von Soeren Kern
9. Oktober 2016
Englischer Originaltext: Germany Imports Child Marriage
Übersetzung: Stefan Frank
- „Es wird angenommen, dass die wirkliche Zahl von Kinderehen in Deutschland viel höher ist, als aus der offiziellen Statistik hervorgeht, weil viele von ihnen verheimlicht werden.
- Im Mai erkannte ein Berufungsgericht in Bamberg die Ehe eines 15-jährigen Mädchens mit dessen 21 Jahre altem Cousin an. Mit dem Urteil werden Kinderehen nach der Scharia in Deutschland praktisch legalisiert.
- „Ob man es religiös oder kulturell begründet, ist einerlei. Es verbirgt sich der schlichte Sachverhalt dahinter, dass ältere perverse Männer junge Mädchen missbrauchen“, sagt Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft.
- „Das ist keine Frage von Toleranz und Weltoffenheit, sondern eine Frage des Schutzes von Kindern und Minderjährigen. Wir brauchen deshalb eine klare Regelung: Für die Beurteilung der Ehemündigkeit einer Person … soll künftig stets deutsches Recht gelten“, so der bayerische Justizminister Winfried Bausback.
Nachdem bekannt geworden ist, dass in Deutschland ca. 1.500 minderjährige Bräute leben, diskutieren deutsche Politiker nun über die Grundzüge eines neuen Gesetzes, mit dem gegen Kinderehen vorgegangen werden soll.
Die verheirateten Minderjährigen finden sich unter den mehr als einer Million Migranten aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten, die 2015 nach Deutschland gekommen sind.
Auf eine parlamentarische Anfrage hin gab das Bundesinnenministerium bekannt, dass es zum Stichtag 31. Juli 2016 von 1.475 verheirateten Kindern in Deutschland wusste, darunter 361 Kinder unter 14.
Die meisten der verheirateten Kinder stammen aus Syrien (664), Afghanistan (157) und dem Irak (100). Fast 80 Prozent (1.152) sind Mädchen. Es wird angenommen, dass die wirkliche Zahl von Kinderehen in Deutschland viel höher ist, als aus der offiziellen Statistik hervorgeht, weil viele von ihnen verheimlicht werden.
Nach derzeitigem deutschen Recht können Jugendliche, die 16 Jahre oder älter sind, heiraten, wenn ihr Partner volljährig ist und die Eltern (bzw. der gesetzliche Vormund) ihre Einwilligung geben. Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland nicht anerkannt, wenn einer der Partner jünger als 14 ist, doch deutsche Familiengerichte können die Gültigkeit einer Ehe Minderjähriger feststellen, die 14 Jahre oder älter sind.“ (…)
https://de.gatestoneinstitute.org/9093/deutschland-kinderehe

