Antidiskriminierungsstelle: Hintern wärmen auf Kosten der Steuerzahler

Eine unserer beliebtesten Fragen lautet: Was macht eigentlich die Antidiskriminierungsstelle (ADS)?
Eine Antwort haben wir gerade in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg und weiterer Abgeordneter der FDP-Fraktion im Bundestag gefunden: Sie wächst.
Als die ADS 2006 gegründet wurde, gab es 5 Mitarbeiter.
Heute, 14 Jahre später, gibt es 32 Mitarbeiter. Ein Wachstum von 640%. Stattlich.
Gegründet wurde die ADS eigentlich, um Menschen, die von sich glauben, sie würden diskriminiert, eine Anlaufstelle zu bieten. Die Gründe, sich diskriminiert zu fühlen, sind in Deutschland klar vorgegeben. Nicht diskriminiert fühlen können sich weiße Männer, Jungen, die bessere Noten als Mädchen haben, aber dennoch eine schlechtere Grundschulempfehlung erhalten, Jungen, die, weil sie der Vorstellung vom „ideal Pupil“ ihrer Lehrerin, (die Mehrzahl der Lehrer ist heute weiblich – wir tragen dem Rechnung) nicht entsprechen, auf die Sonderschule, sorry: Förderschule abgeschoben werden, Heterosexuelle sind grundsätzlich nicht diskriminierungsfähig usw. Wer oder was bleibt, kann sich an die ADS wenden.
Seit 2006 hat die ADS eine steigende Zahl von Anfragen zu verzeichnen, was kein Wunder ist, denn die Behauptung, dass alle, die oben nicht genannt wurden, in Deutschland diskriminiert werden, verspricht ein lukratives Einkommen als „Coach“ oder Stiftungs-Guttuer. Dass dennoch nur rund 4.000 Anfragen im Jahr bei der ADS eingehen, muss vor diesem Hintergrund mehr als verwundern.
Von den 32 Mitarbeitern, die die ADS hat, kümmern sich 11, in Worten: elf, um den Gegenstand, wegen dessen die ADS eigentlich geschaffen wurde: Beratung. 5 Mitarbeiter sind für Presse und Politische Planung, 7 für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation zuständig. Daraus muss man schließen, dass „Presse“ nichts mit „Kommunikation“ und auch nichts mit „Öffentlichkeitsarbeit“ zu tun hat. Weitere 9 Mitarbeiter kümmern sich um „Forschung und Grundsatzangelegenheiten“ und die restlichen 11 beraten.
Die Antidiskriminierungsstelle beschäftigt 21 weibliche und 11 männliche Mitarbeiter. Diskriminierung nach Geschlecht wird also ernst genommen.
Dass die ADS ein Unternehmen zur Versorgung von akademisiert Verbildeten ist, ist offenkundig. Das Ausmaß, in dem die ADS Steuergeldverschwendung darstellt, können wir auf Basis der Daten, die die Bundesregierung zur Verfügung gestellt hat, erstmals in seinem vollen Umfang aufzeigen.
Die folgende Abbildung haben wir aus der Anfrage entnommen. Die Aufschlüsselung enthält Doppelzählungen, die entstehen, wenn sich z.B. eine Lesbe wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung gleichermaßen diskriminiert fühlt.

Wenn wir davon ausgehen, dass im Jahr 2019 rund 4000 Beratungsanfragen bei der ADS eingegangen sind, weiter davon ausgehen, dass die jährliche Soll-Arbeitszeit z.B. in Nordrhein-Westfalen 250 Arbeitstage umfasst, dann ergibt sich daraus, dass die 11 Mitarbeiter der Beratung pro Arbeitstag genau eineinhalb Beratungsgespräche durchführen. Wenn man weiter davon ausgeht, dass ein Arbeitstag in einer Verwaltung in der Regel nicht mehr 8 Stunden umfasst, dann führt dies zu dem Schluss, dass die Mitarbeiter der AdS, die für Beratung zuständig sind, an einem Arbeitstag entweder 8 Stunden für eineinhalb Beratungsgespräche, die in der Regel am Telefon geführt werden, aufwenden, oder sich in der überwiegenden Zeit ihrer von Steuerzahlern finanzierten „Untätigkeit“, den Hintern wärmen und Tee trinken.
30 der ADS Mitarbeiter sind Beamte, die Steuerzahlern von B3 bis A6 zur Last fallen. B3 ist mit einem GRUNDgehalt (vor Zuschlägen) von 8.838 Euro Einstiegsgehalt der Aufgabe, einen Stuhl zu bewärmen, sicher angemessen, ob die 2.417 Euro Grundgehalt (vor Zuschlägen), die A6 zu bieten hat, ausreichen, um diese schwierige Aufgabe auch ausreichend zu motivieren, ist eine offene Frage. Die beiden Arbeitnehmer mit einem Gehalt nach E15 und E13 sind wohl nicht unterbezahlt, ihr Einstiegsgehalt beginnt bei 3.900 Euro.
Es lebt sich üppig auf Kosten der Steuerzahler: 31,6 Millionen Euro weist Einzelplan 17 des Bundeshaushalts für 2019 als Personalausgaben der Antidiskriminierungsstelle aus. 31,6 Millionen dafür, sich den Hintern zu wärmen. Pro Mitarbeiter der Antidiskriminierungsstelle entstehen Steuerzahlern also Personalkosten von im Durchschnitt rund einer Million Euro! Bei der ADS finden sich die teuersten Hinternwärmer der Republik.

Wir ersetzen die Frage: „Was macht eigentlich die Antidiskriminierungsstelle?“ durch die Frage: Was machen eigentlich der Bundesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler?


Quelle:

Antidiskriminierungsstelle: Hintern wärmen auf Kosten der Steuerzahler

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