Eine große Koalition des Gewissens will ein Fundament des Gemeinwesens durch ein einfaches Gesetz neu fassen, statt mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit das Grundgesetz zu ändern. Soll das etwa Schule machen? Ein Kommentar.
29.06.2017, von Reinhard Müller
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ehe-fuer-alle-die-verfassung-wird-verbogen-15083198.html
Kommentar GB:
Erstens, der Artikel ist ebenso ernst wie lesens- und bedenkenswert.
Zweitens, der üble advokatische Trick einer Beugung des Verfassungsrechts durch „Einfache Gesetze“ (unterhalb der Verfassungsrechtsebene) ist bereits lange eine schlimme Praxis, und er stammt aus der rechtspolitischen Giftküche des Feminismus. Denn all die vielen „Einfachen Gesetze“ in denen auf einen angeblichen Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes Bezug genommen wird, tun dies zu Unrecht, weil in Art. 3 GG in keinem Satz von Gleichstellung (Ergebnisgleichheit), sondern korrekt nur von Gleichberechtigung (Chancengleichheit) die Rede ist. Gleichstellung ist aber das Gegenteil von Gleichberechtigung. Daraus folgt, daß alle „Einfachen Gesetze“, die sich auf einen angeblichen, aber eben gar nicht vorhandenen Gleichstellungsauftrag (d. h. auf Ergebnisgleichheit) beziehen, verfassungswidrig sind und insoweit aufzuheben wären. –
Was nun die „Ehe für alle“ angeht, ein Thema, bei dem sich nun der Genderismus der Infertilen des rechtspolitischen Verfassungstricks des Feminismus analog mit Bezug auf Art. 6 GG bedient, sei hier noch hingewiesen auf:
https://frankfurter-erklaerung.de/2017/06/ehe-fuer-alle/
und ergänzend
http://www.faktum-magazin.de/2017/06/guenter-buchholz-sind-gender-studies-wissenschaft/
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