Aberkennung der Gemeinnützigkeit überfällig? Amadeu-Antonio-Stiftung macht Parteipolitik

Als Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, hat BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff dies damit begründet, dass „im Vordergrund“ die gemeinnützige Tätigkeit stehen müsse, nicht politische Kampagnen.
Die Abgabenordnung (AO) ist, was die Gemeinnützigkeit von Organisationen angeht, relativ eindeutig (Betonung auf relativ):
Nach § 52 AO ist Voraussetzung für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit eine Tätigkeit, „die die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert“.
Darunter fallen z.B. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Religion und Gesundheit, von Jugend- und Altenhilfe, die Verhütung von Feuer oder Unfall, der Tierschutz uvm.
Darunter fällt nicht die politische Agitation, wie der Bundesfinanzhof im Fall „Attac“ festgestellt hat:
Ein Verein, der politische Zwecke dadurch erreichen wolle, dass er die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung zu beeinflussen suche, verfolge keinen gemeinnützigen Sinn im Sinne von § 52 AO, so der Bundesfinanzhofs. Eine Einflussnahme auf die politische Willensbildung sei nur zulässig, wenn sie notwendig sei, um einen der Zwecke, die unter § 52 Abs. 2 genannt sind, also Unfallverhütung oder Altenhilfe oder Jugendhilfe oder Entwicklungshilfe oder Heimatpflege usw. zu verfolgen. In keinem Fall sei eine Tätigkeit gemeinnützig, die eingesetzt werde, um die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassung zu beeinflussen.
Die Amadeu-Antonio-Stiftung läuft derzeit Amok Sturm gegen die sich abzeichnenden Gespräche zwischen CDU und AfD in Thüringen. Heute hat die Stiftung, deren Jahresbericht 2017 2.577.914,12 Euro als “Zuschüsse” ausweist, unter diesem Posten sind wohl vornehmlich die Steuermittel aus dem Bundesministerium für FSFJ und Landesministerien, die in die AAS-Stiftung kanalisiert werden, versteckt, das sind 79% der Einnahmen der Stiftung, folgenden Versuch der Einflussnahme in den politischen Prozess in Thüringen, folgenden Versuch, die öffentliche Meinung in Deutschland und Thüringen gegen die AfD einzunehmen, zu beeinflussen, jene AfD, die aus dem Hause AAS mit vielen Pamphleten und Aktionen bekämpft wird, so dass man davon ausgehen muss, die Meinung der AAS-Stiftung sei, dass es keine Zusammenarbeit mit der AfD geben dürfe, veröffentlicht:
Damit ist nach unserer Ansicht die Notwendigkeit, der AAS-Stiftung die Gemeinnützigkeit zu entziehen, dringend gegeben. Wer macht den Anfang und bringt das Finanzamt in Weinheim auf Trapp?
Dass die AAS-Stiftler keine Ahnung davon haben, dass rechtsextrem etwas anderes ist als rechtsradikal, dass sie beide Begriffe sinnentleert und nur um affektive Punkte zu machen, benutzen und darüber hinaus, die Behauptung, die AfD-Fraktion in Thüringen bestünde ausschließlich aus Rechtsextremen unser Meinung nach eine justiziable Verleumdung darstellt, sei nur am Rande erwähnt.


Quelle:

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