Karl A. Schachtschneider
18. August 2019
„Die Verfassungswidrigkeit des Parité Gesetzes, das im Landtag von Sachsen-Anhalt auf Antrag der Fraktion Die Linken beraten wird, ist wie alle Gesetzes, die die Geschlechterparität in den Parlamenten und auch anderen Staatsorganen durchsetzen wollen, offenkundig[1] und dennoch streitig. Diese Geschlechterparität ist weder mit dem Grundgesetz (GG) noch mit den Verfassungen der Länder Anhalts vereinbar.“ (…)
Gleichheitswidrige Geschlechterparität im Parlament – am Beispiel Sachsen-Anhalt
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Ähnliche Beiträge