War Franco A. Teil eines Islamistennetzwerks in der Bundeswehr?

4. Mai 2017

Derzeit wird viel über die Bundeswehr und ihre Unterwanderung diskutiert. Was dabei überhaupt keine Rolle mehr spielt, sind Erkenntnisse, die der Militärgeheimdienst bereits vor einem halben Jahr vorgelegt hatte.

War Franco A. Teil eines Islamistennetzwerks in der Bundeswehr?

Kommentar GB:

Es wäre zu prüfen, ob es sich hierbei um einen (oder mehrere) Konvertiten zum Islam handeln könnte. Diese Islam-Hypothese hätte m. E. den Vorzug einer beachtlichen Plausibilität.

Diese Plausibilität ist bei Annahme einer neonazistischen Motivation m. E. nur schwer nachvollziehbar darzustellen, wenn überhaupt.

Es wird selbstverständlich abzuwarten sein, ob die ermittelten Fakten zu einer schlüssigen Erklärung und zu Beweisen führen werden, und damit zur Falsifizierung dieser oder jener Hypothese.

Abgesehen davon muß darauf hingewiesen werden, daß islamisch motivierter Djihad genauso rechtsextremistisch ist wie es der Neonazismus ist. Der Unterschied ist, daß ersterer koranisch begründet wird, letzterer jedoch nicht. Aber im Judenhaß sind beide vereint, so wie sie während  des 2. Weltkrieges bekanntlich politische und militärische Bündnispartner waren.

Diese alte braun-grüne Kameraderie hat die heutige Islamophilie der Grünen und – stark ausgeprägt – auch der SPD, vorbereitet, ermöglicht und gefördert. Warum selbst die LINKE an den islamophilen Rechtsradikalismus angedockt hat, das sollte sie selbst am besten einmal öffenlich erklären und erläutern. Man wüßte doch gern, was sie dazu gebracht hat; die Kenntnis der Marxschen Schriften ganz gewiß nicht. Aus genau diesem Grund handelt sich bei diesen drei Parteien um rinke, nicht um linke Parteien, wie sich selbst einbilden.

Es ist mithin eine grobe Irreführung, den Eindruck zu erwecken, als stünde ein böser rechtsextremistischer Neonazismus einem zwar nicht guten, aber jedenfalls nicht vergleichbar bösen religiösen Djihad gegenüber, der deswegen anders zu beurteilen sei, womöglich mit Berufung auf Art. 4 Grundgesetz? Das BVerfG wird sich dazu sicherlich früher oder später noch in diesem Sinne äußern; jedenfalls muß das befürchtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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