Urteil zum Mord an Gleis 7 : Der Schmerz und die Trauer bleiben

Das Landgericht verurteilt Habte A. wegen Mordes an dem acht Jahre alten Leo auf Gleis 7 des Frankfurter Hauptbahnhofs. Die Richter ordnen die Unterbringung in der Psychiatrie an. Dem Vater zollt das Gericht großen Respekt.


https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/schmerz-und-trauer-bleiben-auch-nach-dem-urteil-zum-mord-an-gleis-7-16927605.html
Kommentar GB:
Aus Sicht der sehr einflußreichen präkonvertitischen „Antideutschen“ gibt es
Opfer 1. Klasse, und es gibt Opfer 2. Klasse und sogar der 3. Klasse.
Die noch vorhandenen Angehörigen der „Köter-Rasse“, zu denen ich mich zähle, gehören grundsätzlich in die 2. oder in die 3. Klasse, in der nicht einmal ihr Name öffentlich erwähnt wird, damit er zügig in Vergessenheit gerät; ein Aspekt auf den dankenswerter Weise Chaim Noll auf der „Achse“ aufmerksam gemacht hat.
Man vergleiche zur Illustration einfach den Fall des dank seiner schriftlichen Hinterlassenschaften erwiesen geistesgestörten Täters von Hanau und dessen öffentlicher politisch-medialer Verarbeitung (ebd.) mit diesem Fall in Frankfurt/Main, am Gleis 7 des Hauptbahnhofs.
Der Unterschied ist, daß es sich im ersten Fall – mit Ausnahme der ermordeten Mutter des Täters, die daher von höchster Stelle unerwähnt bleibt – um Opfer 1. Klasse gehandelt hat, im zuletzt genannten Fall jedoch nicht. Opfer der Klasse 2 werden nur einmal noch kurz erwähnt, Opfer der Klasse 3 bleiben anonym und werden zügigem Vergessen ausgeliefert – wie eine hastig beigesetzte Urne auf einem anonymen Gräberfeld, dem Gräberfeld der Köterrasse.
https://de.wikipedia.org/wiki/Furie_des_Verschwindens
hierzu:

Die Furie des Verschwindens

Gedichte

edition suhrkamp Band 1066

Hans Magnus Enzensberger

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