung durch staatliche Organe zu beenden, Instrumente zu schaffen, die Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen im Alltag bekämpfen, und sich für die Gleichberechtigung der islamischen Religionsgemeinschaften mit den christlichen Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften einzusetzen.
Um gegen antimuslimischen Rassismus und Diskriminierung von Muslimen vorzugehen, ist ferner eine Reihe von Maßnahmen in Zuständigkeit der Bundesländer notwendig. So sollten in allen Bundesländern Landesantidiskriminierungsgesetze geschaffen, Drucksache 19/25778 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
die Befugnis zu verdachts-und anlassunabhängigen Kontrollen auch aus den Landespolizeigesetzen gestrichen und eine Dokumentationspflicht von Polizeikontrollen und unabhängige Polizeibeschwerdestellen eingeführt werden, die polizeiliches Fehlverhalten unabhängig von polizeilichen Strukturen aufklären.
Anlasslose stigmatisierende Massenrazzien müssen beendet werden, ebenso wie Regelabfragen beim Verfassungsschutz und den Landeskriminalämtern vor der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bei Staatsangehörigen aller Nicht-EU-Staaten oder aller muslimisch geprägten Staaten.
Die Polizei-und Justizbehörden der Länder sollten für islamfeindliche und antimuslimische Motivationen von Straftaten sensibilisiert werden, um diese künftig besser zu erkennen und entsprechend in die PMK-Statistik einfließen zu lassen. Die muslimischen Gefängnis-und Krankenseelsorger/innen sollten mit denen anderer Religionen rechtlich gleichgestellt werden. Muslimische wie jüdische Feiertage sollten als staatlich geschützte Feiertage anerkannt werden, damit Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler und Studierende das Recht haben, an diesen Tagen frei zu nehmen, wie es in einigen Bundesländern der Fall ist.
Der Deutsche Bundestag setzt sich gegenüber den Ländern dafür ein, dass in den Lehrplänen und Lehrmaterialien im Bildungsbereich eine rassismuskritische Analyse vorgenommen und antirassistisches Grund-und Menschenrechtswissen in den Studiengängen, deren Absolventinnen und Absolventen im Bildungsbereich arbeiten, verankert wird.
Der Bundestag erkennt an, dass das Innenministerium ein Unabhängiges Expertengremium „Islam-/Muslimfeindlichkeit“ eingesetzt hat. Damit setzt es ein wichtiges Signal gegen die Stigmatisierung und Diskriminierung von Muslimen. Der Deutsche Bundestag erwartet interessiert Handlungsempfehlungen des Gremiums, um antimuslimischem Rassismus wirksam vorzubeugen und effektiv zu bekämpfen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. antimuslimischem Rassismus entschlossen zu begegnen, insbesondere
unmissverständlich anzuerkennen, dass der Islam zu Deutschland gehört. Ein gesellschaftlicher Konsens ist notwendig, dass der Islam in Deutschland genauso seinen Platz hat wie andere Religionen, jeder Form des Hasses gegen Muslime entschlossen zu begegnen. Aufgabe der Bundesregierung ist es, Minderheiten zu schützen und zu fördern und ihrer Diskriminierung und Ausgrenzung entgegenzutreten, das „Unabhängige Expertengremium Islam-/Muslimfeindlichkeit“ damit zu beauftragen, dem Bundestag eine Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen vorzulegen. Die Bestandsaufnahme soll die Entstehung, Erscheinungsform und Folgen des antimuslimischen Rassismus in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen umfassen. Sie soll Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen, im Bildungswesen und auf dem Wohnungsmarkt aufzeigen und dabei auch antimuslimischen Rassismus in Form von Hass und Drohungen gegen Muslime sowie diskriminierende Stereotypen im Internet und in den Medien berücksichtigen. Dabei soll auch untersucht werden, inwieweit sich Stereotype, die zur Begründung von Gesetzesvorhaben dienen, sich negativ auf die Wahrnehmung von religiösen Minderheiten durch die Gesamtbevölkerung auswirken, eine/n Rassismusbeauftragte/n für den Kampf gegen alle Formen des Rassismus zu schaffen, der insbesondere auch Maßnahmen der Bundesregierung gegen Muslimfeindlichkeit und antimuslimischen Rassismus ressortübergreifend koordiniert, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/25778 2. jede Form staatlicher Diskriminierung zu beenden, insbesondere
