„In einem Staatsschutzverfahren gegen vier Unterstützer der syrischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ („die freien Männer Groß-Syriens“) wurden die Angeklagten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.“ (…)
„Terroristische Vereinigung strebte Errichtung eines islamischen Staates an
Nach den Feststellungen des Gerichts strebte die als salafistisch einzustufende „Ahrar al-Sham“ seit 2011 das Ziel an, die Regierung des syrischen Staatspräsidenten Assad gewaltsam zu beseitigen und durch einen islamischen Staat unter ihrer Führung zu ersetzen. Zu diesem Zweck verübte die hierarchisch strukturierte Vereinigung durch ihre bis zu 20.000 Kämpfer umfassenden militärischen Einheiten – häufig in Kooperation mit der jihadistischen Al-Nusra-Front – Anschläge gegen Angehörige der syrischen Armee und Sicherheitskräfte. Sie war darüber hinaus seit 2012 an der Belagerung und dem Artilleriebeschuss mehrerer alawitischer Dörfer beteiligt, wodurch zahlreiche Zivilisten zu Tode kamen.“ (…)