Von Gastautor – Sa, 27. Mai 2017
„Ab 2018 müssten Muslime in Deutschland – so wie in allen anderen EU-Ländern bisher schon – zum Ramadan bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen und könnten keine zusätzlichen Kosten im Betrieb und Störungen im Arbeitsablauf mehr verursachen.“ (…)
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/2017-ramadan-am-privatwirtschaftlichen-arbeitsplatz-feiern-zum-letzten-mal/
Kommentar GB:
Eine wichtige EU-GH Entscheidung … !
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