BVerfG zu Hartz-IV-Sanktionen

Kür­zung von maximal 30 Pro­zent

von Dr. Christian Rath   –   05.11.2019

Das Bundesverfassungsgericht hält Hartz IV-Sanktionen grundsätzlich für zulässig. Es begrenzt aber bis auf weiteres ihre Höhe. Auch die bisherigen Modalitäten seien zu rigide. Aus Karlsruhe berichtet Christian Rath.


https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvl7-16-sanktionen-hartz-4-alg-2-teilweise-verfassungswidrig/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
Kommentar Hadmut Danisch:
mit dringender Leseempfehlung!
https://www.danisch.de/blog/2019/11/05/das-bundesverfassungsgericht/#more-32168

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