„Das Tragen einer Vollverschleierung („Niqab“) am Steuer eines Kraftfahrzeugs ist nicht zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen: 6 L 2150/20). Die Religionsfreiheit gebiete es nicht, einer Muslimin, die einen Niqab trägt, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu erteilen, heißt es im Beschluss der 6. Kammer des Gerichts.“ (…)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-6l2150-20-niqab-auto-keine-ausnahme-verbot-vollverschleierung/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
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