Über das „Wesen von Soli­da­rität“

Die EU-Staaten hätten sich in der Flüchtlingskrise helfen und unterstützen müssen: Weil sich Ungarn, Tschechien und Polen kategorisch weigerten, Asylbewerber aufzunehmen, haben sie gegen Europarecht verstoßen, so die Generalanwältin am EuGH.
„Haben Ungarn, Tschechien und Polen wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise gegen europäisches Recht verstoßen? Wenn es nach den Schlussanträgen der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Donnerstag geht, dann schon. Danach hätten sich die drei Länder nicht pauschal weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen (Az. C-715/17, C-718/17 und C-719/17).
Der Rat der Europäischen Union, in dem die europäischen Mitgliedstaaten vertreten sind, hatte 2015 als Reaktion auf die Flüchtlingskrise in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160.000 Flüchtlingen beschlossen, um Italien und Griechenland von dem massiven Zustrom von Migranten zu entlasten. Tschechien, Ungarn und Polen weigerten sich allerdings, sich daran wie vorgesehen zu beteiligen – obwohl der EuGH die Rechtmäßigkeit der Mehrheitsentscheidungen in einem späteren Urteil bestätigt hatte.“ (…)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-generalanwaeltin-c-715-17-fluechtlinge-umverteilung-krise-solidaritaet/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
und
https://de.wikipedia.org/wiki/Juliane_Kokott
(…) „Am 7. Oktober 2003 trat Juliane Kokott auf Vorschlag der deutschen Bundesregierung als dritte Frau in der Geschichte des Europäischen Gerichtshofes als Generalanwältin die Nachfolge von Siegbert Alber an. 2009 und 2015 wurde sie jeweils für weitere 6 Jahre in ihrem Amt bestätigt. Sie bearbeitet pro Jahr etwa vierzig Verfahren und legte die Grundsteine für einige Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. So stellte sie Schlussanträge im Verfahren über unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen.[1]
Kokott ist Mitglied im Deutschen Juristinnenbund e.V. und Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages e.V. “ (…)
Kommentar GB: Die obige EUGh-Entscheidung über die Versicherungstarife ist m. E. ein Ausdruck exemplarischer ökonomischer Inkompetenz.

Kommentar GB:
So wird die UN-Resettlement-und Replacement-Politik innerhalb der EU juristisch durchgesetzt! In der Postdemokratie wird top down – Politik gemacht, und die Nationalstaaten mit ihren demokratisch gewählten Parlamenten und ihrer Rechtsstaatlichkeit stören dabei nur. Deshalb müssen diese entweder auf eine widerstandslose Linie gebracht, oder aber sie müssen ausgehöhlt, zersetzt oder gleich abgeschafft werden. Der medial romantisierte Regionalismus – in Katalonien oder in Schottland z. B. – er hat die objektive Funktion, den historisch gewachsenen demokratischen National- und Rechtsstaat als Institution zu schwächen, zu zersetzen oder ganz abzuschaffen, zu Gunsten einer zutiefst undemokratischen EU-Nomenklatura im Feld mächtiger globaler politischer und ökonomischer Interessen. Die Visegrad – Staaten leisten den dringend nötigen Widerstand. Sie verdienen Unterstützung!
 
 
 
 
 
 
 

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