Pastor wegen Volksverhetzung vor Gericht

Homosexuelle als Verbrecher bezeichnet

  • vonEckhard Stengel

Ein Geistlicher aus Bremen steht vor Gericht. Er hatte einen Hetzvortrag gegen Homosexuelle gehalten und die Gender-Debatte als „zutiefst teuflisch und satanisch“ bezeichnet.

https://www.fr.de/politik/von-der-fehlbarkeit-des-pastors-90107405.html

„Mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung endete am Freitagnachmittag nach siebeneinhalbstündiger Verhandlung der Prozess gegen Pastor Olaf Latzel von der Bremer St.-Martini-Gemeinde. Das Urteil wird am Mittwoch, 25. November, um 10 Uhr verkündet.
Die Anklagebehörde sieht ihren Vorwurf der Volksverhetzung als erwiesen an und forderte eine viermonatige Freiheitsstrafe, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 90 Euro. Die Verteidigung sieht das anders. Die Staatsanwaltschaft habe keinerlei Beweise für ihre Vorwürfe. Ihr gehe es einzig darum, Latzel aus der Bremischen Evangelischen Kirche zu entfernen.“

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-staatsanwaltschaft-fordert-geldstrafe-_arid,1945285.html
https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteile/stadtteile-bremen-nordost_artikel,-geldstrafe-fuer-bremer-pastor-gefordert-_arid,1945343.html
https://www.queer.de/detail.php?article_id=37566
Kommentar GB:
Bei solchen Prozessen muß erstens immer bedacht werden, daß Staatsanwaltschaften politisch weisungsgebunden sind. Und damit stellt sich zweitens die Frage, wer ggf.  auf übergeordneter politischer Ebene eine bestimmte Verhaltensweise der Staatsanwaltschaft beinflussen könnte oder tatsächlich beeinflussen will, und wer dies dann zu verantworten hat.
Drittens stellt sich die Frage, ob die Strafrechtsnorm der Volksverhetzung hinreichend konkret und präzise formuliert ist, so daß der jeweilige Sachverhalt hinreichend objektiviert und beurteilt werden kann, oder ob sie möglicherweise zu Willkür und Mißbrauch einlädt, z. B. durch eine Überdehnung richterlicher Auslegung.  – Aber das muß hier offen bleiben. Siehe hierzu:

Berlin

Homohass im Regenbogenkiez doch keine Volksverhetzung?

Das Landgericht Berlin erklärte die Hausdurchsuchung im koreanischen Imbiss „Ixthys“ wegen homofeindlicher Bibelverse für rechtswidrig. Auch die Staatsanwaltschaft ruderte zurück.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=37569
 
 

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