Muslimin darf am Steuer keinen Niqab tragen

Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gilt auch für eine Muslimin, die aus religiösen Gründen ein Kopf-Schulter-Tuch trägt. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden.

„Das Tragen einer Vollverschleierung („Niqab“) am Steuer eines Kraftfahrzeugs ist nicht zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen: 6 L 2150/20). Die Religionsfreiheit gebiete es nicht, einer Muslimin, die einen Niqab trägt, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu erteilen, heißt es im Beschluss der 6. Kammer des Gerichts.“ (…)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-6l2150-20-niqab-auto-keine-ausnahme-verbot-vollverschleierung/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
 

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