Quotenpflicht in Führungsgremien – ein Triumph der Frauen?

Statt Frauenquoten zu beschliessen, sollten Regierungen, die an der Förderung der Gleichstellung interessiert sind, die Arbeitsbedingungen für Frauen verbessern.

Barnali Choudhury und Martin Petrin 22.01.2021

Barnali Choudhury ist Professorin an der Rechtsfakultät des University College London; Martin Petrin ist Professor für Gesellschaftsrecht und Corporate Governance am University College London und an der University of Western Ontario.

https://www.nzz.ch/meinung/quotenpflicht-in-fuehrungsgremien-ein-triumph-der-frauen-ld.1591646

Kommentar GB:

Warum sollte „Gleichstellung“ überhaupt gefördert (!) werden? Warum reicht der gewöhnliche Bewerbungs- und Konkurrenzprozeß in Verbindung mit den freien Präferenzen der Individuen unter den Bedingungen realer Gleichberechtigung (d. h. gleicher Berechtigungen!) nicht aus? Dafür gibt es kein Argument.

In Deutschland ist das rechtlich in Art. 3 GG in Verbindung mit Art. 33 GG. normiert.

Und falls nun irgendein ein „Sollen“ angeführt werden sollte: wie wird das denn begründet? Mir ist keine, nicht eine belastbare Begründung bekannt. Das was diesbezüglich „sein soll“, das wird ausnahmslos willkürlich gesetzt. Willkürlichkeit führt aber niemals zu belastbaren normativen Begründungen. Es handelt sich schlicht um nackte, d. h. unbegründete und unbegründbare Verteilungsansprüche.

 

 

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