Entscheidung über Räumungsklage zu „Liebig 34“ vertagt
Gendern am Gericht und zerstörte Anwaltsautos
Im Streit um die Räumung des Berliner Hauses „Liebig 34“ gab es am Donnerstag keine Entscheidung. Dafür aber einen Befangenheitsantrag, weil der Richter in seinen Schriftstücken nicht genderte. Zuvor wurde das Auto eines Anwalts zerstört.
„Der monatelange Streit um das Haus „Liebig 34“ in Berlin-Friedrichshain geht weiter. Das Berliner Landgericht (LG) entschied am Donnerstag nicht über eine Räumungsklage gegen den Bewohner-Verein, der sich als „anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34″ sieht.“ (…)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-raeumungsklage-liebigstrasse-34-befangenheit-gender-auto-anwalt/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
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