a) einen Gesetzentwurf für ein Bundesantidiskriminierungsgesetz vorzulegen, um Betroffene wirksam vor Diskriminierung im öffentlichen Bereich (beispielsweise durch Maßnahmen der Jobcenter oder Bundesbehörden) zu schützen und einen Anspruch auf Entschädigung auch gegenüber staatlichen Behörden einzuführen, ebenso wie Regelungen zur Beweiserleichterung, b) einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene vorzulegen, wie unter anderem vom Deutschen Institut für Menschenrechte gefordert, sodass auch polizeiliches Fehlverhalten unabhängig von polizeilichen Strukturen aufgeklärt werden kann, c) einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Befugnis zu anlass-und verdachtsunabhängigen Kontrollen nach § 22 Abs. 1a und § 23 Abs. 1 Nr. 3 des Bundespolizeigesetzes ersatzlos gestrichen wird; diese Normen befördern u.a. nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte die polizeiliche Praxis des Racial Profiling; gegen § 23 Abs. 1 Nr. 3 gibt es außerdem europarechtliche Bedenken, d) einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem eine Dokumentationspflicht von Polizeikontrollen durch die Bundespolizei eingeführt wird; Betroffenen soll auf Verlangen eine schriftliche Bescheinigung über Ort, Datum und Grund der Kontrolle ausgehändigt werden; in anderen europäischen Ländern gibt es bereits positive Erfahrungen mit solchen Bescheinigungen, e) dafür Sorge zu tragen, dass Beschäftigte grundsätzlich nicht aufgrund ihres Bekenntnisses oder ihrer religiösen Bekleidung benachteiligt werden und dies in dem zu schaffenden Bundesantidiskriminierungsgesetz zu regeln, f) einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem anonymisierte Bewerbungsverfahren für staatliche Beschäftigte in Bundesbehörden vorgeschrieben werden, um als staatlicher Arbeitgeber als Vorbild gegen Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Herkunft vorzugehen, und dies gesetzlich für den privaten Arbeitsmarkt vorzuschreiben, 3. den Diskriminierungsschutz umfassend zu verbessern, insbesondere
einen Gesetzentwurf zur Reform des AGG vorzulegen, der Betroffene stärker unterstützt, indem eine gesetzliche Prozessstandschaft (das Abtreten individueller Rechtsansprüche an einen klageführenden Verband) und ein Verbandsklagerecht (ein Verband führt Klage unabhängig von konkret Betroffenen) eingeführt werden. Ein in das AGG aufzunehmendes Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und andere Organisationen kann auch strukturelle Diskriminierungstatbestände aufgreifen, bspw. in Ausbildung und Beruf, in einem Gesetzentwurf zur Reform des AGG die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen im AGG auf sechs Monate zu verlängern und die Ausnahmeregelung vom Gleichbehandlungsgebot nach § 19 Abs. 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum zu streichen, Präventionsangebote zur Aufklärung und Sensibilisierung gegenüber Islam-und Muslimfeindlichkeit und antimuslimischem Rassismus im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu finanzieren und insbesondere muslimische Träger dabei einzubeziehen, Drucksache 19/25778 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode eine durch den Bund koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und sozialen Trägern zu organisieren, um die Antidiskriminierungsarbeit zu standardisieren, Beratungsstellen unter Einbeziehung der muslimischen Zivilgesellschaft zu fördern und sich gegenüber den Ländern dafür einzusetzen, Antidiskriminierungsstellen auf kommunaler und Landesebene sowie unabhängige Informations-und Beschwerdestellen der Justiz und Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen/Kitas/Hochschulen in der Bildungsverwaltung einzurichten, ein Programm aufzulegen, um die Rassismus-Forschung und antirassistische Geschichtsforschung flächendeckend auszubauen und Forschung zu anti-muslimischem Rassismus zu fördern, die systematische rassismuskritische Vermittlung von Grund-und Menschenrechtswissen im Ausbildungsbereich von Bundesbehörden und Verwaltung zu verankern, 4. religiöse Ungleichbehandlung zu beenden, insbesondere
