Erfolgreiche Verfassungs­beschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung nach Bezeichnung als „Trulla“

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.08.2020
– 1 BvR 2249/19 –

Erfolgreiche Verfassungs­beschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung nach Bezeichnung als „Trulla“

Abwägung von Meinungsfreiheit und Ehrschutz bei Beleidigung

Bundes­verfassungs­gerichts hat veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungs­beschwerde stattgegeben, die sich gegen die strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin einer Justiz­vollzugsanstalt richtet.

Dem Verfahren liegt eine mündliche Äußerung des in Sicherungsverwahrung befindlichen Beschwerdeführers gegenüber einer Sozialarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt zugrunde. Wegen Computerproblemen war das für Einkäufe in der Einrichtung verfügbare Taschengeld des Beschwerdeführers zu dem Zeitpunkt, zu dem Bestellungen aufzugeben gewesen wären, noch nicht gebucht. Da der Beschwerdeführer fürchtete, dass das Geld nicht rechtzeitig für einen Einkauf zur Verfügung stehen und er die Bestellmöglichkeit verpassen würde, suchte er am selben Tag in aufgeregtem Zustand das Dienstzimmer einer Sozialarbeiterin der Justizvollzugsanstalt auf. Da er das Gefühl hatte, mit seinem Anliegen nicht zu dieser durchzudringen, wurde er wütend und bezeichnete sie im Rahmen eines Wortschwalls als „Trulla“.

Wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt

Der Beschwerdeführer wurde deshalb von den Strafgerichten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Bezeichnung als „Trulla“ habe grundsätzlich ehrverletzenden Charakter, weil das Wort „Trulla“ im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werde, um abwertend über weibliche Personen zu sprechen. In der konkreten Situation sei der Begriff auch nicht neckisch gemeint und ohne beleidigenden Charakter gewesen.“ (…)


https://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-224919_Erfolgreiche-Verfassungsbeschwerde-gegen-strafrechtliche-Verurteilung-wegen-Beleidigung-nach-Bezeichnung-als-Trulla.news29380.htm
Kommentar GB:
Nicht für die Akteure dieses schwerwiegenden und aufrüttelnden Dramas, wohl aber für Leser ist es amüsant, womit sich die Justiz so beschäftigt. –
 
 

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