Wann ist ein von der Polizei identifizierter „Gefährder“ wirklich gefährlich? Ein Gerichtsurteil setzt enge Grenzen. Ein mutmaßlicher Islamist bleibt unterdessen auf freiem Fuß.
- Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgt für Aufsehen.
- Die Leipziger Richter untersagten die Abschiebung eines von der Polizei als „Gefährder“ identifizierten Mannes.
- Nach einem weiteren Richterspruch ist der Mann aus Niedersachsen nun wieder auf freiem Fuß.