mit den Ländern Konzepte zu entwickeln, wie islamische religiöse Einrichtungen, z. B. Moscheen, polizeilichen Schutz erhalten, soweit dies von den betroffenen muslimischen Gemeinden gewünscht und angefordert wird. Dieser Schutz muss in enger Kooperation mit den betroffenen Gemeinden organisiert werden, um nicht fälschlich als Überwachung der Moscheen und Gläubigen wahrgenommen zu werden, das Menschenrecht auf Religionsfreiheit allgemein durchzusetzen, religiöse Minderheiten zu schützen und sich grundsätzlich gegen die Forderung nachgenerellen Kleidungsverboten religiöser Kleidung in der Öffentlichkeit, und gegen Diskriminierung aufgrund des Tragens von religiös motivierter Bade-und Sportbekleidung auszusprechen, gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, Vereinbarungen zur Anerkennung von muslimischen Religionsgemeinschaften voranzubringen, den Ländern einen Ethikunterricht nahezulegen, in dem alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Fragen diskutieren können. Soweit bekenntnisorientierter Religionsunterricht an Schulen als Wahlfach angeboten wird, mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass sich alle Religionsgemeinschaften beteiligen können, muslimische Religionsgemeinschaften bei der Seelsorge mit christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln, die Gleichstellung der islamischen Wohlfahrt mit der christlichen, jüdischen und nichtkonfessionellen Wohlfahrt zu fördern. Berlin, den 19. November 2020
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.deISSN 0722-8333“
Kommentar GB:
In Dänemark wird die Sachlage sehr deutlich anders beurteilt:
https://frankfurter-erklaerung.de/2021/01/muslimische-zuwanderung-ist-das-groesste-integrationsproblem/
und: Kommentar Hartmut Krauss:
WIENER APPELL
Gegen die Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur in Europa
Für ein breites Bündnis der fortschrittlich-menschenrechtlichen Islamkritik
Der Grundfehler der gesamten bisherigen Islamdiskussion in Deutschland und Österreich besteht darin, dass mit einem völlig oberflächlichen, unkritischen und unwissenschaftlichen Religionsbegriff operiert wird. Auf diese Weise erhält der Islam gänzlich unhinterfragt die Weihe der Legitimation und staatlichen Förderung.
Wenn wir aber den Islam in seiner orthodoxen Ursprungs- und Grundgestalt betrachten, dann stellen wir fest, dass es sich hierbei nicht um einen abstrakten, sozial indifferenten Gottesglauben mit einigen speziellen Ritualen und diversen Frömmigkeitsbezeugungen handelt, der keinerlei gesellschaftsprägende Auswirkungen aufweist und dem man uneingeschränkt „Religionsfreiheit“ einräumen könnte. Vielmehr verkörpert er eine zutiefst autoritäre Weltanschauung mit einem absoluten Geltungsanspruch und einem umfassenden repressiven Regelkanon, der eine vormoderne Herrschaftsordnung festlegt. Gottesglaube („Religion“) und gesellschaftlicher Regulierungsanspruch („Politik“) bilden im objektiv vorliegenden islamischen Weltanschauungssystem seit jeher eine untrennbare Einheit.
Dieser ausschlaggebende und dogmatisch unrevidierte Kernislam, um den es geht, ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
— Er schließt eine Gleichberechtigung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen grundsätzlich aus und legt stattdessen eine hierarchische Rangabstufung zwischen ihnen fest. „Ungläubige“ werden als „minderwertig“ und „unrein“ definiert und unter islamischen Vorherrschaftsverhältnissen dementsprechend behandelt.
— Er gewährt kein Recht auf die freie individuelle Wahl einer Weltanschauung sowie kein Recht auf freie (auch religionskritische) Meinungsäußerung.
— Er legt eine repressiv-patriarchalische Geschlechterbeziehung fest, in der Frauen systematisch entrechtet, unterdrückt und als moralisch defizitäre Wesen angesehen und behandelt werden.
