Organisierte Gender-Kriminalität

Leipziger Landgericht beendet Frauenförderung und stellt Rektorin der Universität Leipzig ein vernichtendes Charakterzeugnis aus

Mai 20, 2017   –   von Michael Klein

Organisierte Gender-Kriminalität: Leipziger Landgericht beendet Frauenförderung und stellt Rektorin der Universität Leipzig ein vernichtendes Charakterzeugnis aus

http://www.danisch.de/blog/2017/05/20/landgericht-leipzig-verurteilt-freistaat-sachsen-zu-schadensersatz-wegen-frauenbevorzugung/

Lü(g)(ck)enpresse Leipziger Volkszeitung: Geht es um Gender, dann haben Journalisten die Hosen voll

Kommentar GB:

„Das Maß ist voll“ sagt das Sprichwort dazu.

Die Berufungskommissionen orientieren sich m. W. und nach meiner persönlichen Erfahrung mit größtmöglicher Sorgfalt am Grundgesetz, insbesondere an Art. 33 GG.

Die sogenannten Gleichstellungsbeauftragten (Frauenprivilegierungsbeauftragten) tun ihrerseits alles, um Kandidatinnen ihrer Wahl durchzusetzen, manchmal mit, manchmal ohne Unterstützung des Präsidiums oder Rektorats der Hochschule, fast immer aber mit offener oder klammheimlicher Unterstützung des zuständigen Ministeriums.

Herr Oppermann (SPD), m. W. ein Volljurist, hat sich zum Beispiel in öffentlichen Äußerungen viel darauf zugute gehalten, während seiner Amtszeit als niedersächischer Wissenschafts-minister mehr oder minder direkten Einfluß auf die Berufungslisten der  niedersächsischen Hochschulen genommen zu haben, um Frauen als Professorinnen durchzusetzen. Und er war auf diesen Umgang mit Art. 33 GG auch noch stolz. Heute ist Herr Oppermann bekanntlich Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag.

Derzeit wird das Wissenschaftsministerium von den Grünen geführt, und was die veranstalten, das sieht man hier:

https://frankfurter-erklaerung.de/2017/05/gruene-hochschulpolitik-in-niedersachsen/

 

 

 

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