Corona-Recht

Wenn Abgeordnete nicht mehr immun sein sollen

„Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag die vorsorgliche Aufhebung der politischen Immunität seiner Mitglieder bis zum 31. Dezember 2020 verlängert

Der Tagesordnungspunkt dauerte knapp fünf Minuten. Dann hatte der Bundestag am 17. September 2020 ohne großes Aufsehen eine Maßnahme verlängert, die eigentlich am 30. September auslaufen sollte: die vorsorgliche Aussetzung der politischen Immunität seiner Mitglieder nach dem Infektionsschutzgesetz.
Ein Virus streckt ein parlamentarisches Schutzrecht darnieder. Dabei ist die Maßnahme an sich medizinisch völlig irrelevant. Sie demonstriert vielmehr das Interesse, den politischen Ausnahmezustand zu verlängern. Oder die Unfähigkeit, aus ihm auszusteigen.“ (…)


https://www.heise.de/tp/features/Corona-Recht-Wenn-Abgeordnete-nicht-mehr-immun-sein-sollen-4911295.html
 

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