Was ist ein »anderer positiver Geschlechtseintrag«?

Eine Nachlese zum Urteil des BVG vom 10. Oktober 2017 von Christian Spaemann

„Im Namen des Volkes“ erklärt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Oktober 2017 das gegenwärtige Personenstandsgesetz für grundgesetzwidrig. Es reiche nicht, dass Personen, die sich weder dem weiblichen, noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, auf einen Eintrag eines Geschlechts im Personenstandsregister verzichten können.

http://www.freiewelt.net/nachricht/was-ist-ein-anderer-positiver-geschlechtseintrag-10073154/

Dem Prinzip der Bestenauslese sollte generell, insbesondere aber für die Besetzung der Richter der höchsten Gerichte gefolgt werden, und gerade nicht dem Proporzprinzip der Parteien, durch das ungeeignete Personen ins Amt kommen können.

 

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