Beides wäre aber mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Artikel 12 Abs. 1 enthält die Berufsfreiheit, derentwegen der Staat Prüfungen und Berufszulassungen nur im Interesse öffentlicher Sicherheit nach objektiven Kriterien einschränken darf, was mit der Vorstellung, an Frauen niedrigere Anforderungen zu stellen als an Männer, schlicht unvereinbar ist. Artikel 33 Abs. 2 sichert jedem nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern zu. Frauenförderung durch Quote, Gleichstellung, Bevorzugung ist damit völlig unvereinbar.
Das Grundgesetz enthält keine Gleichstellung, es erlaubt sie nicht und schon gar nicht fordert sie es.
Trotzdem werden wir beständig und kontinuierlich – sogar von so mancher Verfassungsrichterin aus dem Bundesverfassungsgericht – belogen, dass das so wäre. Nach der Methode, dass wenn man es nur oft genug wiederholt, man genug Dumme findet, die es glauben. Und man findet derart Dumme besonders in Politik, Presse und Rechtsprechung, denn die beruhen auf Geisteswissenschaften, und die Geisteswissenschaften beruhen wesentlich darauf, alles für wahr zu halten, was nur oft genug gesagt und rezitiert wurde.
Damit glauben die Medien, Wahrheit schaffen zu können, denn was könnten unsere Medien besser, als das, was man wiederholen will, immer wieder zu wiederholen?
Ein Leser wies mich darauf hin, dass die Moderatorin Barbara Hahlweg in den ZDF heute 19:00-Nachrichten vom 21.6.2017 ab 13:20 ebenfalls die Behauptung verbreitet habe, das Grundgesetz würde die Gleichstellung der Frau fordern. Ich habe die Aussage mal herausgeschnitten:“ (…)