auf Schadensersatz (OLG Frankfurt, 28.09.2016, 18 U 5/14)
Leitsatz:
Die Kosten für die Einholung entlastender Gutachten nach einer Inhaftierung aufgrund falscher Anschuldigung können nach den Grundsätzen der psychisch vermittelten Kausalität als Schaden nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 239, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB geltend gemacht werden.
Anmerkung:
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Hinweis: Von der Darstellung bestimmter Textpassagen im vorliegenden Urteil wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten abgesehen.
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 23.12.2013 – 2-18 O 198/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.096,51 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.6.2012 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 38% und die Beklagte 62% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen. (…)
Urteil im Fall Kachelmann gegen Claudia Dinkel auf Schadensersatz (OLG Frankfurt, 28.09.2016, 18 U 5/14
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