— Er negiert nicht nur das Recht auf sanktionslosen Religionswechsel und Religionsaustritt (negative Religionsfreiheit), sondern bedroht Glaubensabtrünnige mit dem Tod bzw. drakonischen Ersatzstrafen.
— Er schließt homosexuelle Orientierungen als „krankhaft“ und „gesetzwidrig“ aus und droht auch hier mit massiven Strafen.
— Als vormoderne patriarchalische Herrschaftsideologie verletzt der Islam das Recht auf freie Partnerwahl und befestigt normativ das archaische Konzept der „Ehre“ etc.
Damit erweist sich der orthodoxe „Mainstreamislam“ als eine menschenrechtsfeindliche Weltanschauung und kann in dieser Form niemals Bestandteil einer aufgeklärten, säkular-demokratischen Verfassungs- und Gesellschaftsordnung sein. Deshalb ist es auch absolut unverantwortlich, den Islam in das ohnehin überholte deutsche Staatskirchenrecht hinein zu holen oder wie in Österreich dessen radikale Protagonisten staatlich anzuerkennen und als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu fördern.
Die komplexe Begegnung des Islam mit der westlichen Moderne hat nicht dazu geführt, dass sich ein „liberaler“ oder „aufgeklärter“ Islam durchgesetzt hätte. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Der konservative Scharia- und Macho-Islam hat sich operativ modernisiert und radikalisiert. Dieser Formwandel hin zum „Islamismus“ stellt aber nun im Gegensatz zu vielfach verbreiteten Irrlehren keinesfalls einen „Missbrauch“ oder eine „Verfälschung“ des orthodoxen Islam dar, sondern erweist sich als eine höchst effektive Innovationsgestalt, die alle relevanten Inhalte und Herrschaftsansprüche des „ursprünglichen“ Islam konsequent aufgreift und in neuer Form tradiert. Das bedeutet zum Beispiel Propaganda der Muslimbruderschaft via Facebook; djhadistische Ideologie und Bastelanleitungen für Märtyrer im Internet; Aufbau einer Atomindustrie im iranischen Gottesstaat; IS-Propaganda mit barbarischen Enthauptungsszenen als muslimischer Realhorrorfilm auf Smartphone; islamische Frauenfeindlichkeit in Bushido-Sprache (Pop-Islam) etc. Mit einem Wort: erweiterte Reproduktion einer vormodernen religiösen Herrschaftsideologie mit modernen Mitteln. Was dabei herauskommt ist klar zu erkennen: Ein neuartiger islamischer Totalitarismus, der sich von Marokko bis Indonesien und in den muslimischen Desintegrationszentren im Westen auf dem Vormarsch befindet. Die vorherrschende Legende „Guter Islam, böser Islamismus“, welche die engen ideologischen Verbindungen und Anknüpfungsverhältnisse zwischen traditionellem Islam und modernem Islamismus ausblendet, hat sich demgegenüber als fataler Irrtum erwiesen. Allein schon das flächendeckende, sich über das gesamte islamische Herrschaftsterritorium erstreckende Ausmaß und die große Zahl „radikalislamischer“ Kräfte, entlarven diese Legende als ein groteskes Lügengebilde.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den punktuellen antiislamischen Widerstand im Iran und in den arabischen Ländern und solidarisieren uns mit den Akteuren, die dort auf die Straße gehen und sich für Freiheit, Demokratie, Frauen- und Menschenrechte einsetzen. Ebenso unterstützen wir Zuwanderer aus islamischen Ländern, die sich klar und deutlich von den menschenrechtswidrigen Grundinhalten des orthodoxen Mainstreamislam trennen, diesem entgegentreten und die transkulturell bedeutsamen Prinzipien der aufgeklärten Moderne übernehmen. Allerdings stellen wir auch fest, dass es sich hierbei um eine überschaubare Minderheit handelt, während die schweigende Mehrheit entweder nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen klaren und eindeutigen Gegendiskurs zum orthodoxen und „islamistisch“ modernisierten Islam zu artikulieren.
