BMJV legt Gesetzentwurf zum Weisungsrecht vor

Deut­sche Staats­an­walt­schaft wird ein bis­schen unab­hängig
von Annelie Kaufmann und Dr. Markus Sehl

20.01.2021

Das BMJV plant, das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft einzuschränken. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist auch eine Antwort auf aktuelle EuGH-Urteile zur Unabhängigkeit der deutschen Justiz.

„Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, um das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft einzuschränken. Vorgesehen ist insbesondere eine Ausnahmeregelung für die justizielle Zusammenarbeit in der EU. Hier sollen Weisungen im Einzelfall ausgeschlossen werden, insbesondere wenn die Staatsanwaltschaft einen europäischen Haftbefehl (EHB) ausstellt oder vollstreckt. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig alle Weisungen schriftlich begründet werden müssen.

In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft – anders als in den meisten anderen EU-Staaten – weisungsabhängig. Der Bundesjustizminister bzw. die Justizminister der Länder können den ihnen untergeordneten Staatsanwaltschaften Weisungen erteilen, auch in konkreten Einzelfällen. Solche Weisungen sind zwar selten, aber sie kommen vor. Das Argument dafür: Die Justizminister sind dem Parlament gegenüber verantwortlich, so werde das Handeln der Staatsanwaltschaft demokratisch legitimiert.“ (…)

https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-bmjv-weisungsrecht-staatsanwaltschaft-justizminister-einfluss-unabhaengigkeit-eugh-gvg/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

und

https://www.lto.de/recht/justiz/j/staatsanwaelte-weisungsrecht-externes-justizminister-behoerde-unabhaengigkeit/

 

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