Jugendstrafrecht: Totschlag wie in Augsburg nahezu folgenlos…?

„Der 17jährige , der in Augsburg einen Feuerwehrmann umgebracht hat, und den man wohl als einen “multiplen Staatsangehörigen” mit derzeitigem Wohnsitz in Deutschland ansehen muss, wird wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das sind Delikte, von denen man denken würde, sie ziehen eine lange Haftdauer nach sich. Das tun sie aber absehbar nicht. Der 17jährige fällt unter Jugendstrafrecht. Die Höchststrafe für Totschlag im Jugendstrafrecht beträgt 10 Jahre.“ (…)

Jugendstrafrecht: Totschlag wie in Augsburg nahezu folgenlos…?

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