Da sich die genannten Tatbestände immer weniger verleugnen und verschleiern lassen und weil trotz der proislamischen Dauerpropaganda islamkritische Einsichten in den europäischen Bevölkerungen mittlerweile massenhaft verankert sind, hat sich ein verzweigtes antiislamkritisches Diffamierungskartell herausgebildet, das eifrig darum bemüht ist, sämtliche Islamkritiker bzw. sämtliche Formen der Islamkritik als „rassistisch“, „fremdenfeindlich“ und „islamophob“ zu verleumden. Die Protagonisten dieses proislamischen Blocks argumentieren nicht oder setzen sich gar mit den tatsächlichen Inhalten ihrer Widersacher auseinander. Ihr Geschäft ist ein anderes: Sie unterstellen, stigmatisieren, diffamieren, heften Etiketten an, streuen haltlose Verdächtigungen und tragen so mit ihrem Hass auf Islamkritik dazu bei, ein Klima zu erzeugen, das Salafisten, muslimische Integrationsverweigerer und islamistische Konvertiten zu Gewalttaten ermuntert.
Zwar ist das Auftreten tatsächlich rechtsextremer Kräfte zu verurteilen, die aus dem Islamthema Honig für ihre generell ausländer- und fremdenfeindliche sowie autoritär-chauvinistische oder christlich-fundamentalistische Propaganda saugen wollen. Doch diese einheimischen Gegner der Aufklärungskultur werden von den ebenso, wenn auch andersartig reaktionären Unterstützern und Quislingen des grund- und menschenrechtswidrigen Islam als Popanz immer wieder gerne instrumentalisiert, um generell auch die progressiv-emanzipatorische Islamkritik als „rassistisch“, „islamophob“ etc. zu verleumden. Verglichen mit den grundsätzlich fremdenfeindlichen Trittbrettfahrern der Islamkritik stellen mittlerweile jene Akteure aus den Lagern der etablierten Parteien, die den grund- und menschenrechtswidrigen Charakter des Islam leugnen, der Islamisierung Tür und Tor öffnen und mit den Islamverbänden politisch und ideologisch paktieren, eine gesellschaftspolitisch mindestens genauso so große Gefahr dar. Sich nur von den einheimischen rechtsextremen Trittbrettfahrern abzugrenzen, aber eine klare Distanzierung von den Unterstützern und Kollaborateuren der islamischen Herrschaftskultur in den etablierten Parteien und Organisationen zu vermeiden, ist angesichts der realen Problemlage absolut verfehlt. Gerade der Islam mit seinen herrschaftsideologisch-antiemanzipatorischen Kerninhalten und seinen ultrareaktionären Protagonisten und Unterstützern stellt heute innen- wie außenpolitisch die totalitäre Hauptgefahr dar.
Aus diesen Gründen fordern wir eine nachhaltige Umwälzung der öffentlichen Debattenkultur über den Islam: Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Islam auf emanzipatorisch-menschenrechtlicher Grundlage muss nicht nur erlaubt sein, sondern sollte zur fortschrittlich-demokratischen Staatsräson werden. Moderne, an den Ideen der Aufklärung orientierte, säkular-demokratische Gemeinwesen können sich schon aus Selbsterhaltungsgründen keine „Neutralität“ gegenüber totalitären Weltanschauungen leisten, auch dann nicht, wenn diese in einem religiösen Gewand auftreten.
Deshalb gilt es, die wahrheitswidrige Diskriminierung von argumentativer Kritik am Islam als „rassistisch“, „fremdenfeindlich“, „islamophob“ etc. sowie die Aufforderung zur „Bestrafung“ von Islamkritikern als Vergehen gegen die demokratischen Grund- und individuellen Menschenrechte unter Strafe zu stellen. In diesem Sinne treten wir auch ein für die Aufhebung der Blasphemieparagrafen in Deutschland und Österreich.
