Ord­nungsruf wegen Ver­wen­dung des Wortes „Neger“ unzu­lässig

AfD-MdL mit Organklage erfolgreich

19.12.2019

Im Streit um einen Ordnungsruf hat ein AfD-Abgeordneter vom LVerfG in Greifswald Recht bekommen.
Das Wort „Neger“ diene nicht immer nur der Provokation oder Herabwürdigung.


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lverfg-1-19-mecklenburg-vorpommern-landtag-ordnungsruf-afd-neger/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

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