Kein Erbarmen: Die Hessen kommen – Doktortitel gibt’s jetzt im Supermarkt

Von Michael Klein

Der hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein, will Geschichte machen:

Erstmals ist es an einer Fachhochschule möglich zu promovieren:

Kein Erbarmen: Die Hessen kommen – Doktortitel gibt’s jetzt im Supermarkt

https://wissenschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/bundesweit-1-hochschule-fuer-angewandte-wissenschaften-erhaelt

/  A  /   und

http://www.danisch.de/blog/2016/10/10/die-inflationaere-entwertung-der-promotion/

Kommentar GB:

Ich schlage vor, die diesbezüglichen hessischen Regelungen mit der vorgelagerten, differenzierten  Argumentation auf Verbandsebene zu vergleichen, in der tatsächlich

für die Promotionsberechtigung von Fachhochschulen plädiert worden ist, aber nur im Hinblick auf nachgewiesenermaßen forschungsstarke Bereiche (s. u.).

Wo sich in der Vergangenheit bereits funktionsfähige Kooperationen zwischen Fachhochschulen und Universitäten gebildet haben, kann dieser schon bestehende Weg weiter beschritten werden. Aber wo das nicht der Fall ist, dort stellt sich manchmal ein Problem.

Die Existenz solcher forschungsstarker Bereiche ist an Fachhochschulen nicht der Regelfall, denn der Schwerpunkt liegt auf guter akademischer Lehre, sondern sie ist eher die Ausnahme, die es aber hier oder dort  immer wieder einmal gibt, in manchen MINT – Fakultäten zum Beispiel. Ich könnte hier etwa ein überzeugendes Beispiel aus Göttingen nennen.

Nur weil es solche Fälle – mit einer ganz speziellen Problemlage – tatsächlich gibt, hat sich die Diskussion überhaupt entwickelt.

Ob allerdings die Kriterien, an die in Hessen der Nachweis der Forschungsstärke formal geknüpft worden ist, die tatsächlich geeigneten sind, das wäre noch zu prüfen.

Das ist der kritische Punkt. Darauf muß geachtet werden.

Hinzuweisen ist jedenfalls darauf, daß es in der vorgelagerten Diskussion m. W. niemals die Vorstellung oder den Wunsch eines generellen Promotionsrechts für Fachhochschulen gegeben hat. Ein solcher Wunsch wäre auch unrealistisch und daher unsinnig gewesen, und das ist m. W. einhellig so eingeschätzt und beurteilt worden.

Überdies ist zu bedenken, daß es sich m. E. um kleine bis sehr kleine Zahlen handelt, die sich statistisch kaum bemerkbar machen werden, so daß es eher unsinnig ist, daran nun Inflationsbedenken zu knüpfen, jedenfalls solange die o. g. Kriterien nicht aufgeweicht werden.

Wollte man wegen der Promotionspraxis Bedenken anmelden, dann wären die Universitäten selbst betroffen. Dort läuft diesbezüglich mancherorts bekanntermaßen nicht alles rund (H. Danisch), und dort geht es auch um größere Zahlen. Das aber ist nicht das Problem der Fachhochschulen, sondern das müssen die Universitäten selbst regeln.

Hierzu im einzelnen:

Buchholz, G., Litzcke, S.M., Linssen, R. (2010), Promotionsrecht – Wettbewerbsverzerrung zwischen Fachhochschulen und Universitäten – Teil 1, in: Die Neue Hochschule, Bd. 51, Nr. 1, S. 28-32.

Buchholz, G., Litzcke, S.M., Linssen, R., (2010), Promotionsrecht – Wettbewerbsverzerrung zwischen Fachhochschulen und Universitäten – Teil 2, in: Die Neue Hochschule, Bd. 51, Nr. 2-3, S. 62-65.

http://www.wiwi-online.de/start.php?a_title=530&id=1975&to=ve

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