Als wesentliche Weichenstellungen der Integrationspolitik fordern wir im Einklang mit der ersten Kritischen Islamkonferenz in Köln 2008 die Einführung eines kopftuchfreien öffentlichen Bildungssystems. Darüber hinaus treten wir ein für die generelle Abschaffung des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts in öffentlichen Schulen. Gerade der bekenntnisreligiöse Islamunterricht mit seiner Zentrierung auf unhinterfragbare göttliche Bestimmungen und Normierungen ist nicht geeignet, Heranwachsende an ein Leben in einem säkularen Rechtsstaat heranzuführen, der auf Prinzipien der Vernunft, der Menschenrechte, der Gleichberechtigung und der demokratischen Vergesellschaftung beruht. Vielmehr läuft er im Endeffekt auf die künstliche Befestigung einer desintegrativen Identität hinaus, die keine Loyalität zu den Werten der kulturellen Moderne zulässt und in starkem Maße einer rückschrittlichen Geschlechtertrennung und patriarchalischen Grundorientierung Vorschub leistet.
Sinnvoll wäre demgegenüber die Einführung eines neuen Schulfachs „Religions- und Weltanschauungskunde“, das die Heranwachsenden neutral und sachlich sowohl über alle religiösen Weltanschauungen als auch über die philosophisch-humanistische Religionskritik und über säkulare Ethik informiert.
Nicht zuletzt sind sämtliche Bildungseinrichtungen dazu anzuhalten, die einschlägigen Aspekte der islamischen Herrschaftsformen sowie die realen Gesellschafts- und Rechtsverhältnisse in islamischen Ländern wie Saudi-Arabien, Iran, Pakistan, Ägypten, der Türkei etc. zu thematisieren und über die Ziele und Praktiken djhadistischer Akteure aufzuklären.
Wir fordern die Regierungen Deutschlands und Österreichs dazu auf, keine Rüstungsgüter an die menschenrechtsverletzenden Golfstaaten (Saudi-Arabien, Katar u. a.) zu liefern und den Sanktionsdruck gegenüber dem Iran aufrechtzuerhalten. Auch unter dem Präsidenten Rohani, der aus taktischen Gründen in die Rolle des Gemäßigten geschlüpft ist, hat sich an der repressiven Konstitution der iranischen Theokratie nichts geändert: Die Hinrichtungszahlen befinden sich nach wie vor auf einem hohen Niveau, die brutale Unterdrückung von Oppositionellen, Frauen, Homosexuellen und Minderheiten wird unvermindert fortgesetzt und der Hass auf Israel nach wie vor propagiert.
Wir fordern die Parteien dazu auf, den massiven Bestrebungen der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) zur Diskriminierung und Kriminalisierung von Religions- und Islamkritik entschieden entgegenzutreten und es zu unterlassen, den Ländern Europas gemäß den Forderungen der OIC eine Kultur der islamkonformen Domestizierung überzustülpen. Die Zurücknahme der Verleihung der Ehrendoktorwürde an die aus Somalia stammende Frauen- und Menschenrechtlerin Ayaan Hirsi Ali aufgrund muslimischer Proteste in den USA sollte hier als abschreckendes Menetekel für die Diffamierung von Islamkritik als „Islamophobie“ begriffen werden.
Demgegenüber wiederholen wir die Forderung der Ersten Kritischen Islamkonferenz an die westliche Politik, sich auf internationaler Ebene für die Einführung und Einhaltung der Menschenrechte in den Ländern des islamischen Herrschaftsraumes einzusetzen und gegen Ehrenmorde, weibliche Genitalverstümmelung, Steinigungen, Hinrichtungen, Folterungen sowie andere unmenschliche Praktiken wirksam einzuschreiten. Politische und wirtschaftliche Abkommen müssen explizit die Einhaltung menschenrechtlicher Regelungen zur Voraussetzung haben.
Nicht zuletzt plädieren wir dafür, die einseitige und mittlerweile veraltete Fixierung auf den einheimischen Rechtsextremismus zu überwinden. Ohne in der Aufmerksamkeit und im Kampf gegen den einheimischen Rechtsextremismus nachzulassen, gilt es, die eingewanderte totalitäre Ideologie islamischer Prägung einschließlich ihrer Akteure sowie den organisierten islamistischen Rechtsextremismus in Wissenschaft und Politik stärker als bisher zu berücksichtigen und beide gleichermaßen offensiv zu bekämpfen.
November 2014
http://www.gam-online.de/text-Wiener%20Appell.html
in Verbindung mit
http://schwarze.katze.dk/texte/reli18.html
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