Coronavirus: Beamtete Lehrerinnen und Lehrer haben nur bei Unzumutbarkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 20.08.2020
– 12 B 45/20 u. a. –

Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat über Eilanträge von beamteten Lehrerinnen und Lehrern entschieden, die im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie von der Pflicht befreit werden wollten, Präsenzunterricht in ihren Schulen zu geben. Von den insgesamt zehn bei Gericht anhängigen Verfahren hat das Gericht acht Anträge abgelehnt, darunter auch in dem Verfahren, in dem am 7. August 2020 ein sogenannter Hängebeschluss ergangen war. Ein Antragsteller hat seinen Antrag zurückgenommen. In einem Verfahren hat das Gericht eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für geboten erachtet.


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