Kürzung von maximal 30 Prozent
Das Bundesverfassungsgericht hält Hartz IV-Sanktionen grundsätzlich für zulässig. Es begrenzt aber bis auf weiteres ihre Höhe. Auch die bisherigen Modalitäten seien zu rigide. Aus Karlsruhe berichtet Christian Rath.
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Kommentar Hadmut Danisch:
mit dringender Leseempfehlung!