„Love Jihad“: Indiens heiliger Heiratskrieg

Von Oliver Schulz
https://www.welt.de/politik/ausland/plus222588102/Love-Jihad-Indiens-heiliger-Heiratskrieg.html
Kommentar GB:
Von Journalisten kann man leider ausreichende Kenntnisse nicht mehr erwarten, so auch in diesem Fall, der durch fehlendes historisches Bewußsein auffällt. Indien ist vom Islam erobert worden, und die Hindus und Buddhisten haben massenhaft geblutet. Aber das ist in der islamischen Geschichtsschreibung gelöscht, und an die hat sich der Autor offenbar gehalten.
Kommentar Hartmut Krauss:
(..) „Aufgrund der umfassenden Vormachtstellung des Mannes gegenüber der Ehefrau und den Kindern ist es einem muslimischen Mann gestattet, auch eine nichtmuslimische Frau zu heiraten, da davon ausgegangen wird, dass die Kinder in der patriarchalisch dominierten und kontrollierten Familie islamisch erzogen bzw. sozialisiert werden1. Demgegenüber ist es der Frau prinzipiell verwehrt, einen Nichtmuslim zu heiraten2, da dann die sehr reale Gefahr besteht, dass die Nachkommenschaft der Übermacht nichtislamischer Einflüsse unterliegt und der Umma verloren geht3. Die maßgebliche Orientierung liefert Sure 2, Vers 221 des Korans: „Und heiratet nicht heidnische Frauen solange sie nicht gläubig werden! Eine gläubige Sklavin ist besser als eine heidnische Frau, auch wenn diese euch gefallen sollte. Und gebt nicht (gläubige Frauen) an heidnische Männer in die Ehe, solange diese nicht gläubig werden! Ein gläubiger Sklave ist besser als ein heidnischer Mann, auch wenn dieser euch gefallen sollte.“ (Paret)
Von den Befragten der Studie „Muslime in Deutschland“ (2007) waren 74% verheiratet und 9,4% liiert. Die Kinderzahl der Probanden lag im Durchschnitt bei 2,4. Von den Verheirateten gaben 95,8% an, dass der Ehepartner auch ein Muslim ist. Muslimische Frauen mit einem nichtmuslimischen Ehemann kamen überhaupt nicht vor. D. h. gemischte Ehen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen sind eine sehr seltene Ausnahme.
Gerade die islamischen Heiratsnormen verdeutlichen den engen Zusammenhang zwischen (a) weltanschaulich-normativem Herrschaftsanspruch, (b) vielfach noch vormoderner agrarischer Ökonomie und (c) der Kontrolle familialer Reproduktion4.
(…)
[Auszug aus: Hartmut Krauss, Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung, Osnabrück 2013, S.75f.]
1 Allerdings gilt nach einem Hadtith folgende Einschränkung: „Gott der Erhabene sagte: ‚Und heiratet keine heidnischen Frauen, bevor sie gläubig werden’“(Al-Buhari 1991, S. 335)
2 Die Scharia besagt in offenherziger Passiv-Form: „… noch ist es erlaubt oder gültig für eine muslimische Frau, an jemand anders als an einen Muslim verheiratet zu werden.“ „(Einer Muslimin, die im Exil einen Nicht-Muslim heiratet, droht bei der Ausschaffung in ein fundamentalistisch regiertes Land die Steinigung, da ihre Ehe mit dem Nicht-Muslim ungültig ist und sie folglich Unzucht begangen hat.)“ http://ncwdi.igc.org/html/shariavfc.html
3 Dass auch der Katholizismus als feudal-mittelalterlich geprägte religiöse Herrschaftsideologie ‚Mischehen’ verbietet, ermäßigt nicht die Kritik am normativ erheblich geringer gebändigten Islam.
4 Nach einer Überlieferung soll der Prophet gesagt haben: „Vier Kriterien sind für die Entscheidung ausschlaggebend, eine Frau zu heiraten: Ihr Vermögen, das Ansehen ihrer Familie, ihre Schönheit und ihre Frömmigkeit. Wähle die fromme Frau! Im anderen Fall könntest Du Schaden nehmen“ (Al-Buhari 1991, S. 333).

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