Kinderrechte in der Verfassung – Triumph der Banalität

EIN GASTBEITRAG VON OTTO DEPENHEUER am 18. Januar 2021

Union und SPD haben sich auf die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geeinigt. Was nett klingt, entpuppt sich als juristischer Unsinn und offenbart einen negativen Trend im Verfassungsdenken.

Otto Depenheuer ist Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln.

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